Vermieter möchte Teil der Miete "schwarz" haben
Hallo!
Eine Freundin hat sich eine Wohnung angeschaut, von der sie total begeistert ist. Die Wohnung wird ab Oktober vermietet. Miete: 600,00€.
Nun siehts so aus, dass der Vermieter in den Mietvertrag als Miete lediglich 500,00€ schreiben will, die restlichen 100,00€ möchte er in bar - also "schwarz" - erhalten. Ich weiß, dass das strafbar ist.
Meine Frage: Mit welcher Strafe muss sie (falls das Ganze auffliegt) rechnen? Fällt das unter Beihilfe zur Steuerhinterziehung? - Ich glaube nicht, dass man da ohne Strafe davon kommt, immerhin weiß man ja davon und macht es bewusst. - Oder irre ich mich?
Ich hab schon versucht ihr das auszureden, bzw. gesagt, dass sie sich besser noch weiter umschauen soll.. Leider lässt sie sich nichts ausreden.. Im Internet hab ich nichts brauchbares gefunden, was die Strafe betrifft.. Vielleicht hilft nur das, um sie davon abzuhalten.
Wäre nett, wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte.. oder mir eine Seite nenenn könnte, wo solche "Fälle" behandelt werden.. bzw. eben das Ausmaß der Strafe.
PS: Der Vermieter möchte auch 2.000,00€ Kaution haben, soweit ich weiß, sind max. 3 Nettomieten erlaubt, oder?
Herzlichen Dank!
8 Antworten
Nun siehts so aus, dass der Vermieter in den Mietvertrag als Miete lediglich 500,00€ schreiben will, die restlichen 100,00€ möchte er in bar - also "schwarz" - erhalten. Ich weiß, dass das strafbar ist.
Richtig, Mieteinnahmen muss man versteuern.
Meine Frage: Mit welcher Strafe muss sie (falls das Ganze auffliegt) rechnen? Fällt das unter Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Das weiß ich leider auch nicht.
Hier eine Seite wo man es herausfinden kann gegen eine kleine Gebühr:
Der Vermieter möchte auch 2.000,00€ Kaution haben, soweit ich weiß, sind max. 3 Nettomieten erlaubt, oder?
Richtig, 3 Kaltmieten zahlbar in drei Raten.
MfG
Johnnymcmuff
Soweit ich weiß, ist der Wohnungsbau noch nicht ganz abgeschlossen. Deshalb erst der Einzug im Oktober.
Nichts vorher zahlen, weder bei diesem Vermieter noch bei einem anderen Vermieter.
Sie könnte auch erst die 600 € zahlen und dann einfach nicht mehr, denn im Mietvertrag steht 500 €.
Ist es ein 2 FMH und der Vermieter wohnt auch dort kann er aber z.B. folgendes machen:
§ 573a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
Danke!
die restlichen 100,00€ möchte er in bar - also "schwarz" - erhalten. Ich weiß, dass das strafbar ist.
Das ist nicht strafbar. Jeder kann Miete, ganz oder teilweise in bar verlangen.
Beispiel: Im Mietvertrag stehen 500 € und nach einem Tag wird mündlich eine Erhöhung von 100 € vereinbart, der Du mündlich zustimmst. Die 100 € zahlst Du jeden Monat in bar und verlangst dafür eine schriftliche Quittung. Es ist allein Sache des Vermieters, die volle Miete auch voll bei der Steuerklärung anzusetzen. Macht er das nicht, hat er spätestens dann ein Problem, wenn Du ihm signalisierst, dass Du dem Finanzamt mal einen Tipp geben wirst. Es wäre für Dich nicht strafbar und für Deine Freundin auch nicht.
Kaution kann in Raten bezahlt werden. Wenn Deine Freundin zustimmt, 2000 € zu bezahlen, soll sie gleichzeitig um Ratenzahlung bitten. Von der letzten Rate zieht sie dann die 500 € unter Berufung auf das Gesetz ab.
Dann soll der Vermieter klagen. Da hat er dann ein großes Problem. Hat er mehrere Wohnungen, wo er gleiches macht, ist sein Problem gleich noch viel größer, denn jetzt kann es sein, dass die Steuerhinterziehung, sofern er hinterzieht, erst richtig ans Licht kommt.
Um die Wohnung zu bekommen, kann die Freundin also zunächst auf die Forderungen eingehen und sich dann auf das Gesetz berufen. 100 € Extra-Miete immer nur gegen schriftliche Quittung bezahlen. Am besten in einem Heft, in dem das Monat für Monat eingetragen wird.
Danke für die Antwort!
Bin gespannt ob er sich auf die Quittung einlässt.. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass er diese 100€/Monat nicht versteuern wird..
Wenn er sich nicht auf die Quittung einläßt, bezahlst Du die 100 € auch nicht. Was soll das? Irgendwann kommt er und sagt, er bekäme von Dir noch soundsoviele 100€, weil Du die bisher nicht bezahlt hättest. Willst Du Dich auf sein Erinnerungsvermögen verlassen?
Falls Du nicht bezahlst, hat er das Pech, dass ein Mietvertrag existiert, in dem eine Miethöhe von 500 € festgelegt ist und er kann nicht beweisen, dass 600 € vereinbart waren.
Eine Frage ist, wie der Vermieter, die Zahlung der zusätzlichen 100,- Euro durchsetzen will, wenn sie mit seinem Einverständnis in der Wohnung wohnt. Für eine einmalige Zahlung dürfte eine Strafe - wenn es überhaupt strafbar ist - ziemlich gering ausfallen. Sie ist imho nicht verpflichtet eine Quittung zu verlangen.
Wenn es für die Kaution eine Quittung gibt, sollte es möglich sein, den zuviel gezahlten Betrag abzuwohnen. Ich denke mit anwaltlicher Hilfe steht sie ganz gut da - wenn es sich tatsächlich so verhält wie beschrieben.
Mir stellen sich da eher folgende Fragen:
Wird die Wohnung tatsächlich vermietet oder das nur vorgetäuscht?
Handelt es sich womöglich um eine Untervermietung?
Oder steht sie im Oktober mit zig anderen Mietern vor verschlossener Tür?
Am besten einfach mal bei den Nachbarn fragen, wer der tatsächliche Vermieter ist, wie der aussieht etc.
Wird die Wohnung tatsächlich vermietet oder das nur vorgetäuscht?
War auch mein erster Gedanke...
Sollte schon tatsächlich vermietet werden.. Die Wohnung gibts, die Vermieter scheinen so auch recht nett zu sein. Nur das mit der Miete ist halt komisch.. Der will sich einfach seine Einnahmen aufbessern..
Soweit ich weiß, ist der Wohnungsbau noch nicht ganz abgeschlossen. Deshalb erst der Einzug im Oktober.
Dann wäre ich vorsichtig...
zahlen muß man ja erst ab Mietbeginn, und der ist frühestens nach Fertigstellung und Schlüsselübergabe
Ganz einfach:
Website: Bundes- oder Landespolizei, wenn sie nicht Mitschuld haben will, soll sie die fragen, die dann bei ihr Klingeln, wenns soweit ist.
Was die Kaution angeht: http://kautionsfrei.de/mietkaution
max. 3 Monatsmieten...
Will sie wirklich so einen als Vermieter haben?
Danke!
Sie ist so begeistert von der Wohnung, dass sie ein Brett vorm Kopf hat wies aussieht..
Hol dir wenn von der Mieterbehilfe und setz ihn ihr vor die Nase, der wird ihr schon Vernunft einbleuen können, wenn nicht, habe gehört, dass auch ein großer Holzhammer hilfreich sein kann.
Gute Idee ;-)
dann machst du den Mietvertrag mit 500 EUR und zahlst auch nur die 500 EUR. Einklagen kann er es ja nicht und dich rausschmeissen auch nicht! Natürlich sind auch nur 3 Kaltmieten als Kaution erlaubt und mehr mußt du auch nicht zahlen
Ich würd mich auf das Ganze erst gar nicht einlassen.. Nur sie ist irgendwie komplett geblendet... Wär super, wenn sie das auch so sehen würd.. Aber ich denk, dann wird er sich einfach einen andren Mieter suchen, der das Spiel mitspielt.. wobei mir das dann ja egal sein kann...
Ich wäre vorsichtig - an der Geschichte stinkt noch mehr. Such dir eine andere Wohnung, dann schläfst du auch besser...
wieso? Sie muß ja nicht sagen, dass sie es nicht so macht! Einfach sagen ja, ja und später nicht zahlen! Wo ist das Problem?
genau so gehts
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
BGB §551
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.