Nachweis für Rentenversicherung
Hallo
die Rentenversicherung schreibt dass Daten bei Arbeitslosigkeit automatisch vom Arbeitsamt zum Rentenversicherungsträger übermittelt werden, das hat bei mir nicht geklappt. Das Arbeitsamt kann nicht mehr auf die Daten zugreifen aus 1996 und 1997. Alle Unterlagen hab ich durchsucht und nichts gefunden. Da freut sich der Rentenversicherungsträger natürlich, hat jemand eine Idee ??
7 Antworten
Auch bei der Rentenversicherung werden Fehler gemacht. Fehler bei der Eingabe z. B.
Das kann es nicht geben, dass das Arbeitsamt nicht auf Zeiten 1996 und 1997
zurückgreifen kann. Die müssen das speichern für den Fall einer Nachfrage.
Da auch Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der späteren Rentenhöhe berücksichtigt werden,
müssen die Arbeitsämter Auskunft geben können. Vielleicht war da jemand auf dem
Amt zu faul um zu suchen. Schliesslich ist es nicht dein Fehler, wenn das Arbeitsamt
seiner Verpflichtung der Datenübermittlung nicht nachgekommen ist.
Du hast keinerlei Unterlagen mehr über den Zeitraum deiner Arbeitslosigkeit ?
Ich würde bei der Rentenversicherung eine Aufstellung über den Kontenstand
anfordern und diesen genau prüfen. Fehlen Zeiten, würde ich die Rentenversicherung
bitten, die Fehlzeiten beim Arbeitsamt nachzufragen, weil du über keine Unterlagen
verfügst.
Ich habe mir immer wieder Kontostandsanzeigen bei der Rentenversicherung
angefordert und stellte dabei fest, dass ein Zeitraum von 10 Jahren fehlte.
Ich war ununterbrochen in derselben Firma tätig. Habe die Rentenversicherung
angeschrieben und sie gebeten, über meinen Arbeitgeber die fehlenden Daten
herienzuholen. Das haben sie gemacht und meine Versicherungszeit war somit
lückenlos nachgewiesen.
Es gäbe noch einen Weg. Bevor du arbeitslos wurdest, hast du irgendwo gearbeitet.
Lasse dir darüber eine Bescheinigung ausstellen. Dann hast du wahrscheinlich
wieder begonnen zu arbeiten und das kannst du sicher nachweisen.
Also wäre der Zeitraum zwischen diesen beiden Arbeitsverhältnissen die Zeit der
Arbeitslosigkeit. Diesen Nachweis könntest du führen und der Rentenversicherung
zukommen lassen.
Versuchs mal auf diesem Wege.
Über die Aufstellung der Rentenversicherungsbeiträge ist es mir aufgefallen dass diese Zeiträume fehlen. Die Frau von der Rentenversicherung hat geschrieben, ich soll eine Kopie vom Arbeitsamt nachreichen, der vom Arbeitsamt sagte, die Daten wurden aus "Datenschutzgründen" im Jahr 2000 wegen Verjährung gelöscht. Einen Termin beim Berufsberater habe ich während dieser Zeit gefunden, der kann bezeugen was war, wenn der sich daran erinnert. Der vom Arbeitsamt sagte auch, ich soll bei der Krankenkasse nachfragen, wahrscheinlich ob "Beiträge zur Sozialversicherung" nachweisbar sind.
Die Agenturen der Arbeit heben nur 6 Jahre lang auf, das ist richtig. Wenn du selbst nichts mehr hast, sieht es nicht so gut aus.
Hast du noch Kontoauszüge, auf denen Die ALG von 96 und 97 draufstehen? Das wäre auch ein Nachweis. Mfg und frohe Ostern
wenn du einen nachweis für die hilfebedürftigkeit hast in diesem zeitraum wo deine hilfe auch bewilligt wurde kannst du dies der rentenversicherung vorlegen.das müsste theoretisch nach meinem verständniss funktionieren da ja das amt die rentenversicherung "zahlt" in dem zeitraum wo du hilfebedürfitg bist.
Dir wurde in der Zeit ein Beleg vom Arbeitsamt zugesannt den du für den Rententräger aufbewahren musst schau mal in deine Unterlagen.
Das Arbeitsamt ist verpflichtet den Rentenversicherungsträger zu benachrichtigen, sie stehen in der Schuld, sie sollen eben mal ihren Ar..... ein wenig mehr bewegen !!