Mindestlohn 8,50, steht mir nicht ein Zuschlag für Nachtarbeit zu als Pizzafahrer zw. 20-06Uhr?

4 Antworten

§ 2 und 6 Arbeitszeitgesetz wirst du fündig. In Kurzform: Erst ab 23:00 Uhr gilt Nacharbeit und auch erst dann, wenn du mehr als 2 Stunden nachts arbeitest und an mehr als 48 Tage im Jahr.

Ich sehe also bei dir jetzt nicht, wo du Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes siehst. Außerdem schreibt das Gesetz von einem "angemessen Zuschlag" was sehr dehnbar ist.

RatloserMicha 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 11:43

Danke dir, hast da einiges Unklares geklärt. Verstehe zwar nicht warum in meinem Arbeitsvertrag ab 20Uhr von Nachtarbeit gesprochen wird, aber das tut dann ja nicht viel zur Sache. 
Ja dann falle ich i.R. nicht in diese Nachtarbeit, da ich nicht immer von 23-01.30 arbeite. Ich ging von Aber wenn ich nun min 48Tage im Jahr länger als 01 Uhr arbeiten würde, dann würde die Regelung doch greifen, oder nicht? Nun aber nur theoretisch.

RatloserMicha 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 11:12

Danke dir. Dort habe ich auch bereits nachgelesen. Lt. allen Informationen würde mir der Zuschlag zustehen, ich weiß aber das mein Arbeitgeber ihn eigentlich nie bezahlt. Wie bereits erwähnt, eine große Kette ... und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das sich 100te von Mitarbeitern wortlos dem beugen würden? ... Und ich möchte ungern dieses Thema ansprechen wenn ich mir nicht wirklich sicher bin im Recht zu sein.

Daher dachte ich ja vllt an Ausnahmeregelungen, jedoch finde ich diese auch nicht.

Die Hauptzeit für die Pizzeria fängt normal 20Uhr. Welche Pizzeria hat bis 6 uhr auf?

RatloserMicha 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 11:14

20-6 Uhr ist die Zeit in der gesetzlich der Nachtzuschlag gilt. Ich arbeite lediglich bis 01-01:30Uhr. Was aber eben in diesen Zeitraum fällt ...

RatloserMicha 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 11:43
@RatloserMicha

Korrektur, wie ich eben erfahren habe 23-06 Uhr Nachtarbeit. Steht wohl falsch oder eben anders in meinem Arbeitsvertrag.

... Naja ! ... wenn du mit deinem Chef darüber redest .. dann sucht er sich einen anderen Pizza-Fahrer ... das sind doch Sklaventreiber ...

RatloserMicha 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 11:17

Die Kündigungsfrist fasst 4 Wochen, dann arbeite ich lieber 4 Wochen noch zu vollem Gehalt und suche mir danach etwas neues. Ich bin nicht unbedingt auf diese Stelle angewiesen. Ich möchte mich lediglich nicht ausbeuten lassen, dann kann er gerne einen anderen Fahrer einstellen.

Und es interessiert mich auch vor allem auch aus theoretischer Sicht.