Nachtzuschlag auch für Studenten?
Hallo, ein Freund Arbeitet derzeit als Student in einer Firma und macht dort ferienarbeit. Nun ist es so, dass alle Mitarbeiter dort zuschlägt für Sonntage und Nachtarbeit bekommen - nur er nicht. ist das rechtens?
6 Antworten
nein! Jeder der nachts und feiertags arbeitet, bekommt zulagen.
Ist jedenfalls bei mir so - würde mich schwer wundern, wenn es woanders nicht so ist
Nein, das ist nicht rechtens.
Sonntagszuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ein AG diese aber bezahlt weil z.B. ein anwendbarer Tarifvertrag Anwendung findet oder es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, muss er das allen AN zahlen, egal ob Vollzeit-, Teilzeit-, Mini- oder Ferienjob.
Für Nachtarbeit sieht der Gesetzgeber Zuschläge vor, wenn der AG dem AN keine angemessene Zahl freier Tage (zusätzlicher bezahlter Urlaub) für die Nachtarbeit gewährt (§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz).
Alle müssen gleich behandelt werden. Auch Studenten bekommen die Zuschläge. War bei mir immer so.
Als Student sollte man in der Lage sein, Gesetze, Tarif- und Arbeitsverträge lesen und verstehen zu können.
So ein Unsinn!!
Man kann erst lesen, wenn man weiß, ob ein Gesetz - und wenn ja: welches - anzuwenden ist, ob es einen Tarifvertrag gibt, wenn es im Arbeitsvertrag steht, wenn, wenn, wenn ...
Die "Antwort" lässt an Unsachlichkeit nichts zu wünschen übrig - denn das hat mit "Stundent-sein" absolut nichts zu tun!!
Unabhängig vom Bestehen gesetzlicher, arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen oder solcher nach einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund betrieblicher Übung besteht ein Anspruch dieses Studenten alleine schon deshalb, weil auch die anderen Arbeitnehmer diese Leistungen erhalten!
Eigentlich ist es egal, ob du Student bist oder nicht. In der Regel zählt das, was im Vertrag steht, wenn er von vornherein nur Nachtschichten macht und das vertraglich geregelt ist, ist es rechtens
In der Regel zählt das, was im Vertrag steht
Es spielt keine Rolle, was im Vertrag steht: Wenn die anderen Arbeitnehmer des Betriebs die Leistungen erhalten, stehen sie ihm auch zu!
wenn er von vornherein nur Nachtschichten macht und das vertraglich geregelt ist, ist es rechtens
???
Das ist Unsinn!
Ein gesetzliche Anspruch auf den Ausgleich (Freizeit oder Entgeltzulagen) für Nachtarbeit besteht nur, wenn die Voraussetzungen nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG erfüllt sind entsprechend der dortigen Definition von "Nachtarbeiter" und "Nachtarbeit".
Für Feiertagsarbeit besteht nur ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ausgleichstag.
Alles andere ist Regelungen nach Arbeits- oder Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (gegebenenfalls auch aufgrund von betrieblicher Übung) vorbehalten!