>5 Stunden Pendelzeit zur ARGE Maßname ok?
Hallo.
Wollte mal eure Meinung zu dieser Sache hören:
Eine Person, die ALG2 bezieht, soll/will eine Maßnahme in einem 50km entfernten Ort machen. Kein Fahrzeug vorhanden - Es müssen öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Da derjenige in einem Dorf mit schlechten Anbindungen wohnt, benötigt er 4 h und 24 min reiner Laufweg zum Bahnhof sowie Fahrt mit Bus und Bahn (5 h und 10 min mit Wartezeit, da die Maßnahme erst später anfängt, als er ankommt.)
Es muss zum und vom "Heimat-Bahnhof" gelaufen werden, da entweder keine oder erst eine Stunde später Busse fahren.
Die Maßnahme war soweit ich weiß freiwillig, da zu diesem Zeitpunkt die schlechte Verbindung nicht bewusst war. Hätte derjenige Abbrechen können?
Alle Zahlen wurden direkt von Google (Laufweg) oder den Betrieben für öffentliche Verkehrsmittel übernommen.
Hier nochmal detalliert(Falls es jemanden interessiert):
Hinfahrt:
- 5:20 Uhr loslaufen zum Heimat-Bahnhof
- 5:55 Uhr Ankunft Heimat-Bahnhof
- 5:59 Uhr Abfahrt Heimat-Bahnhof
- 7:10 Ankunft Ziel-Bahnhof
- 7:15 Uhr Bus zum Ziel
- 7:28 Uhr Ankunft Ziel
- 8:15 Uhr Maßnahmenstart
Rückfahrt:
- 16:15 Uhr Maßnahmenende
- 16:29 Uhr Bus zum Ziel-Bahnhof
- 16:43 Uhr Ankunft Bus am Ziel-Bahnhof
- 16:49 Uhr Anfahrt Ziel-Bahnhof
- 17:55 Uhr Ankunft Heimat-Bahnhof
- 17:55 Uhr Nachhause laufen
- 18:30 Uhr Ankunft Haus
6 Antworten
Na ja, das sind pro Weg gut 2 Stunden Fahrt. Also nicht 5 Stunden pro Weg. Zwei Stunden ist bei Berufstätigen schon ein normaler Pendelweg in eine etwas weiter entfernte Stadt.
Ich persönlich würde es mal so sehen: Morgens und abends einen schönen Spaziergang, man spart also das Joggen oder den Frühsport und dann im Zug eine Stunde schlafen oder lesen oder sonstwas machen. Dann ist die Zeit nicht verschwendet. Abends kann man den Stoff des Tages im Zug noch mal durchgehen (und sei es nur gedanklich) und festigt ihn so besser. Oder man schläft halt und ist dann zu Hause etwas fitter.
Natürlich ist das ein langer Tag, der kürzer wäre, wenn man die Maßnahme direkt per Bus oder Zug erreichen könnte.
Ich hatte in der Oberstufe 2 Klassenkameraden, die auf Bauernhöfen wohnten und morgens um 6 Uhr erst mal 4 km laufen mussten (jedenfalls die eine), bis sie zum Zug kamen, dann mit dem Zug in die Stadt fuhren und in der Stadt noch mal mit dem Bus zur Schule fahren mussten. Die waren dann auch erst um 8 Uhr da, obwohl sie zu Hause um kurz nach 6 losgefahren waren. 4 km bei Regen und Schnee ist natürlich übel. Die beiden hatten aber wohl kein Problem damit, weil sie auch vorher schon längere Schulwege zu den näher gelegenen Schulen gehabt hatten.
Er/sie macht die Maßnahme freiwillig. Das Amt hat diese Maßnahme nicht vorgeschrieben.
Die Frage ist 2 Jahre alt und im Text steht soll/will.
Natürlich kann man dann die Maßnahme abbrechen. Du nimmst die Fahrpläne vom Bus und der Bahn mit und legst sie dem JC vor.
Es ist unzumutbar, um 5:20 loszugehen und um 18:30 wieder zuhause zu sein.
Da ist nichts unzumutbar! Das ist ganz normal auf einem Dorf! Bei uns ist es nicht anderster! Bei uns fahren sogar manche noch länger, da es bei uns fast keine Arbeit gibt
Mein Kommentar ist 2 Jahre alt. Hast du ernsthaft so viel Langeweile, meine Antworten zu durchsuchen?
Die Frage kann man so pauschal nicht beantworten, da es immer eine Frage des Einzelfalles ist. Es kommt auf die persönlichen Verhältnisse und die Lebenssituation des Betroffenen, alternative Fahrtmöglichkeiten, Sinn und Zweck der Maßnahme und auch darauf an, wie lange er denn vermutlich fahren müßte, wenn er einer Erwerbstätigkeit nachgehen würde. Wenn so ziemlich jeder in seinem Dorf so lange zur Arbeit unterwegs ist, dann wird's schwierig...
Übrigens kann man ja auch mal fragen, ob man ein paar Minuten später erscheinen darf, wenn das dazu führt, dass man eine Stunde später los fahren kann^^
Helfen kann vielleicht diese Seite http://www.hartz4hilfthartz4.de/zumutbarer-arbeitsweg/
nimm doch dein fahrrad zur fahrt zum bahnhof, das erspart dir den morgendlichen spaziergang. ansonsten sind 2 h pendelzeit völlig normal. was suchst du dir auch eine maßnahme so weit weg.
frage das jc ob du unterkunft vor ort haben kannst für die zeit der maßnahme.
Wer so schlecht an das allgemeine Arbeitsplatzangebot angebunden ist, muss sich fragen lassen, ob er dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung steht.
Hat er dann überhaupt noch Leistungsanspruch?
das heißt dann, nur Leute in der Stadt und in Ballungsräumen haben Anspruch auf Alg? Warum zahle ich dann überhaupt Sozialversicherungen, wenn ich keine Leistungen bekomme.
Ist halt mal einfach normal, dass es schwierig ist auf dem Land ohne Auto. Kennt hier bei uns jeder. Soll man jetzt alle Dörfer abreißen?
Darum findet man auf dem Dorf eben auch noch günstige Wohnungen. Dann muss man eben den längeren Weg in Kauf nehmen.
Darum findet man auf dem Dorf eben auch noch günstige Wohnungen. Dann muss man eben den längeren Weg in Kauf nehmen.
Wenn der Fragesteller ein Job-Angebot bekommt, muss er den Fahrweg ja auch bewältigen.
Dass er das als Vorwand nehmen will, an Maßnahmen nicht teilnehmen zu können, wird nicht funktionieren
Wenn man für die unnötige Wander-und Fahrzeit auch noch einen stündlichen Mindestlohn bekommt und für die sinnlose Maßnahme natürlich auch, dann OK! ;)