Bekommt man das Eintrittsgeld in eine Wohnungsgenossenschaft bei Kündigung wieder zurück?
In der Satzung steht lediglich, dass welches gezahlt werden muss. Und das bei Kündigung die Geschäftsanteile erstattet werden müssen. Nix über den Einbehalt oder Erstattung von dem Eintrittsgeld.
Die Mitgliedschaft bestand über 10 Jahre, es wurde jedoch nie eine Wohnung dieser Genossenschaft bezogen.
4 Antworten
Wann und in welcher Form die Eintrittsgelder refundiert werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab bzw. steht in den Statuten. Du musst also dort nachsehen.
Warte erstmal ab, dann siehst Du ja, was Du als Antwort bekommst. Aber ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass das in den Statuten gar nicht geregelt ist. Oft verweisen ja die Genossenschaftsverträge auf die Statuten.
Habe ich- steht nix...
Dann wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben als dort nachzufragen.
ja, wird wohl nix anderes übrig bleiben. Die werden ganz sicher "nein" sagen. Würde ich an deren Stelle ja auch tun. Deshalb hatte ich mal die Frage ins Netz gestellt.
Bei einer Genossenschaft zahlt man statt einer Kaution einen Genossenschaftsanteil.
Diesen erhält man im Folgejahr nach dem Auszug zurück
Das ist nicht die Antwort auf die Frage ... "EINTRITTSGELD" ist entscheidend.
Die Genossenschaftsanteile sind selbstverständlich ausgezahlt worden!!!
Was meinst du mit Eintrittsgeld? Die Genossenschaftsanteile, die du erwerben musst, um eine Wohnung mieten zu können?
Ne. Es wurden 2 Zahlungen vorgenommen! Einmal das Eintrittsgeld und als zweite Zahlung die Genossenschaftsanteile.
Beim Googlen vo "Genossenschaft Eintrittsgeld" beantwortet gleich der erste Link Deine Frage: Einige Genossenschaften erheben zusätzlich dazu ein Eintrittsgeld. Die eingezahlten Anteile erhalten Sie bei einem Auszug wieder zurück, das Eintrittsgeld dagegen nicht.
Wenn also im Vertrag nichts anderes steht: Eintrittsgeld bekommst du nicht zurück. Interessehalber: Wieviel war es denn?
150DM
Die kannst du also abschreiben.
Was meinst du mit "Eintrittsgeld"?
Na Eintrittsgeld! Es wurden die Geschäftsanteile eingezahlt und einige Tage früher wurde ein Eintrittsgeld eingezahlt iHv 150DM. Genossenschaftsanteile wurden erstattet. Aber was ist mit dem Eintrittsgeld? In der Satzung steht nur, dass es gezahlt werden muss. Nix aber, wenn gekündigt wurde.
Im Januar 2002 wurde der Euro eingeführt, also existiert der Vertrag schon länger als 16 Jahre .......
....... Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Höhe ist in der Regel abhängig von der Größe der Wohnung. Einige Genossenschaften erheben zusätzlich dazu ein Eintrittsgeld. Die eingezahlten Anteile erhalten Sie bei einem Auszug wieder zurück, das Eintrittsgeld dagegen nicht.
Ne, also nur weil das im Link steht, heisst das nicht, dass es so ist. Zudem ist des eine bestimmte Genossenschaft, und der Eintrag bezieht sich auf "einige"
wer lesen (und verstehen) kann, ist schwer im Vorteil, aber das gehört ja NICHT zu deinen Kernkompetenzen ..... der link bezieht sich auf die Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland
Dort steht auch ausdrücklich, das evt. gezahltes Eintrittsgeld NICHT zurückgezahlt wird.
Aber du bist ja so superschlau und weißt alles besser ..........
ja, denke ich auch. Wäre aber gut gewesen, wenn es irgendwo steht oder allgemein geregelt wäre. So ist man ja bei Nachfrage immer einer gewissen Willkür ausgesetzt. Wenn die Genossenschaft das Geld nicht rausrücken möchte, dann werden sie "nein" sagen. Der Bittsteller ist dann der Doofe vllt.