Als Malergeselle Kleingewerbe anmelden/Nebengewerbe?
Hallo.
Kann ich als Malergeselle (2te Gesellenjahr) ein Kleingewerbe nebenberuflich anmelden?
Als was kann ich mich bei der Handwerkskammer eintragen lassen damit ich ein paar Renovierungsarbeiten ausführen darf, da das Maler und Lackiererhandwerk ja zulassungspflichtig ist und daher eine Meisterpflicht mit sich bringt. Eventuell Raumausstatter?
4 Antworten
Wenn du selbst nicht weißt, welche Möglichkeiten dir offenstehen und Diese offensichtlich dir nicht zugänglich sind (?) , sollte deine Frage anders gestaltet sein.
Eventuell Raumausstatter?
wenn du dich bei HWK eintragen lassen willst, musst du diesen Beruf auch gelernt haben bzw. einen entsprechenden Nachweis erbringen. Hast du?
Das Wichtigste ist aber, dass du die Zustimmung deines Arbeitgebers für dein Nebengewerbe benötigst - egal, was du machst. Du darfst ja nicht nur nicht zu deinem AG in Konkurrenz stehen, sondern musst nach Arbeitsrecht generell die Zustimmung dafür haben, dass du deine Arbeitskraft nicht nur deinem AG zur Verfügung stellst, sondern auch mit anderen Dingen Geld verdienst. Das kannst sonstwas sein, z.B. als Küchenhilfe zu arbeiten. Auch das kann ohne Zustimmung die Kündigung nach sich ziehen.
ERST, wenn du diese Zustimmung hast, kannst du weiter denken. Und dann gehst du schlauerweise zum Gewerbeamt, um ein Gewerbe anzumelden und nicht zur HWK. Was hat die denn damit zu tun??? Da kannst du dich höchstens in die Handwerksrolle eintragen lassen, wofür dir aber die Voraussetzungen fehlen.
Sag doch deinem AG, dass du nebenher gewerblich noch etwas malern möchtest und bitte ihn um seine Zustimmung. Wer weiß, vllt. hat er so viel zu tun, dass er dir noch ein paar Kunden ´zuschanzt´?
Diesen Weg solltest du unbedingt gehen, sonst kann dir aus wettbewerbsrechtlicher Richtung ein ziemlich dicker Strick gedreht werden, den du bestimmt nicht um den Hals haben möchtest.
Da es keine Kleingewerbe gibt, kannst du auch keins anmelden.
Dir ist aber schon klar, dass du, von der Meisterpflicht ganz abgesehen, nicht zu deinem Arbeitgeber in Konkurrenz treten darfst, dir dass eine Kündigung einhandeln kann?
Wenn du ein Gewerbe nebenberuflich betreiben willst, sollte dies etwas gänzlich anderes zum Inhalt haben, als dein Hauptjob.
Im Malerhandwerk besteht zum Glück noch Meisterpflicht, daher könnte das nur als Hausmeisterservice oder so gehen. Heißt aber es dürfen nicht alle Tätigkeiten des Malerhandwerks ausgeführt werden.
Viel wichtiger aber ist, dafür die Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen. Dieser wird vermutlich nicht begeistert darüber sein. Wer möchte schon Konkurrenz in Form der eigenen Angestellten in der Firma haben? Passiert das ohne Erlaubnis und der Arbeitgeber bekommt davon Wind, ist die fristlose Kündigung ziemlich sicher.