Nebengewerbe GbR (Azubi + Festangestellter)?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi Guarana,

die Steuerpflicht ist ja unabhängig davon, ob du Azubi bist oder ob du Angestellter bist. Insofern ergeben sich auch keine Nachteile, zumindest von Seiten des Staates und des Finanzamts.

Ich würde jedoch meinen Ausbilder ansprechen, ob eine Nebentätigkeit erlaubt ist - bzw. sollte dies im Arbeitsvertrag stehen.

BG Michael

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GuaranaT 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 15:18

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich habe mich nur gefragt ob es irgendwelche besonderen Gesetze für Azubis gibt. (Arbeitszeit/Verdienst.)

Lg

Michael Jonas  13.08.2018, 15:20
@GuaranaT

Nö, nicht dass ich wüsste. Um das nicht ausartenzu lassen mit der Nebentätigkeit gibt es wschl einen Passus in deinem Arbeitsvertrag - das würde ich vorher abklären

GuaranaT 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 15:22
@Michael Jonas

Okey vielen Dank!

Du darfst Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und den Erfolg Deiner Ausbildung nicht gefährden. Das bedeutet z. B. auch, dass Du Dich nicht das ganze Wochenende und die halben Nächte um Deine GbR kümmern darfst anstatt zu schlafen und dann in der Ausbildung pennst oder nichts mehr mitbekommst.

Und was macht die GbR dann so? Also: welche Leistungen bietet sie an?

GuaranaT 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 15:14

Eine Art Online- Handelsgewerbe. Nur etwas komplizierter. Natürlich werden wir uns auch professionell beraten lassen, nur kostet das eben auch etwas. Aus diesem Grund wollte ich einfach nur im vorraus nachfragen ob ich als Azubi irgendwelche Nachteile habe.

Lg

Du weißt schon was eine GbR ist oder?

Wenn ja, dann ist deine Frage damit eigentlich schon beantwortet.

Ich empfehle euch ein kostenfreies Beratungsgespräch bei der IHK. Irgendwie habe ich das Gefühl, das ihr so einiges noch nicht wirklich wisst. :)

GuaranaT 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 15:00

Danke für diese Nutzlose antwort.

"Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft."

chanfan  13.08.2018, 15:02
@GuaranaT

Das hast du sehr schön gelesen. Und weiter?

Macht einen Termin bei der IHK. Der ist kostenlos.

Auch wenn du es nicht glaubst, es ist ein sehr guter Rat. :)

GuaranaT 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 15:08
@chanfan

Könntest du nicht einfach begründen was daran falsch ist?

"Selbstverständlich kann man auch ein Nebengewerbe zu zweit betreiben, die Rechtsform lautet dann, wie auch im Hauptgewerbe, GbR (BGB Gesellschaft). Wie die Anmeldung geht? Ganz einfach, zu zweit zum Gewerbeamt gehen, Gewerbe anmelden und los geht's. Ein paar Euro wird das Kosten und den Personalausweis würdig ich mitnehmen."

chanfan  13.08.2018, 15:19
@GuaranaT

OK, dann mach dein Ding. Früher oder später wirst du an das hier denken und dich fragen, ob du nicht einfach den verk.ckten Termin, bei der IHK, hättest machen sollen.

Viel Glück mit euren Unternehmen :)

GuaranaT 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 15:24
@chanfan

Das mit der IHK hört sich ja gut an, werden wir auch machen. Ich hätte mich lediglich über ein paar Infos gefreut.

Lg

chanfan  13.08.2018, 15:32
@GuaranaT

Das wären zu viele Infos und Hinweise. Zudem bekommen die das besser hin. Ich war da ein mal eher aus Zufall und habe dort eine menge Sachen erfahren, die ich nach einigen Jahren Selbständigkeit noch gar nicht wusste. :)

GuaranaT 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 15:35
@chanfan

Das mag ja sein, aber in meiner Frage ging es in erster Linie ja darum, ob ich irgendwelche Nachteile durch meine Ausbildung hätte.