Die Wegezeit von der Baustelle zum Betrieb zurück wird nicht bezahlt?
Arbeitnehmer fängt neuen Arbeitsplatz an - direkt nach der Ausbildung. Vertrag am 1. Tag noch nicht unterschrieben. Davon abgesehen, dass der zugesagte Einsatzbereich (service, Wartung) offensichtlich nicht eingehalten wird - lt. anderem Kollegen - und auch nicht die Arbeitszeit (7-16 Uhr) - statt dessen 6.30 bis 16 Uhr (auf der 90 Minuten entfernten Baustelle - dann Rückfahrt), wird die Rückfahrt offensichtlich nicht als Arbeitszeit vergütet. Morgens trifft man sich in der Firma und fährt abends mit dem Firmenfahrzeug auch wieder zurück in die Firma, von dort dann nach Hause. Ist das korrekt so? Das wären mindestens für die nächsten 4-5 Monate 1,5 Stunden unbezahlte Arbeits-/Wegezeit. Unter diesen Voraussetzungen hätte er dort nie unterschrieben. Gut, ist Probezeit, kann jederzeit gehen. Aber die rechtliche Seite wäre interessant. Danke.
2 Antworten
Sowohl der Weg von der Firma zur Baustelle als auch der Rückweg bis zur Firma ist Arbeitszeit. Sie zählt somit zu den täglichen Arbeitsstunden und muss auch bezahlt werden.
Die Rückfahrt muss nicht bezahlt werden - nur die Hinfahrt