Kann ich dem Vermieter einen Heizlüfter plus Kosten in Rechnung stellen?
Seit ein paar Wochen funktioniert in meinem Zimmer nur noch eine von zwei Heizungen. Die Durchschnittstemperatur beträgt mit dem einen voll aufgedrehten Heizkörper zwischen 17 und 18 Grad. Ich habe bereits mehrmals um Reparatur gebeten, Fristen gesetzt etc. aber bis jetzt ist noch nichts passiert, das etwas an der Situation geändert hätte. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass da so schnell etwas passiert. Derzeit kürze ich lt. Mieterverein die Warmmiete um 15%. Ich rechne damit, dass ich für den Winter noch ein Heizgerät anschaffen muss, weil die Temperaturen in meinem Zimmer sonst nicht zumutbar sind. Kann ich die Anschaffungskosten dem Vermieter in Rechnung stellen (nach entsprechender Vorankündigung natürlich)? Eine Überlegung ist auch, einen Stromkostenzähler an der genutzten Steckdose anzubringen und die Mehrkosten an Strom, die dann auf mich zukämen, ebenfalls mit der Miete zu verrechnen. Denke mal DAS geht aber nicht so einfach, oder? Könnte ja theoretisch auch mehr heizen als nötig, nur um dem Vermieter eins auszuwischen.... Danke für hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Der MB rät dazu die Warmmiete zu mindern? Gemindert wird die Nettomiete. Der Verlauf ist ansonsten korrekt. Diese Heizlüfter Geschichte ist eine eigenmächtige Handlung und muss vom VM in der Regel nicht übernommen werden. In Fällen, in denen die Heizung nicht oder nur unzureichend funktioniert und Aussentemp. um 0 °C herrschen kann ihm dies aber gerichtl. auferlegt werden. Hier liegt die Betonung auf gerichtl. Das weitere Vorgehen, bei sinkenden Temp. im Innenraum kann die Miete weiter gemindert werden. Es gibt aber noch die Möglichkeit, vorausgesetzt, dass dem VM eine angemessene Frist zur Beseitigung gegeben wurde, selber einen Handwerker für die Reparatur zu beauftragen (bei weiter sinkenden Innentemp.). Die Kosten für die Reparatur sind allerdings vom Auftraggeber zu bezahlen. Diese Kosten sind dann einzuklagen. Haben Sie bereits persönlich beim VM vorgesprochen, bzw. beim Verwalter. Bei allem was Sie machen, denken Sie an die Verhältnismäßigkeit. MfG
Ja stimmt zu schnell geschrieben, Brutto Kaltmiete. MfG
Bruttomiete = Warmmiete
Kommt der Vermieter nach Abmahnung durch den Mieter seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beheizung der Räume nicht nach, kann der Mieter u. U. Schadensersatz verlangen. So kann der Mieter bei zu geringer Beheizung vom Vermieter die Kosten für die Anschaffung eines elektrischen Heizofens und die Erstattung der Kosten des Stromverbrauchs für ca. 12 Stunden täglich verlangen (LG Frankfurt ZMR 57, 152). Mangelhafte Beheizung kann den Mieter zur Fristlosen Kündigung berechtigen (OLG München ZMR 59, 233; LG Landshut WM 89, 175; LG Köln WM 80, 17; AG Waldbröl WM 86, 337).
Amtsgericht - einsweilige Verfügung erwirken - dann geht alles wie von selbst.
Du hast schon eine Mietkürzung vorgenommen in Höhe von 15%. Und wenn dies in Absprache mit dem Mieterverein passiert ist, dann gehe ich davon aus, dass dies der korrekte Betrag ist. Der Vermieter wird zu Recht sagen, dass von diesem Betrag die entstandenen Mehrkosten zu zahlen sind. Jetzt mal angenommen, Du zahlst 400,00 € Kaltmiete. 15% davon sind 60€. 60€ x 12 = 720,00 €. Damit sind dann auch die Mehrkosten für Strom abgedeckt.
Setze dich doch nochmal mit dem Mieterverein zusammen
Das ist nicht ganz richtig. Gemindert wird immer die Bruttomiete.