Nachtrag / mietvertrag?
Hallo Mein freund hat in einer Wohnung mit seiner oma gewohnt. Jetzt bin ich schwanger und bin zu ihm gezogen und die oma weggezogen. Die Wohnung ist durch eine Genossenschaft vermietet. Ich habe davor 50 km weiter gewohnt und bezahle noch mein fitness Studio, was ich erst kündigen kann wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt hier anmelden würde. Jetzt habe ich einen Brief von der Genossenschaft bekommen wo steht: das es ein Nachtrag zum mietvertrag ist und ich geschäftsanteile von 520 Euro zahlen soll. Meine frage: muss ich im mietvertrag stehen um mich umzumelden oder gibt es da ne andere Lösung. Das fitness Studio muss ich auch zahlen, weil ich mich eben nicht ummelden kann
Mfg
3 Antworten
Du bist nicht Vertragspartner der Wohnungsgenossenschaft, sondern dein Freund oder seine Oma und die Genossenschaftsanteile, für die Wohnung, wurde schon von einem der beiden gezahlt. Dein Freund würde dich, als Untermieter, bei sich wohnen lassen, dazu braucht er die Genehmigung des Vermieters und die kann nur ablehnen, wenn die Untervermietung für ihn Unzumutbar währe. Du musst dich mit dem Vermieter gar nicht auseinander setzen, sondern dein Freund. Wenn der Vermieter der Untervermietung zustimmt, kannst du deine Anschrift ummelden.
Du bekommst gar nichts vom Vermieter, sondern dein Freund bekommt einen neuen Mietvertrag, in dem du als Untermieter aufgeführt wirst oder einen Zusatz im alten Mietvertrag.
Du mußt eine Wohnungsgeberbestätigung haben um Dich umuzumelden. Wohnungsgeber ist in diesem Fall Dein Freund.
Wenn man als Hauptmieter eine neue Wohnung bezieht, bekommt man diesen Schein vom Vermieter der Wohnung, weis aber nicht wie das als Untermieter ist.
muss ich im mietvertrag stehen um mich umzumelden
Nein. Du brauchst eine Wohnungsgeberbestätigung. Die muß der Wohnungsgeber ausstellen. In diesem Fall Dein Freund.
Mein freund hat in einer Wohnung mit seiner oma gewohnt.
Stehen beide als Mieter im Vertrag?
Die oma soll rausgestrichen und ich anstelle ihr eingetragen werden
Wenn du nicht mit in den Vertrag willst/sollst, klingt das erstmal nach Untervermietung für mich. (Für's nächste mal: Dein Freund hätte das erstmal bei seinem Vermieter anmelden müssen, bevor (!) du bei ihm einziehst, denn dafür braucht er eine Genehmigung.)
Um dich umzumelden brauchst du eine Wohnungsgeberbescheinigung. Da du Untermieterin deines Freundes bist, ist er dein Wohnungsgeber. Er muss diese Bescheinigung also ausfüllen. Vordrucke dafür gibt es im Internet.
Seht euch auch nochmal den Mietvertrag (Dauernutzungsvertrag) an. Manche Genossenschaften haben einen Passus der besagt, dass alle Bewohner einer Wohnung Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Insofern könnte die Genossenschaft im Recht sein, wenn sie von dir verlangt, dass du Mitglied wirst.
Einen Monat bevor ich bei ihm eingezogen bin, hat er es mit der Genossenschaft geregelt. Die haben gesagt kein problem
Ok danke für die antwort. Aber was muss ich schriftlich vom Vermieter bekommen, um mich umzumelden?