Kurzfristig gestrichener dienst auf arbeit.. Bekomme ich trotzdem noch mein geld?

4 Antworten

Was steht bezüglich Deiner täglichen Arbeitszeiten ( fest, oder flexibel / auf Abruf ) denn in Deinem Arbeitsvertrag und bist Du direkt in diesem Unternehmen eingestellt, oder nur als Leiharbeiter (in) ?

R3M1NDMYN4M32 
Beitragsersteller
 07.07.2018, 19:58

Direkt eingestellt also ich habe mich beworben und würde ins team aufgenommen (: und da stehen tut nicht direkt fest aber es gibt auch auf abruf etc und das war ich nicht..

Parhalia2  07.07.2018, 20:24
@R3M1NDMYN4M32

Dann ist Dein Arbeitgeber Dirgegenüber regulär in der "Bringschuld" , wenn wirklich im gesamten Arbeitsvertrag nichts von flexiblen Arbeitszeiten und / oder Abrufleistungen festgehalten wurde.

Stornierung eines vorentworfenen Dienstplanes kurzfristig vor regulärem Schichtbeginn ( hier 15 Minuten ) muss Dein AG im Zweifel aner wirklich gut erklären können.

Die Nacharbeit muss er Dir aber durchaus ermöglichen, wenn im Vertrag ausdrücklich von festen Zeitrahmen und Entgelten ohne umfangsinhaltliche Variablität die Rede ist.

Wegen der Kurzfristigkeit der Umdisponierung KÖNNTEST Du gedanklich zwar eine Überprüfung der Rechtsmässigkeit überlegen, aber dann bist Du Deinen Job sehr wahrscheinlich auch bald los.

Suche besser das Gespräch der Schlichtung mit Deinem AG, wo Du grundlegend den Standpunkt Deiner Planung und somit indiskutabler Absagen / Änderunges Deines Dienstplanes derart kurzfristig äussern solltest.

Die "feine Art" ist es seitens Deiner Direktive jedenfalls NICHT derart kurzfristig ohne entsprechend klare Vermerke im Arbeitsvertrag zu diesen Variablen.

Ein Arbeitnehmer muss sich auf den Dienstplan verlassen können. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitseinsatz zwar kurzfristig absagen, muss diesen aber dann trotzdem bezahlen.

Es kann ja nicht angehen, dass man praktisch auf Abruf arbeiten soll.

Das Beschäftigungsrisiko ist ein typisches Unternehmerrisko das nicht delegiert werden kann.

Wenn du fest angestellt bist, bekommst du die Arbeitsstunden gezahlt die im Vertrag stehen, egal ob du arbeitest, krank bist oder sich der dienstplan geändert hat

R3M1NDMYN4M32 
Beitragsersteller
 07.07.2018, 19:33

Ich bin Student und arbeite auf 450€ Basis.. Aber davon hab ich die letzten monate nur 200€ gesehen da ich selten arbeiten muss da niemand im sommer bei gutem wetter ins kino geht

DerHans  07.07.2018, 19:42
@R3M1NDMYN4M32

Du hast einen Anspruch darauf, dass du 4 Tage vorher deinen verbindlichen Dienstplan bekommst. Auch musst du mindestens 3 Stunden "am Stück" bezahlt werden.

Das ist leider der normale 450€ Basis Vertrag. Die sind gerade deswegen so beliebt weil der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist dich auch jeden Monat gleich oft zu beschäftigen.