Metro Einkäufe von Steuer absetzen in IT Firma

2 Antworten

Das Kriterium, ob du etwas absetzen kannst oder nicht, ist doch nicht, welcher Art die betreffenden Gegenstände sind oder wo du sie gekauft hast.

Es kommt vielmehr einzig und allein darauf an, ob du sie für deinen Gewerbebetrieb genutzt hast oder nicht. Soll heißen: Auch Elektronik, Wasser oder Kaffee, die du bei der METRO gekauft, aber privat verwendet hast, kannst du nicht absetzen, weil sie aufgrund der privaten Verwendung nicht mehr die Kriterien der Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) aufweisen.

makeflo 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 07:09

Okay, danke für deine Antwort. Ich sehe die ganze Sache dennoch als eher schwammig. Bisher habe ich nur sehr klare Sachen wie Serverkosten und Hardware abgesetzt, wollte aber dieses Jahr etwas mehr auf meine Steuerausgaben achten, daher meine Frage.

Im Grunde kann ja keiner "nachweisen", ob ich diese Sachen privat verwende. Ein BH für meine Freundin sieht da natürlich klar aus, aber gerade Lebensmittel könnte ich ja sowohl privat, als auch beruflich zu mir genommen haben, vor allem wenn man bedenkt, dass Arbeit und Privatleben bei der Selbstständigkeit teilweise verschmelzen.

Mein Verständnisproblem ist an dieser Stelle einfach: Unter welcher Grundlage entscheidet das Finanzamt, ob meine Angaben i.O. sind oder ich nur meine Steuerausgaben drücken will?

Danke!

blackleather  03.08.2011, 08:32
@makeflo

Nicht dass wir uns falsch verstehen: Nicht das Finanzamt muss nachweisen, dass du Sachen privat verwendest. Vielmehr musst du nachweisen, dass du Sachen betrieblich verwendest. Für steuermindernde Tatsachen ist immer der Steuerpflichtige beweispflichtig, der sich auf sie beruft.

Und du kannst natürlich von vornherein nur solche Dinge absetzen, die du auch tatsächlich betrieblich genutzt hast - alles andere wäre ja Steuerhinterziehung, egal, ob man dir das sofort nachweisen könnte oder nicht.

Das Finanzamt wird sich das, was du als Betriebsausgabe geltend machst, im Einzelnen anschauen und entweder die betriebliche Nutzung für plausibel halten, weil überwiegende Erfahrungen im Allgemeinen dafür sprechen und die Behauptung der betrieblichen Nutzung nicht absolut abwegig erscheint - oder es wird den betreffenden Posten eben nicht zum Abzug als Betriebsausgabe zulassen.

makeflo 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 08:53
@blackleather

Okay, danke.

Ich denke jetzt habe ich deinen Standpunkt verstanden, damit ist meine Frage auch beantwortet :)

Blackleather hat sich ja nun schon seeehr kompetent mit Dir ausgetauscht, aber ich möchte noch etwas zu dem Thema "Kleidung" sagen.

Ich bin selbständiger Berater und Dozent, brauche in der Woche ca. 5-8 Hemden (je nach Auftrags- und Witterungslage). Da ich keiner Frau das Bügeln zumuten möchte, und ich selbst mir diese zeit nicht mehr nehme, bringe ich die seit Jahren in die Reinigung. Man darf das nicht unterschätzen - 1,8 pro Hemd bei mind. 250-300 Reinigungen im Jahr.

Das FA hat meine Reinigungskosten nie akzeptiert, weil ich diese Hemden ja auch privat nutze

Also habe ich mir einigen Hemden mit Logo und Domain am Kragen besticken lassen - seitdem ist JEDES Hemd Betriebsausgabe und ein gewisser Werbeeffekt wird damit auch noch erreicht - ich kann es nur empfehlen

makeflo 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 14:26

Vielen Dank für diese zusätzliche Information. Sehr interessant!