Kann ich meine Daten beim Arbeitsamt löschen lassen?
Ich habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich eine Weiterbildung machen möchte. Da ich eine Erwerbsminderungsrente erhalte, haben sie abgelehnt. Die Rentenversicherung sagt, dass das Arbeitsamt durchaus eine Förderung machen kann, dass ich danach wieder arbeiten kann und Beiträge zur Av bezahlen wuerde. Ich habe dann das Arbeitsamt angeschrieben, dass sie meine Daten löschen sollen. Jetzt schreiben Sie mich an, dass sie meine unterlagen fuer den Fall benoetigen, dass bei einer Veränderung der Sachlage, eine erneute Pruefung des Sachverhaltes erforderlich sein sollte. Es gibt aber keine Veränderung der Sachlage, und selbst wenn es eine Veränderung der Sachlage geben wuerde so koennte ich meine Unterlagen erneut einreichen.
Schließlich darf man Daten auf Vorrat nicht speichern. Was kann ich machen? Kann ich auf Schmerzensgeld klagen?
5 Antworten
Wenn du Rente erhälst ist die Rentenstelle für dich der Ansprechpartner wenns um Weiterbildung ect geht u die unterstützen das auch.
Das Arbeitsamt hat alle Daten von dir von Schule bis jetzt u da wird auch nix gelöscht.
Also ich war letzt mit einem auf dem AA u die konnten ihm genau seinen beruflichen wie schulischen werdegang anhand ihren Unterlagen wieder geben. U das von den letzten 30 Jahren.
"Schließlich darf man Daten auf Vorrat nicht speichern."
Wenn es ein Gesetz gibt, dass die Datenspeicherung erlaubt, dann darf man das.
Sie begründen das aber, falls meine Unterlagen benötigt werden, deshalb wollen sie nicht löschen.
Die Unterlagen werden aber nicht benötigt, weil sie eine Weiterbildung abgelehnt haben.
Ausserdem wünsche ich, dass meine Daten gelöscht werden.
Wnschen kann man sich viel. Das heißt nicht, dass Behörden deinen Wünschen nachkommen müssen. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, dass deine Daten gelöscht werden.
Doch ich habe Rechtsanspruch.
Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden. Sie schreiben ja selbst, falls diese Daten gebraucht werden...und wenn sie gebraucht werden, so kann ich meine Unterlagen nochmals senden.
Das galubst auch nur du. Du irrst dich nämlich insoweit, als es sich nicht um Vorratsdatenspeicherung im Sinn des Gesetz handelt. Behörden speichern immer Daten über Bürger, und das dürfen sie zur Erledigung ihrer Tätigkeit.
soweit mir bekannt werden die Daten so oder so nach 3 Jahren gelöscht
So lange möchte ich nicht warten.
Hey lachs4709
Egal wie bockig du wirst-du bist keine Sondernummer.
Die Richtlinien der Verwaltung legen fest wann deine Daten gelöscht werden-nicht du.
Wobei der Begriff „löschen“ sicherlich recht schwammig zu definieren ist.
Welche Schmerzen hast du denn, nur weil deine Daten nicht ausser der Reihe gelöscht werden???
Schmerzensgeld versuch das mal. Wünsche dir viel Spaß und Glück.
Hey maja0403
Schmerzensgeld
Und wie genau möchtest du die Forderung begründen?
Die haben erstens garnicht alle Daten von Schule bis jetzt weil die nach 4 Jahren gelöscht werden.
Die andere Frage ist die weshalb die mich anschreiben, falls sich der Sachverhalt ändert wuerden sie die Unterlagen brauchen.
Der ändert sich aber nicht. Ausserdem haben sie Weiterbildung verweigert.