Wird jahrelanges 13. Monatsgehalt an Rente angerechnet?
Vielleicht klingts ein wenig naiv, diese Frage, aber doch ernst gemeint. Angenommen, ein Mensch der 36 Jahre durchgehend vollbeschäftigt arbeitet und jedes Jahr zu Weihnachten ein 13. Monatsgehalt bekommen hat, wird dieses auf die späte Rente positiv angerechnet? 36 mal 13. Monatsgehalts entspricht dem Gehalt von 3 Jahren (3 Jahre = 36 Monate) Wenn man angenommen nach diesen 36 Jahren in Rente gehen würde, würde man dann die Rente von 39 Jahren Arbeit bekommen anstatt der tatsächlichen 36? Immerhin wird ein 13. Monatsgehalt genau so besteuert und Beiträge an Sozialversicherungen gezahlt, wie vom normalen Gehalt auch. Man hat also zusätzlich für 3 Jahre Beiträge abgeführt. Oder sehe ich das falsch?
7 Antworten
das 13. Monatsgehalt ist ja nicht wortwörtlich ein 13. Monatsgehalt, sondern nur ein Ausdruck für eine jährliche Sonderzahlung in Höhe des Monatsgehalts. letztendlich hat das Jahr 12 Monate und deshalb werden auch nur 12 Monate pro Jahr gerechnet. wenn du auf deine Jahresmeldung zur Sozialversicherung schaust, die du jedes Jahr vom Arbeitgeber ausgehändigt bekommst, steht 1.1. - 31.12. und das rv-pflichtige Entgelt für 12 Monate, in dem die Sonderzahlung beinhaltet ist.
du musst vom dem Begriff 13. Monatsgehalt wegkommen. das ist ein umgangssprachlicher Ausdruck der sich so eingebürgert hat. es ist lediglich eine Bonuszahlung.
Und natürlich fallen auf diese Sonderzahlung auch Rentenversicherungsbeiträge an und die Renten erhöht sich.
Man bekommt also nicht die Rente von 39 Jahren sondern die Rente von 36 Jahren allerdings mit einem rechnerisch höheren Monatseinkommen
Hallo,
für die Rentenberechnung sind zwei Punkte besonders wesentlich:
1) Zahl der Beitragsmonate: das können pro Jahr maximal 12 sein (auch wenn man 13 Monatsgehälter bekommen hat)
und
2) der Bruttoverdienst pro Kalenderjahr, von dem die Rentenversicherungsbeiträge berechnet wurden. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer nach jedem Kalendertjahr eine Bescheinigung aus, welcher Jahresbruttowert der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung gemeldet wurde. Das monatliche Brutto wird nur bis maximal 5950 Euro (Westdeutschland) der Beitragsberechnung zur Rentenversicherung zugrunde gelegt (sog. Beitragsbemessungsgrenze). Bei Sonderzahlungen gibt es aber eine besondere Berechnung bei der auch die Verdienste der Vormonate berücksichtigt werden. Entgelte, von denen keine Rentenversicherungsbeiträge berechnet wurden, werden auch später bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt.
Gruß
RHW
Das 13. Gehalt wirkt sich auf die Rentenhöhe natürlich aus, aber man kann in einem Jahr nur zwölf Beitragsmonate habe versteht sich, es werden also dadurch nicht eher rentenrechtliche Zeiten erfüllt. Hat man also z.B.13 x 3.000 mtl. , bekommt man die gleiche Anrechnung ("Entgeltpunkte" und Beitragsmonate) in der Rentenkasse wie jemand, der 12 x 3.250 mtl. bekommt.
Ein Mensch hat ein SV-Brutto, daraus errechnen sich die Entgeltpunkte. Ob es jetzt 12, 13 oder 14 Gehälter sind spielt keine Rolle, entscheidend ist das Jahresbrutto im Verhältnis zum Brutto aller Versicherten.
Letztendlich hat ein Jahr aber auch nur 12 Monate, also kann man maximal 12 Monatsbeiträge leisten, also nein es sind 36 Jahre.
hallo,
ja, bis zur beitragsbemessungsgrenze in der rentenversicherung.
gruß
dickie59