Finanzamt erhebt Steuern, obwohl Grundfreibetrag nicht überschritten, was tun?
Hallo,
ich bin Student und habe das Finanzamt um die Durchführung eines Verlustrücktrages nach § 10d Abs. 1 EStG in das Jahr 2016 gebeten.
Dieser Verlustrücktrag wurde jetzt durchgeführt und der Steuerbescheid von 2016 entsprechend geändert. Ich bin jedoch sehr erstaunt darüber, dass das Finanzamt trotzdem 472 Euro Steuern festgesetzt hat, obwohl mein zu versteuerndes Einkommen
mit 8.631 Euro unter dem Grundfreibetrag von 2016 liegt (8.652 Euro).
Was ist hier schief gelaufen? Ich bin außerdem darüber erstaunt, dass ich diesmal nur knapp 900 Euro Erstattung erhalte, während ich 2016 fast 2.300 Euro Erstattung erhalten habe und das bei gleich hohen Werbungskosten.
5 Antworten
Das hat mit dem Progressionsvorbehalt zu tun. Und es ist ein geänderter Bescheid. Du hast für das Jahr bereits 2.077 € zurückbekommen.
Könnte es am Progressionsvorbehalt liegen. Gab es in dem Jahr ALG1.
Ansonst einfach mal anrufen
...dann geht Dein Steuersatz von 0,0 % auf 5,475 % hoch.
Das rechnest du dazu, schaust in der Liste nach der Summe. Und die Prozente dann auf die tatsächlichen Einnahmen
Hier liegt eine Besonderheit des Progressionsvorbehaltes vor.
Beim Progressionsvorbehalt wird auch ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag besteuert, obwohl dieser an sich ohne Lohnersatzleistung nicht besteuert würde.
Für den BFH (Bundesfinanzhof) ist das verfassungsgemäß, da sich der Grundfreibetrag ja bereits bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes ausgewirkt hat (BFH-Urteil vom 9.8.2001, III R 50/00, BStBl. 2001 II S. 778).
In Deinem Fall hast Du ja bereits eine Erstattung erhalten; nun ist der Bescheid unter Berücksichtigung des Verlustvortrages korrigiert worden; Du rutscht zwar jetzt nachträglich mit den Einkünften ohne Lohnersatzleistung unter den Grundfreibetrag von 8.652 € in 2016, aber durch den Progressionsvorbehalt verbleiben dennoch diese 472 € an Steuern.
Ohne Lohnersatzleistung wäre 0 € Steuern festgesetzt worden.
Ein Einspruch gegen den Bescheid wäre aussichtslos.
Das sehe ich genauso, sehr gut erklärt.
Steht doch da.
Progressionsvorbehalt. Der schiebt dich eben in der Steuerprogression nach oben.
Da hat wohl jemand ALG I oder KG bezogen im besagten Jahr.
Du hattest offenbar noch andere, steuerfreie Bezüge, die vermutlich in einem vorhergehenden Bescheid erfasst wurden.
Ja, stimmt. Ich habe 2016 bis Juni gearbeitet und dann für 3 Monate ALG 1 erhalten, bevor im Oktober mein Studium begann.