Kündigung als Freiberufler ohne vertrag

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Du hast ja Abrechnungen, kannst also beweisen, dass du für die Firma tätig warst. Zu prüfen wäre, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit hzandelte. (Das macht deine Krankenkasse).

Wenn das so wäre, müsste der Vertragspartner die Sozialleistungen nachentrichten (zusätzlich eine saftige Geldstrafe)

Dann hättest du auch die Möglichkeit, zum Arbeitsgericht zu gehen. So ist das ein Zivilverfahren vor dem Amtsgericht.

Kenial 
Beitragsersteller
 14.04.2013, 13:44

falls das als scheinselbstständig gilt, was wäre dann meine strafe...

DerHans  15.04.2013, 22:28
@Kenial

Für die Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Arbeitgeber haftbar. Wenn es sich tatsächich um eine Scheinselbständigkeit handelt, muss der Arbeitgeber die gesamten Beiträge nachzahlen.

Auch ohne schriftlichen Vertrag sollten hier die Fristen gem. § 621 BGB einzuhalten sein:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html

Diese Frage ist so speziell, dass ich sie eher in einer Beratungsstelle für Freiberufler, oder einem Anwalt für Berufsrecht stellen würde. Meines Erachtens nach kann einem auch wenn man ohne schriftl. Vertrag gearbeitet hat und man so lange in einem Betrieb wie Du war, nicht so einfach gekündigt werden. Ich glaube aber trotzdem, dass du in der Beweispflicht bist, dass du wirklich da und so lange dort gearbeitet hast.