korrekter Umrechnungsschlüssel Allgemeinstrom qm oder Wohneinheiten?
Hallo, wir bitten um Unterstützung bei folgender Frage:
2 Familienhaus, EG OG, im DG ist ein Raum des VM, der nach unserem Widerspruch jetzt auch in die NKA hineingerechnet wird.
VM rechnet den Allgemeinstrom nach qm ab. Ist dies korrekt? qm verbrauchen doch keinen Strom. Wäre es nicht korrekt, nach Wohneinheiten abzurechnen? Im Mietvertrag steht qm unter §3.2. Betriebskosten.
Es ist vielleicht ziemlich doof, dass ich das frage, weil im MV ist es ja so drin, ich verstehe den Sinn aber nicht nach qm abzurechnen einfach nicht, vielleicht mehr qm, mehr Personen, mehr Allgemeinstrom? Aber 3 Wohneinheiten alle nutzen die Heizung, gleicher Anteil Allgemeinstrom? Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
5 Antworten
Wenn im Mietvertrag für diese Position kein anderer Schlüssel vereinbart ist, gilt das BGB: Umlage nach Wohnfläche. Das wäre dann rechtlich korrekt.
Danke, kurz, knapp, klar, wahr!
.... verstehe, nur, warum sollte für einen Raum im Dachgeschoß bezahlt werden müssen?
Bei einem Kelleraum gibt es ja auch keine eigene Abrechnung.
Und wenn der Mieter vereinbart die Kosten und Lasten per m² (sicherlich Wohnfläche, oder?) zu wuppen, sollte er auch dazu stehen.
Ist dieser Raum im D. Wohnung, muß der Nutzer natürlich auch Kosten und Lasten bezahlen.
Entschuldigung angenommen. Konnte auch zuerst nichts anfangen mit Zweifamilienhaus, aber drei Wohnungen.
zu Deiner geschätzten Aufklärung
schau, das ist ja DER Knackpunkt in unserer Auseinandersetzung mit unserem Vermieter.
Die letzten ca. 20 Jahre wurde eine NKA erstellt nur für EG und OG. Und dann kam der ista Ableser und antwortete auf die Frage, ob er die mind. 3 Heizkörper im DG auch abliest mit Nein.
Mind. 2 davon befinden sich in einem Raum des VM, der verschlossen ist, einen Korkfussboden hat, mit Tisch Stühlen und Vorhängen ausgestattet ist - man könnte reingehen und sofort zum Karteln anfangen. Am Hauseingang sind 3 Klingeln, oben bei der einen Zugangstür ist das Gegenstück vor der Tür. Vm kommt immer wieder und hält sich stundenlang in diesem Raum auf. Es war, solange er im Haus gewohnt hat, sein Büro.
Wenn er geht, sind die Heizungszuleitungen zu diesem Raum >50° heiss ansonsten bis auf Sommer immer handwarm.
Die gesamte Heizmenge wird aber seit 20 Jahren immer nur dem EG und OG in Rechnung gestellt, auch Grundsteuer, KK, Vers, ... nur auf EG & OG aufgeteilt.
Das heißt es ist evident, dass der VM seinen Raum auf Kosten der anderen Parteien abrechnet.
was wir schon alles an schriftlichen Dingen bekommen haben, doch dazu kam nur ein lapidares "Die Nebenkostenabrechnung wird neu erstellt und die Fläche im DG wird einberechnet"
Der Mann ist gegen alles, was ihm emotional querliegt, aber dagegen kann er nicht sein- das ist einfach zu offensichtlich.
Verstehst Du jetzt den Hintergrund besser?
Schau einfach mal meine anderen Fragen an, wenn Du willst. In der Endsumme geht es um 1400 € Rückzahlung für 20 Monate und das dann doch ne Stange Geld.
Im ganzen Haus gibt es nur 3 Stromzähler EG OG und Allgemeinstrom. Trotz Aufforderung ist der Vermieter durch Schweigen bis heute den Nachweis schuldig geblieben, woher er den Strom für sein Licht und für seine Kaffeemaschine bezieht, es steht also durchaus noch eine Möglichkeit im Raum dass der §248c Stromdiebstahl hier zur Anwendung kommen könnte.
So jemand darf man - meiner unerheblichen Meinung nach - mit NIX davonkommen lassen, so jemand gehören die Fingernägel dermaßen gestutzt, dass er sie sich 2 Jahre nicht mehr selber schneiden kann...
... verstehe, nur, warum setzt der Mieter seine Möglichkeiten nicht um?
Für Diebstahl bzw. Verdacht auf ist hier bei uns der Staatsanwalt zuständig. Was sagt der denn dazu?
2. Keine ordnungsgemäße Abrechnung, keine Vorauszahlungen mehr, auch ausgeurteilt bundesweit.
VM rechnet den Allgemeinstrom nach qm ab. Ist dies korrekt?
Wenn es im Mietvertrag keine andere Vereinbarung gibt, ist das korrekt.
Der § 556a BGB sagt, dass Betriebskosten nach dem Maßstab der Wohnfläche umzulegen sind.
ich verstehe den Sinn aber nicht nach qm abzurechnen einfach nicht
Ein Gesetz muss nicht immer Sinn ergeben.
Ansonsten kann man es vielleicht damit begründen:
Größere Wohnung>viele Personen>hoher Stromverbrauch (beim Hauslicht)
DAs habe ich inzwischen verstanden und kann damit sein. Danke!
Wenn vertraglich nicht anders vereinbart und nach Verbrauch nicht möglich muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.
BGB § 556a Abs. 1
Der Sinn von Gesetzen erschließt sich nicht immer. Aber das ist nun mal so.
Eine allgemeine Lösung muß nun mal her. Ob sie allen gefällt spielt keine Rolle.
Ok, irgendeine Regelung muß man wohl finden, und hier ist halt diese, die manches berücksichtigt und manches wieder nicht. Danke, jedes Deiner Worte hat mir geholfen.
Die Aufteilung der Betriebskosten nach Wohnfläche ist die Form, die zu wählen ist, wenn im Mietvertrag zu einzelnen Posten nichts anderes vereinbart ist. (§556a BGB)
Insofern ist das schon korrekt.
Allgemeinstrom ist nicht nur der Strom für die Heizung. Auch Beleuchtung in Gemeinschaftsräumen und -fluren gehört bspw. dazu.
Der Gesetzgeber hat die Aufteilung nach anteil. Wohnfläche gewählt, da dies die praktikabelste Form ist, solche Kosten umzulegen. Man geht davon aus dass in größeren Wohnungen potentiell mehr Menschen wohnen als in kleinen.
Das würde der Aufteilung nach Wohneinheiten widersprechen, wenn alle unterschiedlich groß sind.
Die Aufteilung nach Personen bringt die Schwierigkeit mit sich, dass sich im Lauf eines Jahres immer wieder mal die Personenzahl ändern kann. Streit ist vorprogrammiert.
Ob man es doof findet oder nicht, der Vermieter hält sich hier an gesetzliche Vorgaben und es gibt viele Gesetze, die die einen doof finden und die anderen nicht.
moment, ich wollte sagen, ICH bin doof, weil ich das nicht kapiere!! Jetzt habe ich es verstanden und sehr gut erklärt bekommen.
Es braucht niemand mehr antworten, ich habs.
??? Warum kann man nicht anitari UND Dich als beste Antwort auswählen ???
Dann entschuldige ich mich bei Dir hochoffiziell, dass ich das als ungerecht empfunden habe. Es war nicht angemessen, das so zu sehen, wie in meiner Frage. UND auch noch steht es im Mietvertrag. Es ist in der überwiegendsten Art der Fälle wohl der gerechteste Umrechnungsschlüssel. Ich habe einen FEhler gemacht und es eingestanden. Reicht das jetzt so?
Manchmal lernt man auch aus Irrtum! Und ich habe mich geirrt. Das dies so sein könnte,zeigt doch auch meine Frage. Danke.