Gilt DDR-Mietvertrag uneingeschrenkt weiter für den der in der AWG-Wohnung Wohnug verbleibt.?
Brauche dingend einen Rat. Wer hat Erfahrung mit DDR-Mietverträge in einer AWG-Genossenschaft.
Ehepaar wohnt seit 1961 in einer Genossenschaftswohnung. Der Mann stand nur im Mietvertrag, sowie auch in den AWG-Anteilen der Genossenschaft. Jezt musste der Mann in ein Pflegeheim einziehen. Die Übertragung der Genossenschaftsanteilen an der Frau war auch kein Problem. Jezt wurde der Frau ein** Dauernutzungsvertrag** vor gelegt den sie unbedingt Unterschreiben soll .In den ist viel neues festgelegt. Wie, wann Renoviert werden soll, auch Kündigunsfristen von 3 Monaten. Sowie beim Auszug sind sämtliche Tapeten zu entfernen. Die alte Frau ist total verunsichert und hat Angst das ihr die Wohnung gekündigt wird. Ist das Richtig das für ihr der DDR-Mietvertrag uneingeschrenkt weiter gilt ? Durch die übertragung der Anteile ist sie automatisch Mitglied geworden.
Also gilt der alte DDR-Mietvertrag für die Frau uneingeschrenkt weiter. Soll sie auf gar keinen Fall den neuen Dauernutzungsvertrag Unterschreiben.
2 Antworten
Sie soll zum Mieterschutzbund. Kann ich nur empfehlen!
Normalerweise gelten die alten DDR-Mietverträge weiter. Ich weiß nur nicht, wie es bei Genossenschaften aussieht, da man hier ja quasi nicht Mieter, sondern Mitglied ist. Der alte Vertrag müsste jedoch auch für die Frau gelten, da sie durch Übertragung der Genossenschaftsanteile in den Vertrag eintritt.
Sie sollte keinesfalls vorschnell unterschreiben, sondern sich zunächst beraten lassen (z. B. beim Mieterverein).