Für volljährigen Sohn mietvertrag mit unterschrieben
Ich habe vor 8 Jahren für die Wohnung meines Sohnes den Mietvertrag mit unterschrieben,da er sonst die Wohnung nicht bekommen hätte.Nun hben wir gemeinsam fristgerecht gekündigt und dies auch bestätigt bekommen.Jetzt will mein Sohn nicht ausziehen und zahlt auch keine miete.Wer ist haftbar.Ich habe selbst nie in der Wohnung gewohnt und habe auch keine Schlüssel.
12 Antworten
Stimmt so alles garnicht. Egal wer alles im Mietvertrag mit drin steht, jeder einzelne kann gesondert Kündigen. Das hast du in dem Fall auch gemacht. Du bewohnst die Wohnung auch nicht, bist somit also auch offiziell ausgezogen. Da dein Sohn auch gekündigt hat, ist der Mietvertrag komplett gekündigt, hättest z.B. nur du gekündigt und dein Sohn nicht, der Vermieter will aber nicht allein an deinen Sohn vermieten, so hätte der Vermieter dem Sohn auch separat kündigen müssen.
Geh am besten mit allen Unterlagen zum Anwalt. Wenn du den Mietvertrag nur als Mitmieter unterschrieben hast und nicht als Bürge für deinen Sohn (dass müsste dann im Mietvertrag auch als Bürgschaft extra ausgewiesen sein), bist du für alles, nach deinem ordnungsgemäßen "Auszug", was danach passiert nicht verantwortlich
Wieso fühlt man sich zu Rat berufen, wenn man offensichtlich nicht die geringste Ahnung hat?
Das frage ich mich auch oft.
Du irrst vollständig. Der Mietvertrag kann nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden - was ja hier auch geschehen ist.
Die Wohnung muss zum Kündigungstermin übergeben werden. Da der Sohn weiterhin in der Wohnung ist, hat der Vermieter zwei Möglichkeiten - er kann auf der Kündigung bestehen und den Junior rausklagen (Räumungsklage), oder Entschädigung für die weitere Nutzung verlangen - also weiter Miete kassieren.
Mit seinen Forderungen kann sich der Vermieter an den Mieter seiner Wahl wenden. Er wird sich den leichtesten Weg suchen und das kann durchaus der Vater sein.
Damals hatte nach der Trennung meine Exfreundin gekündigt und die Vermieterin war der Meinung da wäre der ganze Mietvertrag erloschen aber laut Gericht hatte mein Teil des Vertrages immer noch Bestand da ich nicht gekündigt habe. Da die Vermieterin die Kündigung der Exfreundin aber anerkannt hatte, wurde durch das Gericht festgesetzt, dass einfach nur der Name der Exfreundin nach ihrem Auszug aus dem Vertrag gestrichen wird.
Hattet ihr einen gemeinsamen Mietvertrag? Selbst wenn das Gericht das so bestätigt hat, hat das keine Allgemeingültigkeit, sondern bezieht sich ausschließlich auf euren konkreten Einzelfall.
Jedes Gerichtsurteil bezieht sich auf Einzelfälle und jeder Anwalt wird dir auch trotz evtl klarer Rechtslage nicht 100% sagen können, wie das Gericht entscheidet aber es gibt Tendenzen. Also so oder so wird es böse für den Sohn. Selbst wenn ein Gericht entscheidet er haftet trotz Kündigung und trotz seinem Unverschulden wird ihm höchst wahrscheinlich durch ein anderes Gericht in einem möglichen Zivilverfahren gegen seinen Sohn (hängt jetzt vom Verhältnis zum Sohn ab und ob er das so durchziehen würde) Schadensersatz durch den Sohn zugesprochen.
Das ist ein ganz anderer Fall. Deine Ex wollte aus dem Vertrag - die Vermieterin hat dieser Vertragsänderung - die keine Kündigung war zugestimmt. Da durch die Entlassung einer Person aus dem Vertrag dieser nicht beendet wurde, konntest du bleiben, musstest aber auch für die Verpflichtungen einstehen.
Und in dem Fall hier erlischt der Mietvertrag mit beiden eingetragenen Mietern zu einem bestimmten Tag wegen Kündigung. Somit ist der Mietvertrag erstmal beendet. Eine Partei ist jetzt auch nicht in der Wohnung, die andere bleibt einfach über den Zeitraum des abgelaufenen Vertrages.
Einfachste und beste Weg, der Sohn wird ins Auto geladen und die beiden fahren zusammen zu einem Anwalt zu einem Beratungsgespräch und der soll dem Sohn mal die Augen öffnen. Wenn der hört, welche Kosten da evtl. auf ihn zukommen können, überlegt er sich vielleicht noch einmal, was genau er da macht und ob er sich vielleicht durch sowas direkt in eine Schuldenfalle stürzen will
Stimmt so alles garnicht. Egal wer alles im Mietvertrag mit drin steht, jeder einzelne kann gesondert Kündigen
Entschuldige, aber das ist völliger Blödsinn. In Deutschland jedenfalls geht das nicht.
bist du für alles, nach deinem ordnungsgemäßen "Auszug", was danach passiert nicht verantwortlich
Da du von einer falschen Voraussetzung ausgehst, ist auch deine Schlussfolgerung falsch!
doch ist tatsächlich so, ich hatte den Fall selbst und musste es gerichtlich durchsetzen.
Das kann durchaus sein, aber das ist nicht allgemeingültig. Gerichtsurteile beziehen sich auf einen konkreten Einzelfall.
wenn man in einer wg wohnt und eine person will ausziehen,dann schreibt mir diese person eine kündigung an den vermieter.also ist es sehr wohl möglich das auch einzelne personen einen mietvertrag kündigen können!
Das ist nicht vergleichbar. Da hat dann entweder jeder WG-Bewohner seinen eigenen Mietvertrag oder es gibt einen Hauptmieter und die anderen sind Untermieter. Oder man hat einen kulanten Vermieter, der das großzügigerweise mitmacht.
Das schon aber das ist wieder ein ganz andere Kategorie von Vertrag. Der sieht sowas von Haus aus vor.
Also nach dem, wie du es darstellst, hätte jedes Paar, das sich trennt ein riesen Problem weil entweder Kündigen beide und ziehen auch beide aus oder es kündigt keiner und keiner zieht aus. Oder haben alle Paare von Anfang an direkt einen WG Mietvertrag oder sind als Haupt und Untermieter eingetragen?
Genau dieses Problem gibt es bei vielen Trennungen. Entweder der Vermieter stimmt der Entlassung eines Mieters aus dem Vertrag zu oder beide müssen kündigen und ausziehen.
Wenn der verbleibende Mieter dem Vermieter solvent genug erscheint, wird er einer Änderung meist zustimmen - muss er aber nicht.
In diesem Fall wäre der Vermiter dumm, wenn er den Vater aus dem Vertrag entlässt und sich dann mit dem zahlungsunwilligen (und vielleicht sogar -unfähigen) Sohn rumstreitet.
Und genau dieser Fall war bei mir und das Gericht hat entschieden, da ich nicht gekündigt hatte aber die Exfreundin und die Vermieterin dem zugestimmt hat, wird nur der Name gestrichen und der Vertrag geht allein auf mich über. Hier in dem Fall liegt ja auch schon die Kündigungsbestätigung zu also ist der Mietvertrag mit beiden Parteien erstmal erloschen. Das der Sohn einfach bleibt ist eigentlich erstmal eine ganz neue Situation und hat mit dem alten Mietvertrag nichts mehr zutun. Der Vermieter kann hier z.B. auf Herausgabe Klagen anstatt eine Zwangsräumung durchzuziehen, ist rechtlich wohl ein ganz anderer Weg
Richtig haltdeback, ggf. muss sich damit ein Richter auseinandersetzen. Schau dir mal das Merkblatt des Mietervereins Hamburg an: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-05-gemeinsam-mieten.pdf
Und genau dieser Fall war bei mir und das Gericht hat entschieden
Schön, aber hier ist die Situation völlig anders.
Hier in dem Fall liegt ja auch schon die Kündigungsbestätigung zu also ist der Mietvertrag mit beiden Parteien erstmal erloschen.
Eine Kündigungsbestätigung ist für die Wirksamkeit der Kündigung absolut überflüssig.
Das der Sohn einfach bleibt ist eigentlich erstmal eine ganz neue Situation und hat mit dem alten Mietvertrag nichts mehr zutun.
Selbstverständlich hat es das. Einer der Mieter bleibt weiter in der Wohnung, womit sonst hat das was zu tun, wenn nicht mit dem Mietvertrag?
Wenn der Sohn nicht einsichtig ist wird sich irgendwann definitiv ein Richter damit beschäftigen. Hab ich gerade gelesen. Und auch da steht natürlich bei Uneinigkeit -> Gerichtsbeschluß. Wenn streit ist entscheidet am Ende immer das Gericht und müssen die Situation einzeln bewerten. Trotzdem sind ja zum Tag der Kündigung beide aus dem Mietvertrag entlassen. Ab dann ergibt sich eine neue Situation wo der Sohn für sein Handeln allein verantwortlich ist. Und das wird er auch alleine zu verantworten haben.
Trotzdem sind ja zum Tag der Kündigung beide aus dem Mietvertrag entlassen.
Falsch - der Vertrag ist erst mit der Übergabe der Wohnung an den Vermieter beendet. Dafür ist die Mieterpartei - die hier aus zwei Personen besteht - verantwortlich.
Einfach ausgedrückt - der Vater hat die Wohnung nicht übergeben. und bleibt somit weiter verantwortlich.
Der Vermieter hat nicht der Entlassung des Vaters aus dem Vertrag zugestimmt (wie das bei dir der Fall war).
Bei dir hat der Vermieter deine Ex freiwillig aus dem Vertrag entlassen und diesen mit dir weitergeführt - also ein ganz anderer Fall.
Wenn der Vater die Wohnung einfach ausräumt und mit der korrekten Zahl an Schlüsseln übergibt, ist er raus. Wenn dann der Sohn wieder reingeht und die Wohnung besetzt, wäre das seine alleinige illegale Handlung.
In der Tat haben viele Paare nach der Trennung ein riesiges Problem. Sie kommen kaum mehr voneinander los, wenn sie einen gemeinsamen Mietvertrag haben. Durch die Kündigung eines Hauptmieters von mehreren ändern sich die Voraussetzungen für den Vermieter meist so gravierend, dass er dem nicht ohne weiteres zustimmen kann. Und wenn er einer Vertragsänderung nicht zustimmt, bleiben beide im Mietvertrag.
Der zweite Hauptmieter muss genauso dafür sorgen, dass die Wohnung leer und ordentlich übergeben wird. Er bleibt also in der Haftung, auch wenn er selbst ausgezogen ist. Wäre ja noch schöner! Der einzige der solvent ist, stiehlt sich davon und überläßt dem insolventen einfach die Wohnung bzw. die Verantwortung. Soll doch der Vermieter zusehen, wie er diesen Menschen los wird. So einfach geht das nicht!
So ungefähr hat es mir mein Anwalt auch gesagt.Ich habe jetzt schon 4 Monate Miete gezahlt.Der Auszugstermin wäre am 28.2 gwesen.Aber mein Sohn ist zum Abgabetermin nicht erschienen und ich habe noch nicht einmal Schlüssel von der Wohnung.Jetzt habe ich auch noch den Gerichtskostenvorschuss für die Räumung gezahlt und auch die letzten Stromrechnungen.Mein Anwalt sagt,ich brauche nichts zu zahlen,auch keine Renovierungskosten.Das Parkett ist nämlich auch hinüber,da er in einem Zelt Hanfplanzen gezüchtet hat.
Ach ja, auch Anwälte irren gerne einmal, um einen sinnlosen Prozess in die Länge zu treiben, denn das bringt denen auch Geld.
nur*
Gute N8
Wenn der Vermieter das Geld nicht von deinem Sohnn bekommt, wird er sich an dich wenden und du musst dann zahlen. Der Vertrag ist zwar gekündigt, aber letztlich ist dein Sohn noch in der Wohnung und nun dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung schuldig (oder mehrere). Das ist ja noch eine Folge aus dem Mietvertrag - ich denke, da kommst du leider nicht raus.
Der Vermieter muss allerdings nachweisen, dass er alles getan hat, um vom Mieter sein Geld zu bekommen - auch mit gerichtlichen Mitteln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wenn es nötig ist, Fruchtet das alles nicht, dann kann er sich an dich wenden-
Mein Rat ist daher, rede mit seinem Sohn.
Der Vermieter muss allerdings nachweisen, dass er alles getan hat, um vom Mieter sein Geld zu bekommen -
Falsch: "... kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet." bestimmt § 421 BGB hinlänglich :-O
G imager761
Der Vermieter muss allerdings nachweisen, dass er alles getan hat, um vom Mieter sein Geld zu bekommen - auch mit gerichtlichen Mitteln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wenn es nötig ist, Fruchtet das alles nicht, dann kann er sich an dich wenden-
Mieter sind laut Vertrag Vater UND Sohn. Der Vermieter kann sich also aussuchen, von wo er sich sein Geld holen will...
Auch wenn Du nie in der Wohnung gewohnt hast bist Du gemeinsam mit Deinem Sohn Vertragspartner des Vermieters. Folglich auch haftbar.
Das war der Sinn das Du den Vertrag mit Unterschreiben solltest. Nun hat der Vermieter 2 Schuldner von denen er die Miete "eintreiben" kann.
Du darfst weiterzahlen. Ist ja charakterlich super von dem Herrn Sohn.
Rede mal mit dem Vermieter. Ohne Mietzahlung erwirkt er einen Räumungsbefehl und das Früchtchen fliegt raus. Ärger und zusätzliche Kosten entstehen dir aber damit auch.
Kann aber gut sein, dass der Vermieter lieber ein Mahnverfahren gegen den Vater einleitet, als eine Räumungsklage anzustrengen.
Am 28.2. war Übergabetermin. Jetzt kommt auch noch die Räumungsklage. Dein Sohn ist nicht da und Du hast keinen Schlüssel. Ist Dein Sohn ständig weg? Oder ist er irgendwann in der Wohnung? Je nach dem, was für Dich besser ist: Schnapp Dir einen Transporter und ein paar Freunde und geh mit ihnen in die Wohnung, wenn Dein Sohn da ist. Oder wenn es Dir lieber ist, wenn er nicht da ist, organisiere einen Schlüsseldienst, der die Wohnung aufsperrt. Dann räumt ihr die Wohnung komplett aus, tauscht den Schließzylinder und übergebt die Wohnung dem Vermieter.
Schließlich ist es auch Deine Wohnung und was von den Sachen die in der Wohnung sind Dir gehört oder Deinem Sohn, weiß außer Euch niemand. Du nimmst alle Sachen an Dich und lagerst sie irgendwo ein. Du nimmst sie als Pfand für die rückständigen Mieten und alle weiteren Kosten, die Dein Herr Sohn verursacht hat. Du gibst ihm von den Sachen das, was Du selbst meinst, ihm geben zu können oder zu wollen.
Möglicherweise wird ein Zivilprozess zwischen Dir und Deinem Sohn daraus, aber der gerade beginnende u. U. sehr teure Rechtsstreit zwischen Dir und Vermieter wäre damit schnell beendet. Überleg Dir das gut und frage ggf. noch Deinen Rechtsanwalt dazu, wenn Du unsicher bist.
Genau so würde ich das bei meinem Sohn machen, wenn er mich so in Kosten stürzen würde.
Rechtsirriger Unsinn :-O Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: "Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet." bestimmt § 421 BGB nun hinlänglich.
Demnach haften vielmehr alle als Mieter eingetragenen Personen auch allein und in voller Höhe für Vertragspflichten, hier ordnungsgemäße Rückgabe nach Vertragsbeendigung, fristgrechten Auszug und Ersatz aller Aufwendungen des Vermieters: Nutzungsentschädigung entgangener Mieten, Schadensersatzforderugen des Nachmieters, Räumungsklage, Vollstreckungs-, Anwalts- und Gerichtskosten.
Wieso fühlt man sich zu Rat berufen, wenn man offensichtlich nicht die geringste Ahnung hat?
G imager761