Arbeitszeit ambulante Pflege?
Meine Freundin arbeitet bei einem ambulanten Pflegedienst. Vertraglich ist eine monatliche Arbeitszeit von 120 Stunden bei einem Festgehalt vereinbart. Bereits im ersten Beschäftigungsmonat betrug die tatsächlich geleistete Arbeitszeit 22 Stunden mehr.
Zum Ende diesen Monats hat meine Freundin den Vertrag fristgerecht gekündigt.
Bis morgen wird sie im September 99 Arbeitsstunden geleistet haben. Mit den nicht vergüteten Überstunden aus August ist sie damit bereits über den 120 vereinbarten Stunden.
Ihre Chefin bestreitet aber die geleisteten Stunden und beruft sich auf die Stundenvorgaben auf Basis der von ihr erstellten Tourenpläne.
Wir meinen das aber Arbeitszeit die tatsächlich benötigte Zeit von Abfahrt vom Büro des Pflegedienstes zum ersten Patienten bis Ankunft am Büro nach Pflege des letzten Patienten ist und diese zu berechnen und zu vergüten ist.
Darf die Chefin die angerechnete Arbeitszeit auf Basis von theoretischen Vorgaben kürzen?
3 Antworten
Den einzelnen Pflegemodulen sind entsprechende Zeiten (Minuten) zugeordnet.
Scheinbar war deine Freundin nicht in der Lage sich daran zu halten, so dass mehr Arbeitszeit aufgelaufen ist, und die will die Chefin nun mal nicht bezahlen. Klar, weil sie für den Mehraufwand kein zusätzliches Geld von der Pflegekasse bekommt.
Ich weiss, es ist schwer sich immer an die Vorgaben zu halten, weil ja auch jeder Patient anders ist. Beim Einen geht es eben schneller und beim Anderen dauert es länger. Manche sind auch einsam und wollen noch reden...
Und, auch die Dokumentation der verrichteten Arbeiten erfordert extrem viel Aufwand...
M.E. ist es gut das deine Freundin da gekündigt hat, denn offensichtlich war ja ein offenes Gespräch gleich zu Anfang nicht möglich ?! Was nicht unbedingt für ein gutes Arbeitsklima spricht.
Vielleicht hilft euch diese Erklärung weiter:
https://www.arbeitsvertrag.org/fahrzeit/
Ich bin jetzt im Arbeitsrecht nicht fit, denke aber das ambulante Pflege hier auch eingeordnet werden kann. Vermutlich werdet ihr aber ohne Anwalt nicht weiterkommen.
Soll ja nicht direkt vor Gericht gehen.
Erstmal beraten lassen, wie die Sache rechtlich zu bewerten ist und vielleicht kann man sich ja außergerichtlich einigen.
Das kann man auch auf dem direkten Verhandlungsweg mit dem Arbeitgeber, ohne dafür einen Rechtsanwalt zu bezahlen, der auch bereits für eine Beratungsstunde Geld nimmt.
Ich würde dem AG im ersten Schritte meine Perspektive schildern und schauen, was er macht.
Aber wenn die betroffene Person nicht willens oder in der Lage ist, mit ihrem Arbeitgeber zu verhandeln - dann bitte schön...
Egal was du arbeitest: du darfst nicht einfach Überstunden machen, so wie du möchtest. Wir zB sind verpflichtet, Überstunden innerhalb von einer Woche auszugleichen. Geht das nicht, müssen wir Überstunden genehmigen lassen. Wenn sie jetzt so viele Überstunden freiwillig gemacht hat, dann darf das nicht zu Lasten des Betriebes gehen. Für jeden Senior gibt es einen Plan, wieviel Minuten Pflege jetzt vergütet wird. Bleibst du einfach länger, kann der Betrieb ja nichts dafür. Länger bleiben wegen Notfall muss man innerhalb weniger Tage wieder ausgleichen
Wieso Anwalt?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht benötigt man keinen Rechtsanwalt (und spart dadurch Kosten).