Wieviele Übernachtungen stehen mir bei einer Dienstreise zu?

9 Antworten

Wenn Du selbst mit dem Auto fährst, ist das Arbeitszeit.

Hier sagt aber der Gesetzgeber im § 3 Arbeitszeitgesetz, dass ein AN die zulässige Arbeitszeit von 8 Std./Tag nur in Ausnahmen überschreiten kann und das Maximum 10 Std./Tag sind.

Egal ob Hin- oder Rückfahrt, diese Fahrzeiten sind incl. Schulung an einem Tag gesetzlich nicht zulässig. Wenn der AG das anordnet und es passiert z.B. ein Wegeunfall auf dem Heimweg, bekommt er Probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt und der BG.

Solltest Du morgens um 2.00 Uhr losfahren, nachdem Du am Vortag bis 18.00 Uhr gearbeitet hast, wäre das auch ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, da die vorgeschriebene Ruhezeit von mind. 11 Stunden nicht eingehalten wird (§ 5 ArbZG).

Dein Arbeitgeber sollte sich hier, wenn er diese Verstöße anordnet, mal die §§ 22 und 23 des Arbeitszeitgesetz anschauen. Hier sind die Straf- und Bußgeldvorschriften für die Missachtung des Arbeitszeitgesetzes geregelt.

Zwei Übernachtungen sind in diesem Fall also mehr als angebracht, wobei man ja nicht einmal sagen kann, dass die Fahrzeit wirklich nur 6 Std. und 40 Minuten beträgt, da dies ja anscheinend ja eine optimale Fahrzeit ohne nennenswerte Verzögerung ist.

ich kenne es auch so, 1 Tag Schulung - 1 Tag Übernachtung.

Anreise mit dem Auto ist ja nicht vorgegeben, Zug und Flexbus sind entspannter.

Ausnahmen gibt es, wenn du sehr viel Material mit nehmen musst und deshalb ein Auto nehmen musst.

Mach einen Gesprächstermin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, wenn du niemanden sonst fragen kannst. Allerdings wundert es mich, dass du keine Netzwerk von Kollegen und anderen Referenten hast, wenn du Dozent bist.....

Moinsen, hatte das auch erst. Allerdings mit 2.Tag bis Mittag noch Schulung u dann Rückfahrt. Würde an deiner Stelle mit Personalrat/Betriebsrat sprechen. Gute Reise

außendienstler sagen alle was mehr als 100km sind lohnt sich eine übernachtung?

denn wenn man mehr als 1h anfahrt hat ist man nicht mehr fähig 100% arbeitsleistung zu bringen? ander wie wenn man ausgeschlafen mit gemütlichen hotelfrühstick eingenommen hat?

genauso sehe ich dies mit der seminar vorbreitung? und nach unterricht noch mals so eine strecke fahren und dann arbeiten gehen?

nein gemühtliche anfahrt und dann gemühtliche heimfahrt? mit viel toleranz und wenig stress?

aber arbeistsüchtige werden dies nie zugeben?

Wenn ihr einen Betriebsrat habt frag da nach. Die müssten das eigentlich wissen. Ansonsten mietest du dir ne zweite Nacht im Hotel und zahlst es selbst. Kannst du dann bei den Steuern absetzen. 

Lora83 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 07:48

Danke für die Antwort. Einen Betriebsrat haben wir leider (noch) nicht. 

Kann ich denn die kompletten Kosten absetzen oder nur einen Teil? 

Es kommt aber auch hinzu, dass ich am Folgetag wieder in NRW auf der Arbeit erscheinen soll. Das klappt dann ja auch nicht, wenn ich dort nochmal übernachte.