Kann ich einen Nachtzuschlag verlangen?

4 Antworten

Das ist eine Schichtarbeit und in dem Beruf ganz normal.

In manchen Betrieben müssen Azubis Schichtarbeit leisten oder haben flexible Arbeitszeiten. Schichtarbeit kann bedeuten, dass der Azubi nach einer späten Schicht am nächsten Tag eine Frühschicht hat. Bei Schichtarbeit oder flexiblen Arbeitszeiten gilt für Volljährige: Zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn müssen auf jeden Fall elf Stunden Freizeit liegen.

Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit

Das ist gesetzlich geregelt. An Sonn und Feiertagen gibt es steuerfreies Geld und Zulagen und in der Nacht zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Schichtzuschläge. Wie das allerdings in deinem Ausbildungsvertrag geregelt ist musst selbst nachlesen

AloneRanger 
Beitragsersteller
 17.09.2017, 17:53

Nicht immer.

Du kannst das verlangen das in deinem Ausbildungvertrag vorgesehen ist.