40€ Allgemeinstrom im 3Fam Haus, was tut man, wenn ein Mieter das bemängelt?

5 Antworten

.... nein, Du musst nicht zum Anwalt.

Der Mieter muss ja solche Kosten und Lasten auch gar nicht wuppen. Zudem: Eine Kostenstelle Allgemeinstrom gibt es bei uns gar nicht, aus welchem Land kommt denn die Verteilung?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast doch sicherlich einen separaten Zähler für den Allgemeinstrom. Da gibt es dann nichts zu diskutieren. Allerdings klingen 120€ für ein bisschen Flurbeleuchtung etc. übertrieben viel. Vielleicht mal die Leitungen kontrollieren lassen?

edit: habe die Gasheizung überlesen. Mein Fehler.

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 11:46

40€ im monat gesamt, für die ganze beleuchtung+heizung, nicht pro partei

ich vermute schon, dass einer bissel strom klaut, aber der wird sich das nicht nachweisen lassen, er wird keinen zugang ermöglichen

150 kwh ca, schon immer, schon seit jahren

sicher ist da ein zähler, aber man kann es doch trotzdem bemängeln

ich hab mir eine reingeholt, eine witwe mit kindern, einmal mitleid gehabt, aber die zickt wegen den NK rum, ist nicht mehr feierlich

ich wohne nicht mal da und sie meint, sie wird überall beschissen

MVirus  08.09.2018, 11:49
@Laeusekind

Mit Leitungen prüfen meinte ich Kriechströme ausfindig machen. Hatte die Heizung überlesen. Daher dürfte das schon passen.

lass sie zicken, du kannst anhand des Zählers den Verbrauch nachweisen. Da gibt es nichts zu rütteln.

AudiA489  08.09.2018, 11:50
@Laeusekind

Er ist sogar verpflichtet dir Zugang zu ermöglichen, wenn du diesen Verdacht hast! Ansonsten Schau mal wenn er in seiner wohnung ist, dass du ALLES abdrehst was am HAusstrom hängt (wenn das möglich ist) und wenn der Zähler vom HAusstrom weiterläuft, dann klaut irgendwer strom.... da hast du deinen Verdacht und kannst ihm sagen dass er dich in seine Wohnung lassen muss!

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 11:50
@MVirus

ich denke auch, dass man dem richter das so begreiflich machen kann

13€ pro wohnung und monat

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 11:51
@AudiA489

das müsste ich aber einklagen, was meinst du, darauf hab ich für so eine sche1ße bock?

am besten wäre, wenn der richter sagen würde, bissel viel, aber passt schon^^

ich hatte da vor 10 jahren selbst gewohnt und da hatte ich schon mal so nachgefühlt

fand er so gar nicht gut und wurde richtig böse

er klaut strom, hat eine kühltruhe oder so an dem allgemeinstrom

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 11:56
@AudiA489

hab ich schon gemacht, es spricht eigentlich gegen die kühltruhe, es sprich etwas dafür, dass jemand so stundenweise viel strom abzieht

also so zb 2h am tag einen 3kw heizlüfter auf allgemeinstrom laufen lässt

so ist der stromverbrauch eigentlich

ich hatte das mal kontrolliert und der verbrauch gab das nicht her, da musste zu bestimmten zeiten eine menge strom gezogen worden sein, nicht weniger konstant

ach egal, abwarten

AudiA489  08.09.2018, 11:59
@Laeusekind

Naja, dann kann er dir erst recht nichts! Die anderen mieter müssten da was machen, wenn der mieter strom zieht und sie das mitbezahlen müssen ist das dann unfair. Evtl passen die bissl mit auf für den Fall dass er strom klaut.

Sind alle geräte die dranhängen denn soweit strommäßig auf dem modernsten stand? eine alte Kühltruhe kann verdammt viel ziehen.

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 12:01
@AudiA489

darf doch gar nicht

da hängen 10 40 wattbirnen und die heizung dran, da dürfen doch gar keine mieterkühltruhen dran hängen, aber es kann sein, obwohl der verbrauch nicht so war

aber ich hatte das auch geprüft, als ich ihn angesprochen hatte, vielleicht hatte er es da eingestellt, mir geht es eigentlich darum, was der richter wohl allgemein zu den 40€ hauskosten sagt

ich glaube, ich lasse es drauf ankommen

AudiA489  08.09.2018, 12:03
@Laeusekind

Naja aber wenn er ne Kühltruhe im Keller stehen hat^^ sieht man das doch.. oder wie meinst du kriegt er den strom in seine Wohnung. da müsste er ja wirklich vom keller/Flur in seine Wohnung ne Leitung legen.. wie soll er sonst rankommen!

Nein die höhe an sich kann er nicht bemängeln solange die nebenkosten richtig abgerechnet sind.

schleudermaxe  09.09.2018, 06:29
@Laeusekind

.... und hier stimmt das auch. Lege eine ordnungsgemäße Rechnung und Du hast Ruhe! Warum überhaupt abweichend von den gesetzlichen Vorgaben solche Verteilerschlüssel! Klar, dass Mieter dann an so etwas zuerst denken!

Du zeigst dem Mieter die Rechnung des Stromversorgers, um ihm damit zu belegen, dass die Kosten in der Höhe entstanden sind. Das genügt als Nachweis. Denn die Kosten darfst du umlegen. Das würde auch ein Gericht so sehen.

Wenn der Mieter die Höhe trotzdem bemängelt, dann muss er es dir genauer erklären, aus welchem Grund das zu hoch sein soll. Sein subjektives Empfinden dabei genügt nicht, er muss es sachlich begründen. Wenn du die Information von ihm hast, dann schreib mir bitte wieder, dass wir konkret darüber sprechen können.

Die Stromkosten für die Gasheizung muss in die Heizkostenabrechnung mit einfließen. Das ist gesetzlich so vorgesehen laut Heizkostenverordnung. Denn hierbei gilt die Regel, dass 50-70% nach Verbrauch abzurechnen sind und der Rest nach Grundfläche. Das bezieht sich auf alle Kosten der Heizanlage, nicht nur auf die Brennstoffkosten.

Vermutlich hast du keinen separaten Stromzähler für die Heizanlage. Das macht aber gar nichts. Denn man darf eine Schätzung dafür vornehmen, wobei 5% der Brennstoffkosten dafür ein realistischer Wert ist. Dieser Betrag steckt dann in der Heizkostenabrechnung.

Die 5% von den Brennstoffkosten als Schätzung für den Heizungsstrom ziehst du dann vom Gesamtbetrag des Allgemeinstroms ab. Und schon verringert sich dieser Teil, den der Mieter moniert.

Du solltest deine Abrechnung ändern oder ändern lassen (je nachdem wer die Abrechnung erstellt hat). Dann bist du für eine gerichtliche Überprüfung vermutlich gerüstet, sofern es der Mieter darauf anlegt.

Im vorigen Absatz habe ich "vermutlich" geschrieben, weil ich kann ja nur zu dem Teil etwas sagen, nach dem du gefragt hast. Ob deine Abrechnung weitere Fehler enthalten könnte, kann ich ohne Kenntnis der Abrechnung nicht abschätzen.

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 12:19

nein, es geht nur jetzt darum,. ob er den verbrauch an sich bemängeln kann

mal gucken, das mit der heizung kann er bemängeln, aber im moment fährt er damit besser, weil der allgemeinstrom durch 3 geht, aber an der heizung nur er und noch einer hängen

ich guck erst mal, was passiert, er wollte sich melden

meine mutter macht die abrechnung, da waren noch paar fehler drin, aber die ist soweit gut jetzt, es geht jetzt im moment darum, dass er eben die höhe an sich bemängelt, zu hoher verbrauch für allgemeinstrom

150kwh ca im monat

das mit den 5% hin und herrechnen gibt aber wieder aufwand^^

Renick  08.09.2018, 12:39
@Laeusekind
es geht nur jetzt darum,. ob er den verbrauch an sich bemängeln kann

Theoretisch schon. Aber wie erläutert, muss er das sachlich begründen. Einfach nur sagen, das kommt ihm zu hoch vor, genügt nicht.

Ich gebe dir ein Beispiel, was in manchen Häusern tatsächlich vorkommt. Und zwar gibt es Mieter, die verwenden den Allgemeinstrom für ihren privaten Nutzen, beispielsweise indem im Kellerabteil ein Gefrierschrank gestellt wird, und die Steckdose nicht über die Wohnung läuft sondern allgemein. So etwas kann zurecht moniert werden.

weil der allgemeinstrom durch 3 geht

Und das ist schon der nächste Fehler, der moniert werden kann, weil die Verteilung nach Wohneinheiten laut Gesetz nicht vorgesehen ist (außer es ist im Vertrag so vereinbart). Korrekt und laut Gesetz ist es, das nach dem Verhältnis der Wohnfläche abzurechnen.

das mit den 5% hin und herrechnen gibt aber wieder aufwand

Du hast die Frage gestellt, ob du es auf eine Klage ankommen lassen kannst. Und wenn die Abrechnung nicht stimmig ist, muss ich antworten: Nein. Der Richter würde all die Punkte zerpflücken und am Ende zugunsten des Mieters entscheiden.

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 12:45
@Renick

ja, ich werde das m it den 5% noch machen, dann ist es gut

der strom geht nach wofl, durch 3 we halt, das ist trotzdem für ihn günstiger

Renick  08.09.2018, 12:53
@Laeusekind
geht nach wofl, durch 3 we halt

Bei Berechnung nach Fläche und nach Wohneinheiten kommt als Anteil für den Mieter nur dann das Gleiche raus, wenn alle 3 Wohnungen gleich groß sind. Sobald die Wohnungen unterschiedlich groß sind, stimmt die Rechnung nicht.

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 12:58
@Renick

ich weiß und ich melde mich jetzt hier ab

Naja, erstmal was steht im Mietvertrag? Wenn drin steht, dass die Kosten des Allgemeinstrom zu gleichen teilen auf die Mieter umzulegen sind, dann tu das!

Deine Nebenkostenabrechnung muss schon stimmen und plausibel und nachvollziehbar sein. Ist sie das nicht, kann er dich deswegen verklagen und könnte damit durchkommen. 40€ klingt schon bissi viel, das hab ich in meiner ganzen wohnung nicht im Monat! Mit Gasheizung klingt das schon besser! Du solltest natürlich schon immer schauen dass du den günstigsten Tarif für deine Mieter raussuchst! Jetzt weiß ich grade nur nicht, ob du die Stromkosten für die Gasheizung extra auszeichnen muss auf der NK-Abrechnung. Und diese dann somit mit zu den Heizkosten gehören... evtl würde dir da der Vermieterschutzbund nachhelfen.

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 11:54

das ist alles geregelt, der mieter bemängelt die höhe als solches

AudiA489  08.09.2018, 11:57
@Laeusekind

Dann würde ich an deiner Stelle einfach mal hergehen und vergleichen. kannste ja recht fix auf Verivox oder solchen Seiten, evtl sieht er dann, dass der Strom im richtigen Bereich liegt und du Tarifmäßig alles gemacht hast! Was du machen kannst um ihn zu beruhigen dass du sagst sobald wieder eine Birne kaputt ist, kannst du auf Energiesparlampen umsteigen. oder LED (noch besser, aber nicht jede birne kann man in jede Fassung stecken), bei der nächsten Wartung der Gasheizung kannst du den Handwerker mal sagen er soll schauen ob die auch normal strom verbraucht oder zu viel! Solche Dinge würden den denke ich erstmal beruhigen.

Verklagen weils einfach zu viel kostet kann er dich nicht.

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 11:58
@AudiA489

sicher kann er das, ansonsten schließe ich mir da bitcoinminer an und lege 3000€ allgemeinstrom auf sie um

natürlich kannst du auch die höhe bemängeln, deshalb die frage, ob das wohl durchgeht, bei 40€ für ein 3 famhaus?

AudiA489  08.09.2018, 12:03
@Laeusekind

Wenn die Nebenkosten richtig umgelegt sind, dann kann er das nicht^^

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 12:05
@AudiA489

nein, mein handlungsbevollmächtigter, mein 66 jähriges mutter, hat natürlich auch bockmist gebaut, aber der ist korrigiert, es geht jetzt nur noch um den allgemeinstrom

AudiA489  08.09.2018, 12:09
@Laeusekind

Auch hier gilt! Solange die Kosten richtig umgelegt sind und wirtschaftlich korrekt. Dann kann er dir nix^^ gar nix... dann lacht ihn sein Anwalt aus!

Ob das wirtschaftlich korrekt ist, kannst du gaaaanz leicht rausfinden, indem du deinen stromverbrauch mal durch einen rechner jagst. also verivox oder ähnliches. wenn bei anderen stromanbietern das ähnliche oder nur wenig weniger rauskommt dann ist es ok^^ vergleich es und du hast deine antwort auf deine Frage!

Laeusekind 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 12:11
@AudiA489

darum geht es auch nicht, der mieter würde die höhe des stromverbrauches in kwh bemängeln, der preis ist gut

egal, ich hatte das schon mal gefragt, die meisten meinten auch, dass das hinkommen könnte, ich denke, ich bekomme es dem richter erklärt, da ist ja auch noch der partykeller, den die mieter nutzen, da ist ja auch licht und strom für musik etc, vielleicht ist da sogar ein kühlschrank, das weiß ich grad nicht, dann wäre es ja klar

AudiA489  08.09.2018, 12:17
@Laeusekind

Ich weiß da echt nicht was genau das problem ist. Denn die höhe der Kwh richtig sich nunmal nach dem Verbrauch und wenn die mieter so viel verbrauchen dann ist das so! Deswegen sage ich ja alle geräte die dran sind überprüfen ob sie wirtschaftlich sind. wenn da ein Kühlschrank mit energieeffizienz F dran hängt dann ist das klar dass der hoch ist!

Dann vergleich in deiner Umgebung andere Häuser mit deinem. Ein Haus im selben Baujahr welches von den Leitungen usw ähnlich ist!!! Und wenns vor Gericht geht dann wird dir dein Anwalt schon sagen was du machen musst^^

schleudermaxe  09.09.2018, 06:27
@Laeusekind

.... damit kommt er bei jedem Gericht auch mit durch, sogar bei unseren!

Wenn der guten Frau die Kosten für den Allgemeinstrom, welcher nachweislich entstanden ist, zu hoch sind, kann sie ja gerne wieder ausziehen!

Würde ich ihr genau so sagen!

Wolltest Du nicht eben selbst in eine deiner drei Wohnungen einziehen? Denk' nach! Das ist dummerweise genau die Wohnung der Witwe mit ihren Kindern! Ist aber auch doof!

Bestimmt findet sie einen anderen Vermieter, wo es nichts zu meckern gibt!