Kurzfristig gestrichener dienst auf arbeit.. Bekomme ich trotzdem noch mein geld?
Ich musste gestern eigentlich arbeiten, ich war von 19-23 uhr in den Dienstplan eingeschrieben. 15min vor dienst Beginn bekomme ich, auf dem weg zur arbeit, mit das ich heraus gestrichen wurde.. Diese Information erhalte ich nicht auf offiziellem weg sondern durch einen mitangestellten der schon auf arbeit ist.. Was kann ich jetzt vom Arbeitgeber verlangen? Was steht mir vom lohn zu, da ich ja diese arbeitszeit fest eingeplant habe und mir nicht Bescheid gesagt wurde das ich doch nicht arbeiten muss.
4 Antworten
Was steht bezüglich Deiner täglichen Arbeitszeiten ( fest, oder flexibel / auf Abruf ) denn in Deinem Arbeitsvertrag und bist Du direkt in diesem Unternehmen eingestellt, oder nur als Leiharbeiter (in) ?
Dann ist Dein Arbeitgeber Dirgegenüber regulär in der "Bringschuld" , wenn wirklich im gesamten Arbeitsvertrag nichts von flexiblen Arbeitszeiten und / oder Abrufleistungen festgehalten wurde.
Stornierung eines vorentworfenen Dienstplanes kurzfristig vor regulärem Schichtbeginn ( hier 15 Minuten ) muss Dein AG im Zweifel aner wirklich gut erklären können.
Die Nacharbeit muss er Dir aber durchaus ermöglichen, wenn im Vertrag ausdrücklich von festen Zeitrahmen und Entgelten ohne umfangsinhaltliche Variablität die Rede ist.
Wegen der Kurzfristigkeit der Umdisponierung KÖNNTEST Du gedanklich zwar eine Überprüfung der Rechtsmässigkeit überlegen, aber dann bist Du Deinen Job sehr wahrscheinlich auch bald los.
Suche besser das Gespräch der Schlichtung mit Deinem AG, wo Du grundlegend den Standpunkt Deiner Planung und somit indiskutabler Absagen / Änderunges Deines Dienstplanes derart kurzfristig äussern solltest.
Die "feine Art" ist es seitens Deiner Direktive jedenfalls NICHT derart kurzfristig ohne entsprechend klare Vermerke im Arbeitsvertrag zu diesen Variablen.
Ein Arbeitnehmer muss sich auf den Dienstplan verlassen können. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitseinsatz zwar kurzfristig absagen, muss diesen aber dann trotzdem bezahlen.
Es kann ja nicht angehen, dass man praktisch auf Abruf arbeiten soll.
Das Beschäftigungsrisiko ist ein typisches Unternehmerrisko das nicht delegiert werden kann.
Wenn du fest angestellt bist, bekommst du die Arbeitsstunden gezahlt die im Vertrag stehen, egal ob du arbeitest, krank bist oder sich der dienstplan geändert hat
Ich bin Student und arbeite auf 450€ Basis.. Aber davon hab ich die letzten monate nur 200€ gesehen da ich selten arbeiten muss da niemand im sommer bei gutem wetter ins kino geht
Du hast einen Anspruch darauf, dass du 4 Tage vorher deinen verbindlichen Dienstplan bekommst. Auch musst du mindestens 3 Stunden "am Stück" bezahlt werden.
Das ist leider der normale 450€ Basis Vertrag. Die sind gerade deswegen so beliebt weil der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist dich auch jeden Monat gleich oft zu beschäftigen.
Direkt eingestellt also ich habe mich beworben und würde ins team aufgenommen (: und da stehen tut nicht direkt fest aber es gibt auch auf abruf etc und das war ich nicht..