Mietminderung wegen plätscherndem Heizkörper?
Hallo,
es geht um eine 1-Raum-Whg, die nur einen Heizkörper besitzt. Ergo ist sie auch Schlafzimmer. Im Heizungssystem ist dermaßen viel Luft, dass der Mieter jeden Tag mehrmals entlüften kann. Dies hält jedoch maximal 30min.
Vor allem JEDE Nacht fängt die Heizung an sich einzuplätschern und wird dabei immer hörbarer. Egal ab komplett abgedreht oder voll aufgedreht. Alles probiert.
Nun wird der Mieter das ganze Spiel beginnen und zunächst den Vermieter informieren, Frist setzen usw. Aus der Erfahrung heraus bekommt die Vermietung das Problem nicht in de Griff, da einfach das System nicht das beste ist. Die Verwaltung wird zwar ihr bestes geben, jedoch wird dies nicht zum erfolg führen.
Weder das gängige Entlüften, noch das was der Hauswart direkt am Verteiler macht, noch Wasser auffüllen wird das Plätschern dauerhaft in den Griff bekommen. Länger als 1 Woche ist da keine Ruhe, dann geht alles wieder los. Da die Miete durchaus ordentlich ist, sieht es der Mieter auch nicht ein, sich Nacht für Nacht mit Oropax helfen zu müssen. Das kann es ja auch nicht sein. Diesen Mangel kann auch keiner bei Wohnungsbesichtigung einschätzen (Sommer/Winter). Auch mehrmaliges eigenes Entlüften PRO TAG ist sicher etwas zu viel des Guten.
Daher denkt der Mieter bereits jetzt über die Mietminderung nach. Aktuell hat er folgendes Szenario:
- Mängel jetzt bekannt geben und Frist bis von etwas über 2 Wochen setzen
- Tagebuch führen - Videokamera Smarthphone abfilmen (Spiegel.de oder Tagesschau.de als Timestemp) und Dezibel-App als Messinstrument. Im Schnitt erreicht das Plätschern deutlich die 30db, gilt also als Störgeräusch (vor allem im Schlafraum)
- Ab Januar 2018 Miete mindern
Daher die übliche Preisfrage, wo setzt man an? Urteile im Internet sind teilweise aus 80er Jahren. Da es um Schlafqualität geht, würde der Mieter sich schon ein bisschen was trauen und mit 15-20% reingehen.
Mit besten Grüßen
5 Antworten
Ich gebe zu, daß es für beide eine unangenehme Situation ist. Ich finde eine Mietminderung auch als berechtigt, aber das löst auf Dauer nicht das Problem, daß man nicht einschlafen kann.
Durch die Mietminderung wird der Mieter auch nicht besser einschlafen können, daher sollte der Mieter, sofern der Mangel nicht zu beheben ist sich baldigst eine neue Bleibe suchen. Und der Vermieter sich lieber einen Schwerhörigen als Mieter nehmen.
Kenne mich nicht aus was berechtigt ist und was nicht.
Im Grunde genommen geht es ja nur ums Einschlafen, sonst stört es ja nicht. Wieviel Dir das Wert ist mußt Du mit dem Vermieter verhandeln oder den Mieterbund fragen.
Daher die übliche Preisfrage, wo setzt man an? Urteile im Internet sind teilweise aus 80er Jahren.
Stimmt aber ein paar jüngere sind auch hier:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-heizung-macht-geraeusche-und-laerm/
Es gibt Urteile zwischen 7,5 und 17 Prozent, die Höhe der Mietminderung sollte ein Fachmann festlegen, da eine zu hohe Mietminderung zu Mietrückstand führt.
Danke Dir, und wer ist da Fachmann? Deshalb zum Anwalt?! Grüße
Ein Anwalt oder Mieterbund.
Da es um Schlafqualität geht, würde der Mieter sich schon ein bisschen was trauen und mit 15-20% reingehen.
Da würde ich vorsichtig sein. Ungerechtfertigte Mietminderung führt zu Mietrückstand und das kann zur Kündigung führen.
Setz dem Vermieter eine Frist zur Reparatur. Läßt er die verstreichen, holst du einen Installateur, läßt es machen, und ziehst seine Rechnung von der Miete ab.
Nützt das auch nichts, hilft nur Umzug.
Dann muss der Hausmeister oder der Wasserinstallateur einmal das Wasser in der Heizungsanlage auffüllen. wenn zu wenig Wasser drin ist, nützt des Entlüften nichts.
Alles schon durch im letzten Winter. Und der Mieter kann ja schlechte alle 2 Wochen den Vermieter erinnern, dass er sich mal um die Anlage kümmert. Die Frage ist nur, wie lang der Mieter das Plätschern dann bei laufender Minderung dokumentieren muss? Er kann ja schlechte jede Nacht um zwei Uhr die Videokamera zücken.
Der Mieter kann den Vermieter so lange darauf ansprechen, bis dieser Mangel behoben ist.
Ist das ein Fallbeispiel für Dein Jusstudium etc., oder bist Du persönlich davon betroffen? Durch Deine Formulierung in der 3.Person entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass es sich um ein hypothetisches Fallbeispiel handelt. Wenn Du der Mieter oder Vermieter bist, dann deklariere Dich bitte dementsprechend, das würde eine Antwort leichter machen.
Offensichtlich ist zu wenig Wasser in der Heizungsanlage, daher müsste Wasser nachgefüllt werden. Wenn das nichts genützt hat, dann hat die Heizung irgendwo ein Leck.
Alles schon durch im letzten Winter. Und der Mieter kann ja schlechte alle 2 Wochen den Vermieter erinnern, dass er sich mal um die Anlage kümmert. Die Frage ist nur, wie lang der Mieter das Plätschern dann bei laufender Minderung dokumentieren muss? Er kann ja schlechte jede Nacht um zwei Uhr die Videokamera zücken.
Mir ist noch immer nicht klar, welche Rolle Du in diesem Spiel spielst? Bist Du der Mieter, oder fragst Du für einen Bekannten, oder ......?
Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung blubbert nicht. Daher wäre es Aufgabe des Vermieters, für eine ordnungsgemäße Instandsetzung zu sorgen.
Weder Oropax noch eine Mietminderung lösen das Problem, welches ganz eindeutig auf einem technischen Defekt beruht.
Klar, genau meine Gedanken. Im Endeffekt verschenkt man das Geld, um sich dafür noch mit den Unannehmlichkeiten mittels Oropax zu arangeieren. Frage mich nur ob die Minderungshöhe so in Ordnung ist?