Soll ich mich als selbstständiger Psychologe als Kleinunternehmer anmelden (Student)?
Hallo. Ich bin Student (Psychologie) und arbeite nebenher 1-2 Mal im Monat als Berater in einer psychologischen Praxis und verdiene an einem Tag damit etwa 200€. Ich soll meinem Chef meine Arbeit nun in Rechnung stellen. Ein Kollege meinte, ich solle mich als Kleinunternehmer anmelden, um Umsatzsteuer zu sparen. Die Recherche lässt mich aber nicht draus schlau werden, ob so eine Tätigkeit als Kleinunternehmen gilt? Ist dies generell der richtige Weg und muss ich sonst noch was beachten? Ich liege weit unter den 17.500€ jährlich. Danke für die Antworten!
8 Antworten
Zuerst sollte man sich hier einige grundlegende Fragen stellen:
Kann und darf ich als Psychologiestudent bereits freiberuflich tätig werden, ohne über einen entsprechenden Abschluss zu verfügen.
Wenn ja, dann fällt deine Tätigkeit unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Weiter könnte dann auch eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14a UStG vorliegen.
Wenn nein, dann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, die bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde anzumelden ist. Es folgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt, bei der auch Angabe über die Umsatzbesteuerung zu machen sind. Auch für eine freiberufliche Tätigkeit ist die Erfassung beim Finanzamt erforderlich.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 (1) UStG greift, wenn die Umsätze im vorangegangenen Jahr 17.500 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen. Die Umsatzsteuer ist in diesen Beträge bereits enthalten.
Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen, die nur geringe Umsätze haben und es bedeutet nicht, dass in keine Umsatzsteuer enthalten ist. Diese darf lediglich in Rechnungen nicht ausgewiesen werden und muss auch nicht an das Finanzamt abgeführt.
Für einen Auftraggeber gibt das Sinn, wenn dieser nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, was eine Psychologe mit Umsätzen nach § 4 Nr. 14a UStG auch nicht ist.
Du bist verpflichtet, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt zu melden.
Dein Kollege sollte sich besser mal informieren, was die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz überhaupt ist. Es geht dabei lediglich darum, dass von Unternehmern bis zu einer Umsatzhöhe von 17500 € p.a. die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.
Das ist rechtlich so nicht zulässig.
Psychologe ist ein anerkannter Freier Beruf; diese Bezeichnung darf man nur tragen nach Abschluss eines Studiums.
Ich muss zugeben, dass ich nicht zu 100% sicher bin, aber Psychologische Beratung ist meines Wissens nach ein freier Beruf, das heißt dass Du gegenüber Gewerbetreibenden das Previleg genießt von Buchführung, MwSt, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer u.s.w. freigestellt bist.
Sobald ein Freiberufler gewerbsmäßig handelt, also etwas kauft und verkauft oder Leistungen anbietet die nicht unter die freien Berufe fällt muss er ein Gewerbe anmelden. Die meisten Freiberufler versuchen gerade das zu vermeiden, denn es ist ja durchaus ein Vorteil Freiberuflich tätig sein zu dürfen.
Warum DU MwSt sparst wenn Du ein Gewerbe anmeldest ist mir nicht ganz schlüssig. Dein Chef der eine Psychologische Praxis Betreibt wird vermutlich nicht MwSt pflichtig sein. Und kann dementsprechend MwSt die Du Ihm in Rechnung stellen würdest nicht als Vorsteuer abziehen.
In der Situation Rechnungsempfänger = Freiberufler Rechnungsteller = Gewerbetreibender. Ensteht für einen von den beiden ein Nachteil in Höhe der MwSt.
Sind dagegen beide MwSt pflichtig ist die MwSt ein durchlaufender Posten.
Zum Thema Freie Berufe habe ich noch das hier gefunden: http://www.foerderland.de/gruendung/gruendungsvarianten/freiberufler/
Ist das medizinische Psychologie? Im da tätig zu werden muss man doch einen Master haben.