METRO Kunde werden als "nicht eingetragener Verein" - wie soll das überprüft werden?
Ich hab mal auf die Seite von "Metro.de" geschaut und dort steht man muss Gewerbetreibender o.ä. sein um dort einkaufen zu können. Da steht jetzt aber auch man kann sich als "nicht eingetragener Verein" auch anmelden. In dem Formular dazu steht:
In Kenntnis der Bedeutung und Strafbarkeit einer – auch fahrlässig – falschen eidesstattlichen Erklärung erkläre ich an Eides statt:
Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Aufgrund der Mitgliederstärke und der Vielzahl von Vereinsveranstaltungen besteht dennoch ein hoher Bedarf an Produkten (von Büromaterial bis hin zu Lebensmitteln und Getränken für Vereinsveranstaltungen), die der Verein im Großhandel decken möchte.
Wie will das aber einer prüfen? Eine große Familie hat auch "viele Mitglieder" und alle sind im gleichen "Verein" tätig. Dieser "Verein" brauch 3 mal täglich eine Mahlzeit ;-).
Was wäre daran bitte strafbar wenn man dem Markt Geld zahlt um einkaufen gehen zu können?
Klar gibt es viele Läden aber ich find das schon etwas putzig.
3 Antworten
Strafbar ist da gar nichts.
METRO wehrt sich sicherlich nicht mit Händen und Füßen dagegen, wenn ein n.e.V. dort einkaufen möchte. Die wollen auch nur Umsatz machen.
Da sie aber ihren Kunden einerseits nicht die Rechte eines Verbrauchers einräumen möchte und andererseits nicht an Ladenschlusszeiten etc. gebunden sein möchte, darf sie halt nicht an Jedermann verkaufen (da würden wettbewerbsrechtliche Probleme drohen).
Der Preisvorteil gegenüber dem Einzelhandel hält sich aber in überschaubaren Grenzen. Und viele Gebinde sind für durchschnittliche Privathaushalte einfach viel zu groß.
Ich konnte das damals mit meinem e.V. über den Wisch mit der anerkannten Gemeinnützigkeit klären. Als nicht eingetragener Verein gibt es sicher auch Möglichkeiten, zum Beispiel solltet ihr ja eine Satzung haben. Bekanntheit und Internetpräsenz sollten auch etwas zählen.
Großfamilien sind kein Verein im gedachten Sinne. Ganz unrecht ist es der Metro aber sicher nicht, daß auch private Bedarfe gedeckt werden. Das Feigenblatt des Großbedarfs muß gewahrt bleiben, sonst würden ihnen die Gastronomen und Kioske wegrennen: der Laden wäre dann ständig voll
Mein Schreiben vom Amtsgericht auch, den Steuerbescheid, meinetwegen auch den Adelstitel. Du hast nach den Prüfmöglichkeiten gefragt, und hier sind sie. Strafbar ist da gar nichts, im schlimmsten Fall mußt Du die Karte wieder abgeben.
Der Preisvorteil wie früher ist längst dahin. Grosspackungen und lange Öffnungszeiten sind von Vorteil. Mit der Prüfung Firma, Gewerbetreibende oder Verein ist eine eingene Auslegung, meiner Meinung nach.
Satzungen gibt es bei Google zum kopieren, man tauscht einfach den Namen aus. Und eine Seite im Netz hat man auch schnell.