Darf der Vermieter den Betriebsstrom für die Heizung mit dem Allgemeinstrom umlegen?
In einer Wohnanalage ist ein Zähler für den Allgemeinstrom vorhanden. Dieser umfasst neben Flur- und Treppenhausbeleuchtung auch den Strom für die Heizungsanlage nebst Umwälzpumpen. Der Vermieter legt nun die gesamten Allgemeinstromkosten nach Wohnfläche auf die Mieter um, also inklusive des Betriebsstromes für die Heizung.
Darf der Vermieter das oder muss er den Betriebsstrom für die Heizung schätzen und nach Brennstoffverbrauch umlegen?
8 Antworten
Dieser umfasst neben Flur- und Treppenhausbeleuchtung auch den Strom für die Heizungsanlage nebst Umwälzpumpen. Der Vermieter legt nun die gesamten Allgemeinstromkosten nach Wohnfläche auf die Mieter um, also inklusive des Betriebsstromes für die Heizung.
Darf der Vermieter das oder muss er den Betriebsstrom für die Heizung schätzen und nach Brennstoffverbrauch umlegen?
Ja, das darf er und ist so korrekt.
Bei uns wird der Strom für die Heizung, wie das Gas, nach Heizverbrauch auf die Bewohner umgelegt. Der Allgemeinstrom hat einen extra Zähler.
warum schätzen wenn er den genauen verbrauch durch den zähler kennt?
darf er denn der wird für alle gebraucht
warum sollte er ihn schätzen, wenn es einen zähler gibt?