Nebenkosten Allgemeinstrom, Heizungspumpe?

3 Antworten

... in meinem Bestand darf ich den diesbezüglichen Strom nicht mehr schätzen und wenn doch, muss ich begründen, warum der so niedrig ist.

Siehe ggf. Haufe:

In der Literatur werden Schätzwerte zwischen 3 und 10 % vorgeschlagen (vgl. Lammel, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 7 HeizkostenV Rn. 30; Wall, Betriebs- und Heizkostenkommentar, Rn. 5930).

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat hierzu durch Urteil vom 20.2.2008 (VIII ZR 27/07, NZM 2008 S. 403 Rn. 32) entschieden, dass der Vermieter die Grundlagen der Schätzung offenlegen muss, wenn der Mieter den Schätzwert bestreitet. Für das Bestreiten des Mieters reicht auch hier ein einfaches Bestreiten aus. Legt der Vermieter den Schätzmaßstab nicht offen, hat er die ihm obliegende Darlegungslast nicht erfüllt. Es dürfte allerdings genügen, wenn sich der Vermieter auf die in der Literatur vorgeschlagenen Erfahrungssätze von 3 bis 10 % beruft.

BGH, Urteil v. 3.6.2016, V ZR 166/15

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

5 % der Gesamt-Heizenergiekosten dürfen als Betriebsstrom angesetzt werden wenn es keinen sep. Stromzähler für die Heizungsanlage gibt.

Aus den Allgemeinstromkosten raus rechnen und als Heiznebenkosten auf die Mieter die an die Anlage angeschlossen sind umlegen ist korrekt.

Die restlichen Allgemeinstromkosten auf alle Mieter.

Lohnpfaender 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 18:22

kk, thx^^

danke

Mir wurde gesagt, dass ich 5% der individuellen Heizkosten...

Was meinst du mit individuellen Heizkosten? Die Heizkosten des jeweiligen Mieters?

Das wäre falsch. 5% der Kosten für das Gas ist richtig. Und diese 5% schlägst du aber nicht dem Mieter direkt auf, sondern das erhöht die Gesamtsumme der Heizkosten, welche ja dann zum Teil nach Wohnfläche (meist 30%) und zum anderen Teil nach Verbrauch umgelegt wird. Bekommst du es so dann hin?

schleudermaxe  18.10.2018, 06:45

... bitte mal weiterbilden, z.B. die aktuellen Urteile vom BGH berücksichtigen!

Renick  18.10.2018, 07:37
@schleudermaxe

Meine Antwort deckt sich mit der Information, den du in deiner Antwort gegeben hast. Diese Zitate bestätigen meine Antwort. Also bitte, wenn du Kommentare gibst, dann sinnvolle und zweckdienliche.

schleudermaxe  18.10.2018, 08:06
@Renick

Zitat: 5% der Kosten für das Gas ist richtig, und das stimmt eben nicht!

Wenn, dann 5% der Heizkosten und dann auch nur, wenn der Vermieter dies begründen kann. Danach sieht es laut Frage aber nicht aus, dass der das kann.

Renick  18.10.2018, 08:12
@schleudermaxe

Doch das stimmt definitiv. 5-10% der Brennstoffkosten wurde von Fachleuten als realistischer Wert für die Kosten des Heizungsstroms ermittelt. Und daher ist diese Größenordnung bei den Gerichten anerkannt. Wenn du etwas anderes behauptest, dann nenne bitte eine Quelle, sodass ich dir erklären kann, wo der Fehler bzw. das Mißverständnis liegt.

schleudermaxe  18.10.2018, 08:16
@Renick

... alles gut, jetzt darf geknobelt werden, 5 % vom Gas oder 5% der Brennstoffkosten; und was der BGH dazu sagt, habe ich geschrieben. Einfach mal vorlesen lassen, wenn es noch nicht selber geht.

Zitat BGH: ..... dass der Vermieter die Grundlagen der Schätzung offenlegen muss, wenn der Mieter den Schätzwert bestreitet ....

und da steht nichts von 5 bis 10%.

Renick  18.10.2018, 08:28
@schleudermaxe

Ich bitte dich, deine Arroganz und Beleidigung zu unterlassen. Wir können sachlich diskutieren, aber ich muss mir von dir nicht sagen lassen, ich könne nicht lesen!

In meiner Antwort habe ich geschrieben:
"5% der Kosten für das Gas ist richtig."
Die Formulierung ist eindeutig, dass ich die Brennstoffkosten meinte.

Und Zitat aus deiner Antwort: "Es dürfte allerdings genügen, wenn sich der Vermieter auf die in der Literatur vorgeschlagenen Erfahrungssätze von 3 bis 10 % beruft."

Das deckt sich also mit meiner Antwort und es ist nicht falsch, wenn der Fragesteller 5% nimmt.

Sind jetzt noch Fragen offen?

schleudermaxe  18.10.2018, 08:30
@Renick

... leider ja, denn die 5% muss er begründen. Einfach so nehmen ist eben nicht.

Renick  18.10.2018, 08:38
@schleudermaxe

Dafür genügt es, wenn man in der Position für den Heizungsstrom hinzufügt "5% der Brennstoffkosten als Pauschale gemäß Erfahrungswerten". Oder ähnlich. Damit ist der Mieter hinreichend informiert.

Aber die Bezeichnung in der Abrechnung war nicht Gegenstand der Frage. Daher musste das in der Antwort nicht erwähnt werden. Es ging nur um die Höhe des Heizungsstroms.

schleudermaxe  19.10.2018, 06:32
@Renick

.... dann bin ich aber gespannt auf eine aktuelle Entscheidung, die aktuell hier bei Gericht läuft. Da geht es auch um die 5% und der Richter ist da nicht so lapidar mit zufrieden.

Renick  19.10.2018, 07:35
@schleudermaxe

Das interessiert mich auch. Ich bitte um Übersendung des Urteils, wenn es vorliegt. Ich könnte eine ganze Liste von Urteilen heraus suchen, wo 5% akzeptiert sind, weil das laut der Fachkreise ein realistischer Schätzwert ist. Daher wäre es interessant, aus welchem Grund des der Richter in dem Fall anders sieht.

Lohnpfaender 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 18:21

ja, mir geht es nur darum, ob die 5% legitim sind, dann ist gut

Renick  17.10.2018, 18:25
@Lohnpfaender

Es können auch 8 oder 10% sein. Das hängt von der Heizanlage ab. Ältere Modelle haben oftmals einen höheren Stromverbrauch. Aber zwischen 5 und 10% ist eine allgemeingültige realistische Größenordnung, die auch vor Gericht Bestand hat.