Hauptverhandlung verhindern?
Hallo, ist es möglich das ein Strafverteidiger Kontakt mit der Richterin aufnimmt und dadurch doch noch irgendwie eine Hauptverhandlung verhindern / umgehen kann Termin wäre in 4 Wochen.. Es geht um ein Gerangel wobei jemand gestürzt ist Ausgleich in Geldform Entschuldigung ist bereits mit dem Verletzten geschehen.
4 Antworten
Ohweiowei... Man sollte nicht glauben, hier zwangsläufig fachkompetente Antworten zu bekommen....
§ 199 StPO [Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens] .
(1) Das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht entscheidet darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder das Verfahren vorläufig einzustellen ist.
(2) Die Anklageschrift enthält den Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen. Mit ihr werden die Akten dem Gericht vorgelegt.
Wenn das Gericht erst einmal einen entsprechenden Beschluss gefaßt hat, dann kommt es auch zwingend zu einer Gerichtsverhandlung. Davor ist es immer noch möglich, dass das Verfahren anders beendet wird.
Ganz prinzipiell ist eine Einstellung nach § 153 und § 153a StPO auch schon vor dem Beginn einer Hauptverhandlung möglich. Es ist aber der absolute Ausnahmefall. Normalerweise kommt es dann auch zu einer Verhandlung. Eine Éinstellung ist nämlich nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Aber warum sollten die zustimmen, wenn sie gerade erst angeklagt haben? Die hätten nämlich auch GLEICH eine Einstellung anstreben können.
Ob ein Anwalt da mehr erreichen kann als der Angeklagte selbst, bezweifle ich eher. Es kommt da aber auch immer auf den Einzelfall an.
Und was heißt das Bedenken gegen den Erlass ?? Das der Richter es auch anders sieht als die StA ?? Die zuständige Staatsanwältin wollte ja gegen Geldauflage von 500 Euro einstellen, aber ihr Vorgesetzter hat nicht zugestimmt.
Angeklagt hat die StA in diesem Sinn nicht?
Doch. Wenn das Gericht den Strafbefehlsantrag ablehnt und Hauptverhandlungstermin anberaumt, wird der Strafbefehl automatisch zur Anklage. Es gilt dann also alles außer die Strafe, die dort festgelegt wurde.
Eine Hauptverhandlung hält das Gericht immer dann für notwendig wenn es entweder Zweifel an der Täterschaft hat oder wenn nicht klar ist, welche Straftatbestände verwirklicht wurden (z.B.. ob es "normale" oder "gefährliche" Körperverletzung war)
Gefährliche Körperverletzung? Bei einem Gerangel wo jemand gestürzt ist ?? Wir haben uns nicht geprügelt geschlagen oder sonst was ^^
Es war nur ein BEISPIEL? Was weiß denn ich, was die genauen Gründe sind... So ist das halt bei Ferndiagnosen.
Aber ich weiß zumindest das die StA eine Geldstrafe beantragt hatte.. Kann es nun auch sein das der Richter eine FS verhängen will ?? Normal liegen doch StA und Richter nie weit auseinander oder ?
Ja, grundsätzlich kann das auch sein. Und im Regelfall folgt das Gericht dem Antrag der StA zur Strafe, ja.
Hm okay. Aber dann ist es wohl eher so das die Richterin zweifel am Sachverhalt hat oder? ?
Sie machen mir Angst :(
Ich vermute mal auch eher, dass das Gericht da noch weiteren Klärungsbedarf beim Sachverhalt hat.
"Ja, grundsätzlich kann das auch sein. Und im Regelfall folgt das Gericht dem Antrag der StA zur Strafe, ja."
Im Regelfall macht sich das Gericht immer eigene Gedanken. Dass es grundsätzlich dem Antrag der StA folgt, stimmt nicht.
Hm also es steht Aussage gegen Aussage. Ja ich weiß das heißt garnichts :) Aber es wurde auch behauptet Ich hätte sie getreten ich hatte aber zudem Zeitpunkt einen Bänderriss im Sprungelenk gehabt kann also unmöglich der Wahrheit entsprechen..
Unsinn. Ob das Verfahren eröffnet wird und es zur Hauptverhandlung kommt, entscheidet nicht der Staatsanwalt, sondern der Richter.
Die Richterin hat möglicherweise den Erlass des Strafbefehls abgelehnt, weil sie über das Strafmaß im Strafbefehl hinausgehen will, oder die Beweislage nicht hinreichend klar ist, oder einfach nur aus "erzieherischen" Gründen, da der Eindruck auf einen Angeklagten viel nachhaltiger sein kann, wenn er eben nicht nur einen Strafbefehl per Post erhält, sondern tatsächlich vor Gericht erscheinen und Verantwortung übernehmen muss.
Ein weiterer Grund kann folgender sein: Da es in dem Verfahren, so wie ich es verstanden habe, um eine Körperverletzung geht, möchte der Verletzte sich vielleicht als Nebenkläger dem Verfahren anschließen. Das geht aber im Strafbefehlsverfahren nicht. Wenn die Richterin dem Verletzten die Möglichkeit geben möchte, sich mittels Nebenklage dem Verfahren anzuschließen, muss sie den Erlass des Strafbefehls ablehnen und ins Hauptverfahren übergehen.
Also von Nebenklage steht nirgends etwas im der Ladung.. Als Zeuge ist nur die Dame aufgeführt. Ich habe ihr eig ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro gezahlt weil ich niemals wollte, dass Sie stürzt und sich verletzt. Die zuständige Staatsanwältin wollte das auch nach §153a gegen Geldauflage 500 Euro einstellen. Aber ihr Vorgesetzter hat dem nicht zugestimmt. Ich wurde 2007 mal wegen Untreue verurteilt 100 Tagessätze
Bei einer Strafsache wäre der Richter wäre der falsche Ansprechpartner. Ob es zu dem Eröffnen einer Hauptverhandlung kommt, entscheidet der Staatsanwalt. Er kann vom Verteidiger "überredet" werden, auf die Eröffnung der HV zu verzichten, wenn wegen Geringfügigkeit auch eine Geldstrafe möglich ist.
Unsinn. Ob das Verfahren eröffnet wird und es zur Hauptverhandlung kommt, entscheidet nicht der Staatsanwalt, sondern der Richter.
Die Richterin hat möglicherweise den Erlass des Strafbefehls abgelehnt, weil sie über das Strafmaß im Strafbefehl hinausgehen will, oder die Beweislage nicht hinreichend klar ist, oder einfach nur aus "erzieherischen" Gründen, da der Eindruck auf einen Angeklagten viel nachhaltiger sein kann, wenn er eben nicht nur einen Strafbefehl per Post erhält, sondern tatsächlich vor Gericht erscheinen und Verantwortung übernehmen muss.
Ein weiterer Grund kann folgender sein: Da es in dem Verfahren, so wie ich es verstanden habe, um eine Körperverletzung geht, möchte der Verletzte sich vielleicht als Nebenkläger dem Verfahren anschließen. Das geht aber im Strafbefehlsverfahren nicht. Wenn die Richterin dem Verletzten die Möglichkeit geben möchte, sich mittels Nebenklage dem Verfahren anzuschließen, muss sie den Erlass des Strafbefehls ablehnen und ins Hauptverfahren übergehen.
Die Richterin hat den Strafbefehl der StA wegen bedenken abgelehnt und Hauptverhandlung anberaumt.
Dann wird es zu einer Hauptverhandlung kommen. Wenn die Richterin den Vorschlag des Staatsanwalts abgelehnt hat, dann musst du da durch.
Aber warum bestehen dann Bedenken gegen den Erlass des Strafbefehls?
Das weiß ich nicht. Dazu kenne ich deinen Fall nicht. Da muss etwas sein, bei dem die Richterin der Meinung ist, dass der Strafbefehl der Tat und Schuld nicht angemessen ist. Vielleicht will sie auch durch einen Beschluss einen Täter-Opfer-Ausgleich beschließen.
Dazu müsste man der Richterun in den Kopf gucken können, da kann keienr.
Angeblich bestehen Zweifel im Sachverhalt. Sie will das in der HV erörtern
Der Statsanwalt erhebt die Anklage, ob die aber ausreicht, um eine Hauptverhandlung zu führen, entscheidet der Richter.
Besser als mein Vorredner kann man es nicht ausdrücken
In dem Beschluss der Richterin steht. Gegen den Erlass des Strafbefehls bestehen bedenken gemäß §408Stpo wird Hauptverhandlung anberaumt.. Deswegen ja meine Frage ob der Anwalt evtl was erreichen kann §153a Stpo gegen Geldauflage was weiß ich..