Nebenberuflich Kellnern auf Rechnung - was muss ich beachten?
Hallo zusammen,
ich bin berufstätig in Vollzeit und kellnere für mein Leben gerne. Daher würde ich dies gerne nebenberuflich in verschiedenen Locations tun. Zudem habe ich eine Band, die bald ihren ersten bezahlten Auftritt hat.
Meine Frage ist nun, wie ich diese beiden Dinge Steuerrechtlich unter einen Hut bekomme, ohne Schwarzarbeit zu machen. 450 Euro Basis ist ja nur sinnvoll, wenn ich einen Arbeitgeber habe. Ich möchte aber beim Kellnern mehrere Arbeitgeber haben (z.Zt arbeite ich in einem Besen, der hat selten offen. Dazwischen würde ich gern ab und zu woanders aushelfen). Und bei der Band gibt es ja keinen Arbeitgeber...
Was muss ich da denn beachten bzgl. Steuerabgaben, Versicherung etc? Ich hab schon von ner Grenze mit 17500 € gelesen, so viel werd ich nicht annähernd verdienen (wollen). Und wie hoch muss ich denn meinen Stundenlohn ansetzen, damit es sich finanziell ggü. Minijobber auch lohnt?
Vielen Dank für eure Hilfe
1 Antwort
Hallo,
also erster Weg Gewerbeamt auf Deiner Gemeinde/Magistrat/ Rathaus...je nachdem wo ds für Dich ist. Gewerbeanmeldung kostet (denke das ist deutschlandweit gleich bin aber nicht sicher 25€ Ausweis mitnehmen und gut. Gewerbesitz ist dort wo Du wohnst. Unterschiedlich ist ob Du die Unterlagen fürs Finanzamt gleich mitbekommst oder zugeschickt werden.
In vielen Gemeinden kann man auch die Gewerbeanmeldung schon online ausfüllen (pdf) ausdrucken unterschreiben und dann zum Amt. Dauert 5 Minuten. Das Feld "Selbständigkeit im Nebenerwerb" ankreuzen.
Gewerbeform ist Einzelunternehmen (Du haftest mit Deinem Privatvermögen. Achtung!! Auch für Schäden die Du verursachst)
Wenn Du die Unterlagen vom Finanzamt hast. (Ausfüllen ist eigentlich mit dem Erklärungsbogen leichtverständlich) Kleinunternehmer Regelung (JA) Damit nimmst Du keine Mehrwertsteuer ein und musst auch keine Umsatzsteuer abführen, kannst aber keine Vorsteuer geltend machen. Also für Deinen Fall optimal und weniger Aufwand.
Im Formular wirst Du gefragt welchen Umsatz Du pro Jahr schätzungsweise erwartest. Schreib im ersten Jahr 10.000 und im zweiten 15.000 oder so in dem Verhältnis. Jedoch nicht über 17.500.
So dann noch die Frage der Versteuerung: Da steht in etwa: Nach vereinnahmten Geldern oder nach Umsatz? oder so... Auf jeden Fall nach vereinnahmten ankreuzen. Da steht zwar beantragen, aber in der Regel wird das so bewilligt. Keine Angst vor dem Finanzamt. Wenn denen was fehlt melden die sich schon.
Wenn Du Kunden hast die unbar, also per Überweisung zahlen, sprich mit Deiner Hausbank. Viele Banken nehmen Zahlungen sonst nicht an wenn es ein Privatgirokonto ist (vorausgesetzt sie kommen dahinter;-)) gewerbliche Konten kosten aber bei manchen Banken ein paar Euro mehr an Gebühren.
Mach Dich schon mal mit den Formvorschriften für Rechnungen vertraut. Sonst gibts Ärger mit dem Finanzamt oder auch mit Deinen Kunden. Da sind die etwas pingeliger. Wenn Du Hilfe brauchst helfe ich Dir gerne eine Musterrechnung zu erstellen.
Für die Buchhaltung genügt bei diesem Fall die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) So heißt auch die Anlage im Elster Formular für die Einkommenssteuer (Jährlich) Ich kann die kleinste Version von www.Collmex.de empfehlen. Die Freeversion beinhaltet alles was Du brauchst und ist kostenlos. Mahnwesen, Lagerverwaltung, Bilanzierung....usw brauchst Du alles nicht. also.....Am Ende des Jahres machst Du dann die EÜR und reichst diese zusammen mit Deiner Lohnsteuererklärung und der Anlage EÜR und dem ausgedruckten EÜR Buchaltungsbeleg beim Finanzamt ein....erledigt. (Ließt sich nach mehr als es an Arbeit ist)
Den einfachen Teil hast Du nun erledigt. grins. Jetzt noch Deine Preispolitik.
Dabei würde ich kellnern oder besser Du nennst es ab heute (Gastronomieservice) von Deiner Band trennen. Bei der Band musst Du Dir erst mal Gedanken machen wie Du Deine Bandmitglieder behandeln willst. Als beauftragte Freiberufler (naja) Als Angestellte Musiker? Das Thema ist etwas umfangreicher. (Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei, Grenzen usw)
Verkauf Dich so teuer wie möglich und so günstig wie nötig (Das ist mehr oder weniger der Grundsatz) Im gutbürgerlichen Gasthaus wirst Du wahrscheinlich weniger ansetzen können als im Haubenlokal.-entsprechend Deinen Kenntnissen und Fähigkeiten auch. Mach Deinen Kunden schmackhaft, dass Du flexibel bist und der Auftraggeber sich um nichts kümmern muss. (außer Deine Rechnung zu bezahlen)
Deine Krankenversicherung bleibt weiterhin die gesetzliche durch Deinen Vollzeitjob. Ebenso die Sozialversicherungsbeiträge. Große Fixkosten wirst Du nicht haben. Aber hüte den Pfennigbeleg. Jedes Telefongespräch, jede Autofahrt, jedes paar Schuhe zum kellnern, jeder Bleistift .....ist bares Geld. Jeder Beleg darüber muss in die Buchhaltung und schmälert Deinen Gewinn. Umso weniger Steuern wirst Du am Jahresende bezahlen müssen.
Die Steuern die auf Dich zukommen sind überschaubar, je nach Steuerklasse. und Freigrenzen Da musst Dich schlau machen da gibt es verschiedene. Als Gastroservice hast Du einen Freibetrag von 410€/Jahr als Künstler(Band) 2.100€/Jahr Alles darüber wird versteuert. Also gut überlegen. Wer welche Rechnung schreibt. Die band kann Dich auch als Caterer beauftragen und umgekehrt das Gastroservice für die Unterhaltung sorgen. (Gastro hat zu viel verdient? Also teuer die Band beauftragen und die Rechnung an die Band bezahlen) Du siehst hier ist Fantasie gefragt.
Achtung aber für Sachen die gemischt verwendet werden können (privat/Gewerbe) Da gibt es überall Sonderregelungen wie was auszusehen hat und die Ansatzgrenzen.
Und nun viel Spaß. Mach was aus Deinen Ideen. Versuch macht klug Mit Disziplin und gib nur das aus was Dein Betrieb abwirft.
Wow, danke vielmals für diese ausführliche Antwort!
Wenn ich mit meinem Privatvermögen hafte, kann ich mich dagegen nicht absichern? Berufshaftpflicht oder sowas?
Was bedeutet denn nach vereinnahmten Geldern versteuern?
Das mit der Band ist etwas anders... die anderen Bandmitglieder haben alle Gewerbescheine bzw den Liebhaber Status. Ich bin neu hinzugekommen und sie wollen, dass ich der Band als Sängerin Rechnungen stelle.
Aber wenn ich das trenne, muss ich dann quasi 2x ein Gewerbe anmelden?