Abeitsanfang und Ende Handwerker

3 Antworten

warum soll er um 6 Uhr im Lager sein, wenn er am Abend zuvor den Firmenwagen schon bestückt hat? Oder umgekehrt...

Arbeitszeit beginnt meines Wissens mit dem Betreten des Firmengeländes & endet mit Verlassen des Firmengeländes, solange die erste bzw. letzte Arbeitshandlung auch dort ausgeführt wurde (in dem Fall: Firmenwagen versorgen).

Der Arbeitgeber darf das schon so festlegen, aber das ist alles Arbeitszeit.

apatura 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 12:01

Zur Besprechung, was wo wann und wie gemacht werden muß. Erst dann fahren sie zu der jeweiligen Baustelle.

Wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt und Beginn und Ende der Arbeitszeit nicht vertraglich festgelegt sind, kann der AG den früheren Arbeitsbeginn festlegen.

Er kann auch anweisen, dass vor und nach der Arbeit auf der Baustelle im Betrieb diverse Arbeiten erledigt werden müssen.

Was er nicht machen kann ist, die Zeit im Lager und die Arbeitszeit mit Firmenwagen bestücken, ausräumen und reinigen nicht zu bezahlen. Das ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Die Arbeitszeit beginnt morgens im Betrieb und endet beim Verlassen des Betriebs nach der Arbeit.

Außerdem sollte man das Arbeitszeitgesetz beachten. Die Arbeitszeit beträgt max. 48 Wochenstunden und die tägliche Arbeitszeit kann ausnahmsweise bis zu 10 Stunden betragen. Mehr geht sowieso nicht.

Hat Dein Freund eine Überstundenvereinbarung im Arbeitsvertrag? Wenn ja, was steht da zur Bezahlung?

apatura 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 11:56

Er arbeitet seit jahren ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Also hat er keine Überstundenvereinbarung. Er muß sowie sehr oft länger arbeiten, eben bis die Baustelle fertig ist. Manchmal bis 18 oder 19 Uhr deshalb verstehe ich den Chef wirklich nicht.

Hexle2  07.01.2014, 21:09
@apatura

Wenn Dein Freund keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, gibt es auch keine Überstundenvereinbarung was ein Gleitzeitkonto mit Plus- und Minusstunden anbelangt. Da sind Überstunden dann zu bezahlen.

Bekommt Dein Freund ein Festgehalt oder Stundenlohn? Auf welcher Wochenstundenbasis wird das berechnet?

Es bleibt auf alle Fälle festzuhalten, dass auch die Besprechung im Lager Arbeitszeit und damit zu bezahlen ist. Ebenso verhält es sich mit den Stunden, die er nach der Arbeit auf der Baustelle noch im Betrieb arbeiten muss.

Wenn Dein Freund regelmäßig mehr Stunden hat als das Arbeitszeitgesetz zulässt (egal ob Tages- oder Wochenarbeitszeit), kann man so etwas auch mal dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Das geht auch anonym. Wenn das Amt diese Verstöße bei einer Kontrolle feststellt, kommt es für den AG teuer und die Beamten schauen dann öfter mal vorbei. Da wird sich der AG überlegen, ob er seine AN weiterhin so ausbeuten und über den Tisch ziehen will.

Das ist ganz einfach zu beantworten.Die Arbeitszeit beginnt mit dem Betreten des Firmengeländes und endet mit dem Verlassen desselben.

Die Anwesenheistzeiten sind Arbeitszeiten und zu bezahlen.

Der AG darf wohl festlegen, dass man morgens um 6.00 Uhr in der Firma ist, um ein Fahrzeug zu beladen und danach an die Arbeitsstelle fährt. Auch das tägliche Ausräumen des Fahrzeuges nach Arbeitsende kann der Chef bestimmen.

Doch all diese Zeiten sind Arbeitszeiten und müssen nicht unendgeldlich erledigt werden.

Zu beachten wäre da noch das Arbeitszeitgesetz. Mehr als 10 Stunden täglich sind ohnehin nicht erlaubt. Würde man 10 Stunden auf der Baustelle arbeiten, dann darf der Chef nicht verlangen, dass danach das Fahrzeug noch ausgeladen oder bestückt werden muss.

Würde nach 10 Stunden Arbeitszeit beim Entladen oder Beladen dem Mitarbeiter etwas im Betrieb passieren, so bekäme der Arbeitgeber mit der Berufsgenossenschaft ein Problem.

Früher wurden Fahrzeiten vom Betrieb bis zur Arbeitsstätte ( Baustelle) bezahlt. Inzwischen sind viele Betriebe dazu übergegangen, keine Fahrzeiten mehr zu bezahlen. Es gilt dann als Arbeitszeit, der Beginn der Arbeit an der Baustelle und die Beendigung. Alles andere, vor oder danach geht zu Lasten der Mitarbeiter, auch wenn man dadurch längere Zeit in einem Stau auf der Autobahn steht.

Dadurch sparen die Unternehmer viel Geld. Bei einem Mannschaftswagen in dem 5 Mitarbeiter sitzen, sind die gesparten Kosten über das Jahr gerechnet, erheblich. Bei mehreren solcher Fahrzeuge kommen da Tausende Euros an Einsparung zustande.

Ich arbeitete 25 Jahre lang in einem Baukonzern. Da wurde dann auch diese Sparmassnahme eingeführt und der Betriebsrat konnte dagegen nichts unternehmen. Wem diese Änderung nicht passt, so die Geschäftsleitung, der soll sich einen anderen Arbeitsplatz suchen. So einfach ist das.