Minusstunden durch Berufsschule?

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Volljährige Auszubildende müssen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freigestellt werden. Für die Zeit des Berufsschulunterrichts wird Ausbildungsvergütung gezahlt. Nach der Berufsschule kann der Auszubildende im Betrieb ausgebildet werden, allerdings darf die tägliche Arbeitszeit die betriebsübliche Arbeitszeit nicht übersteigen. Ausgefallene Ausbildungszeit darf nicht außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit nachgeholt werden.

Auch für die Teilnahme an Prüfungen ist der Auszubildende wie für den Berufsschulbesuch freizustellen. Durch das Führen eines Ausbildungsnachweises soll der zeitliche und sachliche Ablauf der beruflichen Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule dokumentiert werden. Dieser Ausbildungsnachweis kann während der Arbeitszeit geführt werden.

Also, du musst nicht mehr in die Berufsschule wenn diese mehr als 5 Unterrichtsstunden beträgt (siehe Berufsbildungsgesetz) als unter 18 jährige_r egal musst du grundsätzlich nicht mehr in den Betrieb.

Der Berufsschultag ist als voller Arbeitstag zu werten. Also 7,5 Stunden und darf nicht abgezogen werden von Entgelt oder deinen Stunden. Bei Stress zu deiner Gewerkschaft die erklären das nochmal genauer

Wenn du mindestens bis um 13.00 Uhr zur Berufsschule gehst, zählt der Tag als "voller" Arbeitstag.

enTo5k 
Beitragsersteller
 24.03.2011, 18:02

auch als volljähriger?

Überall ist dies anderes. Ich würde mich mal bei deinem Ausbilder informieren