Genossenschaft lehnt Umzug ab - Was tun?
Ich eine 2-Raum Wohnung bei meiner Genossenschaft, die ich damals kündigen musste, da wir eine 3-Raum Wohnung auf Grund von Nachwuchs brauchten. Da eine andere Genosschenschaft dann doch nicht gewillt war, mit uns einen Mietvertrag abzuschließen und meine 2-Raum schon weiter vermietet war, wendete ich mich an meine Genossenschaft. Die einzige Wohnung die blieb war eine in der 6. Etage ohne Aufzug. Dort wohnen wir jetzt seit 01.07.2016 und Anteile zahlen wir in Raten noch bis zum 01.05.2017. In der Schwangerschaft war dies schon immer sehr schwer, jetzt wird es immer schwieriger unser Kind und gleichzeitig den Einkauf hoch zutragen. Nun wollten wir umziehen und bei der Genossenschaft bleiben. Wir hatten uns für eine Wohnung zwei Eingänge weiter in der ersten Etage beworben. Wir erhielten eine E-Mail: "Sehr geehrte Frau XYZ, Ihr Antrag auf Umzug wurde abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen ABC" - Mehr nicht. Kein Grund nichts. Obwohl wir versucht haben zu erklären warum wir umziehen möchten. Jetzt überlege ich so zu antworten: "Sehr geehrte Frau ABC, wann können wir denn damit rechnen, dass ein Umzug genehmigt wird? Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns dazu eine Information geben könnten, da wir uns sonst anderweitig umschauen müssen."
Meint Ihr ich könnte so antworten, um eventuell auch etwas Druck aufzubauen? Immerhin sind wir zuverlässige Mieter. Desweiteren: Wenn wir die Genosschenschaft wechseln, müssen wir die Anteile dann weiter zahlen oder müssen wir in unserer Wohnung bleiben bis diese abbezahlt sind?
4 Antworten
Die Baugenossenschaft interessiert Euer Umzugswunsch nicht.
Sie können Euch auch nicht verweigern, umzuziehen.
Allerdings sind sie auch nicht verpflichtet, Euch eine andere Wohnung zu vermieten.
Vielleicht wäre es in Deinem Fall mal sinnvoll, bei der BG einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Dann kannst Du darlegen, daß Ihr wegen des Nachwuchses gerne eine andere Wohnung bei ihnen mieten würdet.
"Druck aufbauen" ist immer schlecht, wenn man etwas will, was einem nicht zusteht. "Freundlich miteinander sprechen" ist da besser.
Wenn wir die Genosschenschaft wechseln, müssen wir die Anteile dann
weiter zahlen oder müssen wir in unserer Wohnung bleiben bis diese
abbezahlt sind?
I.d.R. müsst Ihr die Geschäftsanteile vollständig erwerben. Es sei denn, Ihr vereinbart etwas Anderes.
Auch nach der Kündigung erhaltet Ihr die Anteile nicht sofort zurück. Dies dauert - je nach Satzung der Genossenschaft - 1-5 Jahre.
Die Genossenschaft lehnt mit Sicherheit nicht den Umzug ab, sondern möchte die Wohnung nicht an Euch vermieten.
Meint Ihr ich könnte so antworten, um eventuell auch etwas Druck aufzubauen?
Druck aufbauen? Dann bekommt Ihr diese Wohnung erst recht nicht. Und vermutlich auch keine andere bei diesem Vermieter.
Sie haben auch schon Andeutungen gemacht, dass sie uns keine andere Wohnung vermieten.
Da wir die Wohnung nicht renoviert übernommen haben und die 6.Etage schwer zu vermieten ist, gehen wir davon aus, dass wir keine andere bei der Genossenschaft erhalten werden.
wenn ihr auszieht bekommt ihr auf Anfrage euren Anteil zurück...3 Monate Kündigungsfrist
warum? Wenn du Mitgliedschaft kündigst
Weil es in der Satzung so festgelegt ist. Zulässig sind sogar bis 5 Jahre.
Zudem sind die Anteile so was ähnliches wie die Kaution. Kann also für evtl. Forderungen nach Mietende verwendet werden.
Und wie sieht es mit dem weiter zahlen aus?
ich kenn das nur so erst zahlen dann mieten....
Das ist klar. Wir fragen uns nur ob wir erstmal die Anteile fertig abzahlen müssen, da wir diese erst ein Jahr später zurück erhalten.
nein müsst ihr nicht
in ein paar Jahren läuft dein Kind alleine die Treppe hoch dann hast du nur den Einkauf und den schaffst du locker und du hast eine tolle Aussicht aus dem 6. Stock.
Wie geschrieben: Wir möchten umziehen, da es uns in der 6.Etage zu anstrengend ist.
Die Aussieht ist uns da total egal!
Aber nicht sofort. Das kann bis 2 Jahre dauern.