Nebengewerbe GbR (Azubi + Festangestellter)?
Erst einmal Hallo zusammen,
Und zwar haben ein Bekannter von mir und ich geplant ein Nebengewerbe mit der Rechtsform GbR zu gründen.
Nun ist das ganze aber so, dass mein Partner die Ausbildung schon beendet und ein festes Arbeitsverhältnis hat.
Ich hingegen bin zwar volljährig, werde jedoch meine Ausbildung erst im Februar 2019 beenden.
Nun ist meine Frage ob irgendwelche besondere Einschränkungen oder ähnliches auf uns zukommen, da ich eben noch in der Ausbildung bin?
Wir danken euch schon einmal recht herzlich für eure Antworten.
Liebe Grüße
4 Antworten
Hi Guarana,
die Steuerpflicht ist ja unabhängig davon, ob du Azubi bist oder ob du Angestellter bist. Insofern ergeben sich auch keine Nachteile, zumindest von Seiten des Staates und des Finanzamts.
Ich würde jedoch meinen Ausbilder ansprechen, ob eine Nebentätigkeit erlaubt ist - bzw. sollte dies im Arbeitsvertrag stehen.
BG Michael
Nö, nicht dass ich wüsste. Um das nicht ausartenzu lassen mit der Nebentätigkeit gibt es wschl einen Passus in deinem Arbeitsvertrag - das würde ich vorher abklären
Okey vielen Dank!
Du darfst Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und den Erfolg Deiner Ausbildung nicht gefährden. Das bedeutet z. B. auch, dass Du Dich nicht das ganze Wochenende und die halben Nächte um Deine GbR kümmern darfst anstatt zu schlafen und dann in der Ausbildung pennst oder nichts mehr mitbekommst.
Und was macht die GbR dann so? Also: welche Leistungen bietet sie an?
Eine Art Online- Handelsgewerbe. Nur etwas komplizierter. Natürlich werden wir uns auch professionell beraten lassen, nur kostet das eben auch etwas. Aus diesem Grund wollte ich einfach nur im vorraus nachfragen ob ich als Azubi irgendwelche Nachteile habe.
Lg
Du weißt schon was eine GbR ist oder?
Wenn ja, dann ist deine Frage damit eigentlich schon beantwortet.
Ich empfehle euch ein kostenfreies Beratungsgespräch bei der IHK. Irgendwie habe ich das Gefühl, das ihr so einiges noch nicht wirklich wisst. :)
Danke für diese Nutzlose antwort.
"Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft."
Das hast du sehr schön gelesen. Und weiter?
Macht einen Termin bei der IHK. Der ist kostenlos.
Auch wenn du es nicht glaubst, es ist ein sehr guter Rat. :)
Könntest du nicht einfach begründen was daran falsch ist?
"Selbstverständlich kann man auch ein Nebengewerbe zu zweit betreiben, die Rechtsform lautet dann, wie auch im Hauptgewerbe, GbR (BGB Gesellschaft). Wie die Anmeldung geht? Ganz einfach, zu zweit zum Gewerbeamt gehen, Gewerbe anmelden und los geht's. Ein paar Euro wird das Kosten und den Personalausweis würdig ich mitnehmen."
OK, dann mach dein Ding. Früher oder später wirst du an das hier denken und dich fragen, ob du nicht einfach den verk.ckten Termin, bei der IHK, hättest machen sollen.
Viel Glück mit euren Unternehmen :)
Das mit der IHK hört sich ja gut an, werden wir auch machen. Ich hätte mich lediglich über ein paar Infos gefreut.
Lg
Das wären zu viele Infos und Hinweise. Zudem bekommen die das besser hin. Ich war da ein mal eher aus Zufall und habe dort eine menge Sachen erfahren, die ich nach einigen Jahren Selbständigkeit noch gar nicht wusste. :)
Das mag ja sein, aber in meiner Frage ging es in erster Linie ja darum, ob ich irgendwelche Nachteile durch meine Ausbildung hätte.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ich habe mich nur gefragt ob es irgendwelche besonderen Gesetze für Azubis gibt. (Arbeitszeit/Verdienst.)
Lg