Minusstunden durch Berufsschule?
Hallo,
ich habe im August 2008 eine Ausbildung zum Elektroinstallateur begonnen (zu der Zeit war ich 16).
Meine täglichen Arbeitszeiten betragen 7.45 Uhr - 17.00 Uhr (incl. 45 min Pause)
Freitags 7.45 Uhr - 14.00 Uhr (incl. 15 min Pause)
Inzwischen bin ich im 3. Lehrjahr und demnach volljährig und habe einmal die Woche Berufsschule, Donnerstags.
Die Berufsschulzeiten betragen 8.00 Uhr - 15.00 Uhr.
Ist es möglich das mir die fehlenden Stunden durch die Berufsschule abgezogen werden, oder gibt es da eine Sonderregelung?
Ich habe im Internet nichts konkretes gefunden, wäre dankbar um eine Antwort :)
5 Antworten
Volljährige Auszubildende müssen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freigestellt werden. Für die Zeit des Berufsschulunterrichts wird Ausbildungsvergütung gezahlt. Nach der Berufsschule kann der Auszubildende im Betrieb ausgebildet werden, allerdings darf die tägliche Arbeitszeit die betriebsübliche Arbeitszeit nicht übersteigen. Ausgefallene Ausbildungszeit darf nicht außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit nachgeholt werden.
Auch für die Teilnahme an Prüfungen ist der Auszubildende wie für den Berufsschulbesuch freizustellen. Durch das Führen eines Ausbildungsnachweises soll der zeitliche und sachliche Ablauf der beruflichen Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule dokumentiert werden. Dieser Ausbildungsnachweis kann während der Arbeitszeit geführt werden.
Also, du musst nicht mehr in die Berufsschule wenn diese mehr als 5 Unterrichtsstunden beträgt (siehe Berufsbildungsgesetz) als unter 18 jährige_r egal musst du grundsätzlich nicht mehr in den Betrieb.
Der Berufsschultag ist als voller Arbeitstag zu werten. Also 7,5 Stunden und darf nicht abgezogen werden von Entgelt oder deinen Stunden. Bei Stress zu deiner Gewerkschaft die erklären das nochmal genauer
Hier findest du etwas zu den Minusstunden: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Minusstunden
Wenn du mindestens bis um 13.00 Uhr zur Berufsschule gehst, zählt der Tag als "voller" Arbeitstag.
auch als volljähriger?
Überall ist dies anderes. Ich würde mich mal bei deinem Ausbilder informieren