Darf ich die Miete kürzen, wenn Wohnungstür undicht ist?

7 Antworten

Für diese Fußbodenspalte, durch die es im Winter immer zieht, gibt es schöne Zugbremsen, z. B. bunte Stoffschlangen, zusammengedrehte Handtücher etc. Mit einigem Geschick kann man die auch so mit Schnüren (schraubenlos) befestigen, dass sie sich auch beim Schliessen von außen innen vor die Tür legen.

Wenn Du schon ausziehen willst, dann kannst Du die derzeitigen Umstände mit diesem Ziel vor Augen sicherlich noch etwas ertragen.

Abmahnen kannst Du übrigens auch den Vermieter! Hier findest Du mehr darüber: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anmahnung.htm. Eine solche Abmahnung kann ganz praktisch sein, um bei wiederholtem, schwerem Verstoss des Vermieters fristlos zu kündigen.

da hast du leider schlechte Karten, denn der Zustand war wahrscheinlich schon bei deinem Einzug so. Wer in ein älteres Haus zieht und eine relativ günstige Miete zahlt, muss solche Nachteile in Kauf nehmen.

Mit handelsüblichem Dichtmaterial kann man selbst abdichten so weit möglich.

Versuch doch erstmal mit dem Vermieter zu reden. Er wird sicher nicht für Dich die komplette Wohnung isolieren usw. aber über Türen abdichten sollte sich reden lassen.

Da gleich schriftlich mit Fristsetzung usw. zu kommen schafft nur ein schlechtes Klima.

frankenfrosch 
Beitragsersteller
 05.10.2010, 16:29

Mit dem Vermieter reden ist etwas schwierig, da nicht mit mir redet. Es ist ein seltsamer Mensch. Anfangs war er sehr nett, dann hat ihm nicht gepasst, dass im Treppenhaus ein paar Schuhe stehen, mal eine Jacke über dem Treppengeländer hängt. Hatte mein Auto vor meiner Garage stehen, das hat ihm auch nicht gepasst. Bin im November 2009 eingezogen und im Februar 2010 hatte ich schon die 1. Abmahnung. Ich habe einen Hund, den ich beim Einzug auch schon hatte. Jetzt hat er Schilder aufgestellt, dass der Hund an die Leine muss und sein Garten kein Hundekotplatz ist. Worauf ich seit Einzug peinlichst geachtet habe, dass der Hund nicht in seinen Garten geht (macht). Im April 2010 kam dann die nächste Abmahnung. Er hat mir auch schon Hundekacke vor die Wohnungstür gelegt. Der Mann ist wahr scheinlich zwangskrank. Kontrollieren und vorschreiben ist sein Leben. Das Haus und das Grundstück sind mit "21" Schilder geschmückt. Das hätte mir beim Einzug schon zu denken geben müssen. Bin schon auf Wohnungssuche, aber mit Hund ist das nicht so einfach.

Padri  06.10.2010, 09:27
@frankenfrosch

Dazu muss man sagen, dass der Vermieter hier Recht hat. Wohnen noch mehr Mieter im Haus, muss ein Hund an der Leine geführt werden, darf nicht im Garten sein Geschäft verrichten. Auto immer vor der Garage sieht unschön aus, wozu gibt es eine Garage. Wenn ständig Schuhe im Treppenhaus stehen, dann sieht das unschön für Besucher und andere Mieter aus. Das sagt auch das Mietrecht. Alles also nicht seltsam am Vermieter. Ich habe mir schon gedacht, dass die Wohnungstür nicht der einzige Grund für die Unzufriedenheit ist. Dieser Grund wird nur gesucht.

frankenfrosch 
Beitragsersteller
 07.10.2010, 15:04
@Padri

Wieschonb gesagt, ich achte darauf, dass mein Hund nicht in den Garten geht und schon gar nicht dort sein Geschäft verrichtet. Es wohnt noch eine Familie im Haus, die der Hund, auch unangeleint, nicht stört. Sie hatten in ihrer Wohnung auch einen Hund. Des Weiteren steht mein Auto auch nicht Stunden oder Tage vor der Garage. Wenn ich dort stehen bleibe, kommt er spätesten 15 Min. später und hängt Zettel ans Auto. Er könnte ja auch mit mir reden über dies und anderes. Aber das macht er nicht. Ich wohne im 1. Stock, da gibt es keine weiteren Mieter und wenn Besuch kommt, dann nur zu mir. Gründe für irgendwelche Mängel muss ich nicht suchen, sie sind einfach da. Größter Mangel ist der Vermieter. Aber wer sich nicht in meiner Lage befindet, sollte darüber nicht urteilen.

Grundsätzlich: Kein Mieter hat das Recht auf ein isoliertes, voll gedämmtes Haus. Wer in ein Haus aus den 60er Jahren einzieht, der weiß vorher welcher Standard herrschen kann. Das ist weder ein Mietminderungsgrund, noch ein Grund zur Klage. Die Haustür ist auch kein Grund zur Klage, da es ein Treppenhaus dazwischen gibt. Die Wohnungstür darf natürlich nicht einen so großen Spalt aufweisen. Hier aber können Vormieter diese abgeschliffen haben. Passiert häufig wenn ein gewünschter Teppichboden nicht passt. Ein Dichtungsklebeband mit "B esen" gibt es in jedem Baumarkt und dichtet dies ab. Das kann jeder Mieter einfach selbst machen. Wenn die Heizkörper im Winter auch auf Höchststufe nicht richtig warm werden, dann muss der Mangel schriftlich dem Vermieter gemeldet werden. In der Übergangszeit wie im Moment ist das normal, dass aufgrund der noch milden Temperaturen die Heizungen nicht voll hochfahren. Das hilft Heizkosten sparen. Sie aber wollen es warm haben, fürchten aber ihre nächste Heizkostenabrechnung. Warum? Wenn die Heizung kaum warm wird, dann haben Sie auch keine hohen Kosten.