Darf ich als Auszubildender auch Schichtleiter sein?
Hallo werte Community!
Ich bin aktuell in der Ausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und arbeite bereits als Schichtleiter. Leider wird in kurzer Zeit unser Manager aufhören und wir sind dann nur noch zwei Schichtleiter im Betrieb.
Nun würde ich gern die Ausbildung verkürzen (aufgrund von schulischer und betrieblicher Leistungen) und laut dem Ausbilder stehen dafür die Chancen schlecht. (Ich bin ja trotz dessen eine billige Arbeitskraft).
Und da ich schon einmal gehört habe, dass man als Azubi gar kein Schichtleiter sein darf, da das den Verantwortungsbereich überschreitet, hätte ich gern Belege für diese Aussage, um eventuell etwas Druck machen zu können - so böse das klingt.
(Mal davon abgesehen, dass ich die Warenbestellung beim Zulieferer und die monatliche Inventur ebenfalls übernommen habe.)
Somit die Frage, ob ich in meiner Ausbildung als Schichtleiter arbeiten darf und wenn ja/nein, dann wären passende Paragraphen bzw. Begründungen super hilfreich.
Vielen Dank!
4 Antworten
Du bist in der Ausbildung und kannst damit keine Position in der Leitung einnehmen. Du bist zur Ausbildung da und nicht zum Arbeiten. Von daher geht eine Leitung nicht.
Ob du damit kein Problem hast ist nicht das Entscheidende. Der Betrieb darf es so nicht machen. Du bist Azubi.
Okay. Aber wo könnte ich diese Bestimmung finden? Es geht wirklich drum im nächsten Gespräch ein Druckmittel zu haben, um entweder kein Schichtleiter mehr zu sein oder die Ausbildung zu verkürzen. Ich weiß, dass man den Ausbilder nicht zu einer Verkürzung zwingen kann, aber man kann ihm Druck machen ^^
Das steht im Berufsbildungsgesetz und sollte auch deinem Ausbilder auch bekannt sein.
Da gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen zu.
Das ist doch euer Bier, der kann dich auch zum Geschäftsführer machen, er verliert doch dann Geld, wenn du schlecht bist.
Das interessiert den Staat nicht, da gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Wenn du jetzt irgendwie Dritten schaden könntest, es was Anderes, aber das betrifft nur euch.
Es könnte nur nach euren internen Regeln verboten sein, aber Gesetze berührt das nicht.
Also gibt es auch keine gesetzlichen Regelungen bezüglich einer Aufsichtspflicht bei bestimmten Aufgaben oder ähnliches?
Bei euch wahrscheinlich nicht, wenn du als Kfz-Lehrling an Bremsen schraubst, vielleicht.
Okay, danke für deine Antwort!
Frag am besten bei der Gewerkschaft nach. Die kennen sich mit sowas aus.
Bei welcher Gewerkschaft genau? Unser Betrieb gehört meiner Meinung nach keiner Gewerkschaft an.
Der Betrieb gehört auch keiner Gewerkschaft an, sondern nur die Beschäftigten. Eure zuständige DGB-Gewerkschaft wäre die NGG.
Hey in der Pflege ist es Gang und Gebe Azubis im letzten Lehrjahr eine "Position der Verantwortung" zu übergeben. So ist es nicht unüblich, dass Azubis die ein halbes oder ein viertel Jahr vor dem Examen stehen auch die Schichten leiten dürfen um frische Azubis oder Praktikanten anweisen zu können.
Aber es ist halt die Frage ob man ohne ausbildende Person dies durchführen darf. Du kannst Schichtleiter sein, aber dein Ausbilder sollte dabei sein.
Grundsätzlich gilt: ein Schüler darf überfordert sein. Ein Schüler darf auch am Tagesgeschäft und mit den damit verbundenen Konsequenzen teilnehmen. Wenn du einen Fehler machst sind dann du - und dein Ausbilder dafür verantwortlich.
Es ist dein Recht als Azubi alles zu lernen was du in deinem späteren Beruf können und wissen musst. Dazu gehört auch das Leiten einer Schicht.
- Es ist aber auch deine Pflicht als Azubi deine Arbeit zu machen und an aktiver Mitwirkung zu beteiligen. Du musst dich also bemühen.
Eine wirkliche 100% Regelung dazu gibt es nicht. Da diese Aufgabe des Schichtleiters nicht als ausbildungsfremde Tätigkeit gilt, ist dies auch zulässig.
Wer auch immer dir erzählt hätte du dürftest des nicht... der hat wohl vergessen, dass man im späteren Beruf aufsteigen und damit auch Führungsqualitäten beweisen können sollte. Daher ist es doch optimal sowas direkt in der Ausbildung zu können.
Glückwunsch. Dein Chef scheint viel von dir zu halten und großes Vertrauen in dir zu haben.
Vielen lieben dank für deinen ausführlichen Kommentar!
Auf jeden Fall bin ich deiner Meinung, dass das leiten einer Schicht zur Ausbildung gehört. Das Problem daran ist nur, dass der Ausbilder sehr selten bis gar nicht anwesend ist (er befindet sich hauptsächlich in einer anderen Zweigstelle).
Ich muss aber anscheinend etwas anderes finden, um die Chefs/den Ausbilder davon zu überzeugen, dass ich für eine Verkürzung der Ausbildung geeignet bin.
Wann ist denn deine Abschlussprüfung?
Ich habe damit grundsätzlich kein Problem, sicherlich gehört es auch zum Teil der Ausbildung, denn man soll ja den Beruf in vollem Umfang erlernen. Nur finde ich es für das Geld nicht angebracht und erst recht nicht im ersten Ausbildungsjahr. Sofern ich es wirklich nicht darf, sind dir Paragraphen oder Klauseln bekannt, die dies bestätigen?