Streichen der Heizkörper keine Vermieter Sache?
Und zwar gehts es um diesen Auszug aus meinen Mietvertrag:
Nr. 5 Erhaltung der Mietsache
1.Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur gemeinschaftlicgen Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen.Nachteile aus Kältebrücken für die Nachtbarwohnungen sind zu vermeiden oder umgehend durch adäquate Beheizung abzustellen. 2.Schöhnheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen.Die Schönheitsreperaturen umfassen: das Anstreichen oder Tapezieren der Wände udn Decken und den Innenanstrich der Fenster,das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre.
Schöhnheitsreperaturen sind in der Regel nach Ablauf folgenden Zeiträume auszuführen: in Küchen ,Bädern und duschen alle 3 Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der türen,Heizkörper udn Heizrohre spätestens 4 Jahre durchzuführen In Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre
Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreperaturen beweispflichtig. 3.Lässt im einzelfall der Zustand der Wohnung eine Verläbngerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so verlängert oder verkürzen sich die Fristen gemäß Abs. 2, ggf. und hinsichtlich einzelner Schönheitsreperaturen. Hierrüber das Wohnungsunternehmen nach billigen Ermessen.
Meine Frage dazu ist: Muss ich Heizkörper selber streichen? Muss ich Türen Streichen? Selbst wenn ich erst 3 Jahre in der Wohnung lebe, Raucher bin und zur Miete in einer Eigentumswohnanalge wohne? Hinzu kommt die Wohnung geht laut der Zuständige Person der Wohnbaugesellschaft, die nächsten 6 Monate in den Verkauf daher sind auch keine Nachmieter erwünscht.
Wie verhält sich das alles in einer Eigentumswohnanlage
lg
5 Antworten
Muss ich Heizkörper selber streichen? Muss ich Türen Streichen?
Natürlich nicht. Kannst es auch von jemand machen lassen.
Machen bzw. machen lassen mußt Du das aber nur wenn tatsächlich nötig.
Eine Gewisse Abnutzung muß der Vermieter dulden.
Wie verhält sich das alles in einer Eigentumswohnanlage
Nicht anders als bei jedem anderen Vermieter auch.
Zu der hier wirksam übertragenen, da nutzungsabhängig geschuldeten Schönheitsreparaurpflicht zählt auch der Antrich von Zimmertüren, Innenseiten der Fenster und Heizkörper einschl. offener Rohre.
Ob sie in derzeitigem Zustnd fällig und damit geschuldet sind, käme auf eine Einzelfallbewertung an.
Ich finde es bemerkenswert, wie willimatt seinen Berufsstand verteidigt und alleinige Expoertise für diese Arbeiten beansprucht. Er hat bestimmt vergessen, wie er als Azubi ohne jahrelanges Üben eines schönen Tages die beim Kunden anschleifen, spachteln, feinschliefen und lackieren durfte und das auch hinbekam.
Ich gehe von alten Rippenheizkörpern und speziellem Hiezkörperlack aus, pulverbeschichtete moderne Typen werden nie lackiert.
Diese Klausel im Mietvertrag ist unwirksam, somit ist die gesamte Klausel hinsichtlich der Schönheitsreparatruren unwirksam und du musst nach geltemdem Mietrecht überhaupt nichts durchführen, schon gar nicht das Streichen von Heizkörpern.
Diese Klausel im Mietvertrag ist unwirksam
Nein
Teile denen mit, dass die Klausel so unwirksam ist. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen Mängel und Schönheitsreparaturen. Deshalb lasse die Leute ruhig kommen und eine Liste erstellen, mit sofortger Kopie an dich. Wenn dann etwas sein sollte, einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten, damit die dich nicht abzocken!
Okay, super Danke ich glaube das ist die Vernünftigere Lösung erst mal die Liste erstellen zu lassen. Es gab schon mal eine List vor einen Jahr, da hies es weil geraucht wurde müssen die Heizkörper und Türen gestrichen werden bei Auszug und bei ablauf der Fristen
Das war in deren Augen Mängel
Es dürfen keine starren Fristen mehr angegeben werden, es muss immer "bei Bedarf" heissen. Manche Hausverwaltungen legen es aber immer wieder drauf an, leider.
ja , ich gehe von aus weil se keine kosten auf sich nehmen wollen. Es hies auch nachdem ich die Wohnung kündigt das alle anfallenden nötigen Schöhnheitsreperaturen jetzt schon beseitigen soll bitte. Was ja auch nicht gleich innerhalb eines Umzuges wo noch während der kündigungsfrist möglich ist da man die Möbel ja auch noch stehen hat.
Entschuldige, wenn ich mal nur aus der Erfahrung des Gutachters zwei Fragen beantworte.
1. Ein Mieter kann in der beschriebenen Form weder einen neuen noch einen bereits lackierten Heizkörper fachgerecht lackieren, weil die dazu erforderlichen Kenntnisse nicht Teil des Allgemeinwissens sind und einem Mieter die erforderliche Technik für die heutzutage oft pulverbeschichteten Heizkörper gar nicht zur Verfügung steht.
Allein die fachgerechte Beurteilung des Untergrunds (Gitterschnitt etc.) und seine Vorbereitung (Anlaugen oder gar Abbeizen?) überfordern sogar manchen gelernten Maler.
Abblätternde Pulverbeschichtungen von Heizkörpern kann man nicht überlackieren. Man muss sie entfernen, entweder industriell in einer dafür gebauten Anlage oder im Sandstrahlverfahren. Diese Techniken dürften wohl nur wenigen Mietern in der Wohnung zur Verfügung stehen. zum anderen erfordern sie die Demontage und fachgerechte Montage des renovierten Heizkörpers einschließlich des Ablassens des im Heizkreislauf enthaltenen Wassers. Auch das überfordert sowohl das Allgemeinwissen wie auch die Zuständigkeit eines Mieters.
2. Auch wenn in Deutschland laut höchstrichterlichem Urteilsspruch das Rauchen zur normalen Nutzung der Wohnung gehört, sehe ich das Rauchen eher als eine Methode zur rapiden Verschlechterung der Bausubstanz (Türen, Putz, Holzfenster, Fußböden u.ä.). Die Beeinträchtigung ist z.T. so hoch, dass neben dem Auswechseln von Fußbodenbelägen und Fenstern sogar das Abschlagen von Wand und Deckenputz erforderlich ist. Bei Betondecken gelingt auch die Isolierung mit manchen sog. Spezialprodukten nicht in allen Fällen!
Eine Mieterhöhung, welche die Ausführung dieser Arbeiten im Zehnjahresturnus berücksichtigt, wäre bei der Vermietung von Wohnungen an Raucher also durchaus angebracht.
Die Auslegung des oben zitierten Mietvertrags überlasse ich allerdings besser den Juristen. Die werden uns sicher auch sagen können, wie man die Rückseite eines montierten Heizkörpers lackieren kann.
Die im Mietvertrag aufgeführten Klauseln sind nach BGH Urteil nicht mehr in dieser Form gültig.Lass die Mängelliste erstellen aber nichts Unterschreiben. Hilfe bei der Verbraucherzentrale oder Mieterschutzverein holen. Wenn allerdings eine übermäßige Verfärbung der Heizkörper durch exessives Rauchen entstanden ist, könnte die Lage anders sein und eventuelle Beseitigung ,sprich anstreichen, berechtigt sein.
Die im Mietvertrag aufgeführten Klauseln sind nach BGH Urteil nicht mehr in dieser Form gültig.
So wie formuliert sind sie es.
naja ich bin jetzt kein Kettenraucherin und ich lebe mit meinen mann hier, der auch geraucht hat. aber wir haben nicht immer in der Wohnung sondern auch aufen Balkon geraucht . Meistens haben wir nur Abends im Winter in der Wohnung geraucht(Wohnzimmer) und nach 3 Jahren muss ich sagen so große abnutzung bzw gelbfärbung ist eben nicht entstanden.. Aber aufgrund das die wissen das wir geraucht haben wollen sie das wir es streichen.
Ich sehe es ja auch ein die Wände zu streichen, nur ein Heizkörper anzustreichen wenn man keine Ahnung hat und vom Fachmann machen lässt ist auch nich billig und selber habe ich Angst das es wieder dahin geschmiert aussieht zumal mir bislang nie klar war das ein Mieter sowas machen muss, bzw ich musste es bisher nie in einer Mietwohnung!
Sowas hatte ich schon mal im Internet gelesen, das Problem wie verhalt ich mich nun? Ich soll laut der Frau die für die Mietangelegenheit bei mir zuständig ist mit dem Hauswart ein Termin zur Mängel Liste aufstellen vereinbaren.. ..