Nachtspeicherheizung kaputt - Vermietersache?
Hallo, In unserer Wohnung gibt es 3 Nachtspeicherheizkörper und alle drei funktionieren seit vorgestern nicht mehr. Wir haben alles mögliche gecheckt: Sicherung, Stromkabel, ob Strom durchgeht, ob die Heoizungen an sind, etc. Wir haben auch den Energielieferanten (RWE) angerufen und die meinten, das eine Störung ihrerseits nicht vorliegt (ja auch die Rechnung wurde pünktlich bezahlt :))
Jetzt stellt sich natürlich die Frage wer für die Reperatur aufkommt. Auf einer Anwaltsseite hab ich folgendes gefunden: Einzelöfen, die durch Kohle, Öl, Gas oder durch Nachtstrom für Wärme sorgen, sind nicht an eine zentrale Versorgung angeschlossen. Der Mieter ist für die Beheizung selbst verantwortlich. Er ist auch regelmäßig für die Beschaffung und gegebenenfalls die Einlagerung der Brennstoffe oder der Energie selbst verantwortlich. Sind die Öfen defekt, ist der Vermieter für die Behebung der Schäden nur dann verantwortlich, wenn er die Heizkörper mitvermietet hat. (Instandhaltungspflicht des Vermieters) Die Heizkörper sind mitvermietet (sonst hätte der Vormieter die ja mitnehmen können, also ist er zuständig). Unser Vermieter ist jedoch immer etwas "anders" wenn es um Mängel geht also müssen wir auch Fristen erwähnen.. Da wir ja Winter haben (bei uns ist es draußen zurzeit -4 Grad) muss er das ja so schnell wie möglich beheben - welche Frist ist angemessen
21 Antworten
Hi, wir haben auch Nachtstromspeicheröfen(Mann, was für ein Wort:-)).Als einer kaputt war, hab ich sofort den Vermieter benachrichtigt, der mir die Nummer eines Elektrikers gab, der für ihn arbeitet. Den hab ich angerufen, er kam, hat alles repariert und dem Vermieter die Rechnung geschickt. Das es sowieso kalt ist, ruf den Vermieter mal direkt an, dann musst du dich auch nicht um Fristen sorgen.Lg
Reperaturen=Vermieter Wartung=Mieter. Also muss in euerm Fall der Vermieter die Rechnung tragen.Die Reperatur hat umgehend stattzufinden.(Sobald ein Termin bei der Reperaturfirma frei ist).
Wurden die Nachtspeicherheizkörper mitvermietet? Dann muss sich der Vermieter darum kümmern. Melde ihm so schnell, wie möglich, den Schaden und setze ihm unbedingt eine Frist. Dann muss er umgehend Handwerker auf seine Rechnung beauftragen. Melde ihm auch eine Mietminderung an, wenn er sich nicht umgehend bis zur Frist darum kümmert. Anders sieht es aus, wenn die Nachtspeicherheizkörper von Dir sind. Dann musst Du ganz schnell die Handwerker beauftragen.
Wenn es nicht deine Heizkörper sind werden sie ja wohl mit vermietet worden sein. Also Reparatur ist Vermieters Sache.
Natürlich ist der Vermieter dafür verantwortlich!! Er muss eine Firma beauftragen und die Rechnung zahlen!! Bei so einem Heizproblem im Winter kann man schon vom "Notfall" sprechen! Es muss unverzüglich gehandelt werden... 1. Vermieter informieren, 2. Mietminderung vornehmen, wenn die Heizung nicht innerhalb von 3 Tagen repariert wurde!! Hier ein Auszug aus einer Mietminderungstabelle bei totalem Heizungsausfall im Winter:
Heizungsausfall (totaler im Winter)
LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92, GE 1992, S. 1213 = WM 1993, S. 185 (Totaler Heizungsausfall von September bis Februar; Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser ist für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert vollständig gemindert.).
LG Hamburg, Urteil vom 15.05.1975 - 7 O 80/74, WM 1976, S. 10 (Totaler Heizungsausfall im Herbst und Winter).
LG Wiesbaden, WM 1980, S. 17.
Mietminderung: 100 %