Nachtzuschlag bei Fahrtzeit?
Normalerweise wird der Nachtzuschlag von 25% zwischen 20 Uhr und 6 Uhr vergütet.
Was ist aber mit Fahrtzeit, da ich früh morgens von der Zentrale losfahre (Abfahrt 2:30 Uhr, Ankunft 5:30 Uhr in der Zentrale der neuen Baustelle, nicht auf dem eigentlichen Arbeitsplatz). Der Arbeitgeber zahlt keine Nachtzuschläge innerhalb dieser Zeit, genauso auf der Rückfahrt. Da ich ein Firmenfahrzeug besitze gehe ich davon aus das diese Zeit nicht als Reisezeit angesehen wird oder lieg ich da falsch ?
Gruß
2 Antworten
Also Fahrtwege von zu Hause zur Arbeit, müssen nicht bezahlt werden. Aber wenn du erst in die Zentrale musst und dann weiter zur jeweiligen Baustelle und das in nem Dienstwagen, dann muss es bezahlt werden.
Wobei ich mir nicht sicher bin was die Zuschläge bzw die von dir genannten Zeiten angeht. Meiner Erinnerung nach war Nachtzuschlag von 22-4Uhr
sollte es, da Arbeitszeit und die fällt dann halt blöd für deinen AG
Da ich ein Firmenfahrzeug besitze gehe ich davon aus das diese Zeit nicht als Reisezeit angesehen wird oder lieg ich da falsch
Was hat die Arbeitszeit damit zu tun, ob Du mit dem eigenen Fahrzeug oder mit dem Firmenwagen fährst? Beim Firmenwagen bekommst Du kein Kilometergeld.
Du fährst selbst, entsprechend ist das Arbeitszeit und als solche selbstverständlich vertragsgemäß zu vergüten.
Außerdem zählt diese Fahrtzeit auch zur max. zulässigen täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden.
Gibt es im Betrieb keine Richtlinien was zur Arbeitszeit zählt und wie Reisezeiten zu vergüten sind?
Bei uns im Betrieb werden Reisezeiten, egal ob Auto, Bahn oder Flugzeug immer als Arbeitszeit gerechnet und bezahlt.
Ne das ist in meinem Arbeitsvertrag so festgelegt die Nachtzuschläge von 20 - 6 Uhr
Also es ist so das Ich von zuhause in unser Hauptbüro losfahre das ist ja Reisezeit die nich tvergütet wird das weiß ich.
Aber von unserem Hauptbüro fahre ich dann um 2:30 mit einem Firmenfahrzeug 3-4 Stunden in ein anderes Büro welches uns Aufträge für die jeweilige Baustelle vergibt. Die normale Fahrtzeit wird bezahlt, jedoch frage ich mich ob das auch dann für die Nachtstunden gilt.