Mietrecht - mündliche Zusage und dann doch absagen?
Ich habe jetzt für die Zwischenmiete bis Ende März/Anfang April eine WG. Ich werde heute Abend (übers Telefon) zusagen, die anderen WGs jedoch auch noch besichtigen. Wenn ich dort eine Zusage für eine WG auf unbegrenzte Zeit bekomme, werde ich natürlich ein solches WG-Zimmer nehmen.
Nun meine Frage: Ist das legal? Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren?
4 Antworten
Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren?
Das du zwei Mieten bezahlen musst .-O
MV bedürfen keiner Schrfitform und kommen daher auch durch (mündlich erklärte) Annahme eines Angebots, sogar konkludent zustande und verpflichten dich damit zur Zahlung der vereinbarten Miete :-O
Jede Wette, der Gläubiger kann dann einen Zeugen für die Glaubhaftmachung seiner Forderung benennen, der deine Zusage am Telefon mitgehört haben will :-)
Da bittet man entweder um eine Bedenkzeit, bis man sich entscheiden kann, oder rsikiert eben kostenpflichtigen Mahnbescheid und vollstreckbaren Titel nebst negativem schufa-Eintrag, wenn man meint, unschädlich zweigleisig zu fahren :-O
G imager761.
Nichts. Solange du keine verbindliche Zusage oder gar einen Mietvertrag unterschrieben hast, kannst du jederzeit wieder absagen. Ist ärgerlich für den Vermieter, aber andererseits kann er dir auch wieder absagen, wenn ihm jemand über den Weg läuft, der ihm besser passt. Wie will man eine mündliche Zusage nachweisen?
In Ordnung finde ich so ein Verhalten nicht!
wenn sie dir die zusage nachweisen können, können sie dich theoretisch heftig von hinten nehmen, dass sie auf die zusage bestehen und damit ein gültiger vertrag geschlossen ist
es zu beweisen ist schwierig, wenn du es ihm am telefon sagst
aber normal ist das bindend
Auch, wenn ein Mietvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden muss, sind Vorverhandlung zulässig. Und wenn es da zu Einigungen kommt, musst du dich daran halten.
Dir wird nicht großartig was passieren wenn nicht, aber es hinterlässt einen verdammt schlechten Eindruck!
Arbeitsverträge sind schriftlich zu schließen bzw. der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Bestätigung aushändigen http://dejure.org/gesetze/NachwG/2.html
und ein befristeter Mietvertrag muss schriftlich geschlossen werden, sonst ist er unbefristet
Unsinn, ein MV kommt durch Annahme eines Angebots zustande und sonst garnichts.
Arbeitsverträge sind schriftlich zu schließen
Das ist falsch.
bzw. der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Bestätigung aushändigen
Das ist richtig, bedeutet aber noch immer nicht Schriftformerfordernis! Ist allerdings off topic.
jetzt kommt mal wieder runter! Hab mich vertan Tut mir leid, halb so wild
Aber ihr hängt euch da grade dran auf...
jetzt kommt mal wieder runter! Hab mich vertan Tut mir leid, halb so wild Aber ihr hängt euch da grade dran auf..
Halb so wild?
Der Fragesteller möchte vernünftige Antworten und vor allem richtige Antworten.
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Daher ist es gut wenn hier die User aufpassen, wenn jemand eine falsche Antwort gibt.
Auch, wenn ein Mietvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden muss
Das ist falsch. Wo soll das denn stehen?
Der MV muss grundsätzlich NICHT schriftlich abgeschlossen werden. Eine qualifizierte Befristung eines MV kann aber nur schriftlich nachweislich wirksam sein.
Spontan fallen mir nur Kreditverträge und Grundstückskäufe ein, die zwingend in Schriftform erfolgen müssen. Nichtmal Arbeitsverträge müssen schriftlich sein. Alltägliche Verträge, darunter fallen auch Mietverträge, können auch mündlich geschlossen werden. Es wäre auch ein wenig umständlich, wenn man für jedes Brot beim Bäcker oder den Schokoriegel beim Kiosk jedes Mal einen schriftlichen Vertrag abschliessen müsste.
das ist völlig falsch, der mietvertrag unterliegt keinen formvorschriften
er ist auch mündlich 100% gültig
selbst arbeitsverträge sind nur mündlich voll wirksam
es gibt gar nicht so viele verträge, die schriftform haben