einwohnermeldeamt - im voraus ummelden möglich?
hallo, ich ziehe zum 1.5. in eine neue Stadt. Mietvertrag läuft auch erst ab 1.5. ist es trotzdem möglich sich schon im voraus umzumelden, sprich zum 1.5. oder geht dass dann erst?
7 Antworten
nein vorher geht nicht
Unsinn, natürlich geht das vorher! Das macht man sogar meistens so.
Du kannst Dich erst ummelden, wenn Du die Abmeldebescheinigung des alten Wohnortes hast.
Nein, die Abmeldung wird sogar vom neuen Einwohnermeldeamt vorgenommen, wenn man sich dort anmeldet. Das ist heute alles kein Problem mehr.
Du kannst dich frühstens 7 Tage vorher ummelden.
Der Link ist gut, aber nicht ganz so eng zu sehen, man kann sich nämlich tatsächlich früher als 7 Tage vor dem Umzug ummelden.
Das macht man in der Regel vorher, hat aber Zeit bis 6 Wochen nach dem Umzug. Wenn Du einen unterschriebenen Mietvertrag hast,ist das doch ganz einfach, wobei ich glaube, dass man den heutzutage schon gar nicht mehr braucht. Du gibst das Einzugsdatum ja an.
Die Antwort ist zwar schon etwas älter, aber da du ja die anderen so fleißig korrigieren wolltest, korrigiere ich jetzt mal dich.
Zwar gilt bereits das neue Meldegesetz des Bundes, jedoch war es auch schon nach den Meldegesetzen der Bundesländer NICHT möglich seine Ummeldung des Wohnsitzes im Vorfeld vorzunehmen.
Natürlich hat man damals selbst das Einzugsdatum angegeben, aber die Meldung eines neuen Wohnsitzes ab dem 01.06 beispielsweise, ist am 20.05. des selben Jahres nicht möglich.
Die Frist zur Meldung eines Wohnsitzes war nirgends in Deutschland 6 Wochen. zwischen einer und drei Wochen ist die Regel, je nach Bundesland. Nur wird die Verletzung der Meldepflicht selten geahndet.
In den meisten Meldegesetzen heißt es zudem "Wer eine Wohnung bezieht hat sich anzumelden." und nicht "Wer eine Wohnung beziehen wird." Auch finden sich sonst keine Regelungen die eine Anmeldung im Voraus möglich machen.
Nein, du mußt schon erst in der neuen Stadt/im neuen Ort wohnen, um dich ummelden zu können, bzw. zu müssen.
Das stimmt nicht, sie kann sich vorher ummelden. Wenn sie einen Schrieb vom neuen Vermieter hat oder einen unterschriebenen Mietvertrag ist das jederzeit möglich.