Ex Freund Auto bezahlt, er bezahlt Schulden nicht. Was kann ich tun?
Hallo, ich habe meinem damaligen Freund ein Auto gekauft. Kaufvertrag läuft auf mich. Ich kann auch nachweisen das die Zahlung von mir getätigt wurde.
Nun bezahlt er seine Raten nicht ab. Jedes Mal eine neue Ausrede. Ich habe zwar per Whats App die Zusicherung das das er mir Geld schuldet und auch warum, auch das er es bezahlen wird (vermutlich wenn der Mond im Sternzeichen Löwe steht und die Sonnenwende vor der Tür steht)
Kann ich da etwas machen? Also kann ich ihm zb einen Mahnbescheid zukommen lassen? Einen Anwalt einschalten?
Das Auto ist auf ihn angemeldet und den Fahrzeufbrief hat er heimlich von mir mitgenommen als er gegangen ist.
Mir geht es lediglich um die aussehenden Raten. Das Auto kann er behalten
5 Antworten
Du kannst anhand des Kaufvertrag nachweisen das Du über die uneingeschränkten Eigentumsrechte an dem Kfz verfügst . Das er widerrechtlich in den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I gelangt ist nimmt Dir zwar derzeit die Verfügungsgewalt trotzdem hat er dadurch keinerlei mehr Rechte an dem Fahrzeug.
Du hast folgende Möglichkeiten :
- Selbst eine Mahnung aufsetzten und ihm zustellen. Dadurch ändert sich allerdings rechtlich noch nichts. Außer das Du den Verzug belegen kannst. Das könnte noch vorteilhaft bei der Berechnung von Verzugszinsen sein. Ansonsten hat eine Mahnung keinerlei rechtliche Auswirkungen.
- Du kannst selbst beim zuständigen Mahngericht ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Kosten must Du verauslagen, die werden dem Schuldner aber gleichzeitig in Rechnung gestellt und bei Erfolg erstattet. Gleiches könntest Du ebenso durch einen Anwalt erledigen lassen. Aber auch gegenüber dem Anwalt bist Du zunächst einmal Zahlungsplichtig, was dem Schuldner aber ebenfalls in Rechnung gestellt wird.
- Nach Ablauf der Frist von zwei Wochen kannst Du wiederum einen gerichtlichen Zahlungsbefehl (Titel) erwirken, wiederum gegen verauslagen der Kosten.
- Hat Dein Ex bis dahin innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen nicht reagiert, ist der Titel sofort vollstreckbar. Du hast von nun an die Möglichkeit einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen (Kosten sind erneut von dir zu verauslagen) oder ein drittschuldnererisches Zahlungverbot an seine Bank und seinen Arbeitgeber richten (=Kontopfändung / Gehaltspfändung)
- Zwischenzeitlich bzw alternativ kannst Du auch die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil I, und / oder die Herausgabe des Kfz verlangen und ggf durch den Gerichtsvollzieher abholen lassen.
- Nach erfolgloser Pfändung kannst Du nach 6 Monaten? eine Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung, bzw. Offenbarungseid) von ihm verlangen und diese ggf durch einen Haftbefehl erzwingen (gerichtliches Verfahren das durch das verlangen der Vermogensauskunft erwirkt wird).
Der Kaufvertrag läuft auf dich. Also war es nach dem Kauf erst einmal dein Auto. Dann hast du es deinem Freund zur Verfügung gestellt, und er soll dafür Raten zahlen.
Das heißt dann ja wohl, dass du es an deinen Freund weiterverkauft hast und mit ihm vereinbart hast, den Kaufpreis an dich in Raten zu zahlen.
Das hast du aber nicht schriftlich. Eine WhatsApp-Nachricht ist zwar besser als nichts, aber eine Unterschrift wäre schon besser.
An deiner Stelle würde ich einen Zettel vorbereiten, auf dem die noch offene Summe und konkrete Zahlungstermine für die restlichen Raten aufgeführt sind. Dann soll er unterschreiben, dass er anerkennt, dass diese Summe noch offen ist, und dass er verspricht, die Raten zu den genannten Zeitpunkten zu zahlen. Wenn er diese Unterschrift leistet und dann dennoch nicht zahlt, hast du es leichter, rechtlich gegen ihn vorzugehen, zum Beispiel mit einem Mahnbescheid.
Dass das Eigentum erst bei Zahlung der letzten Rate übergeht, gilt nur, wenn das so vereinbart wurde. Das war hier vermutlich nicht der Fall, und vor allem wäre der Eigentumsvorbehalt ohne schriftlichen Vertrag kaum nachweisbar.
Dass das Eigentum erst bei Zahlung der letzten Rate übergeht, gilt nur, wenn das so vereinbart wurde.
Das ist sehr richtig, ABER....
- bedarf auch dieser Kaufvertrag mit oder ohne Eigentumsvorbehalt keiner besonderen Form und gilt daher auch als rechtsverbindlich falls er mündlich durch beiderseitige gleichlautende Willenserklärung entstanden ist (hinfällig wäre der Eigentumsvorbehalt in dem Fall nur, wenn ein schriftliches Vertragswerk ohne Erwähung des Eigentumsvobehalt entstanden ist)
- die Verkäuferin kann die Entstehung des Eigentumsvorbehalt leicht anhand des Indiz nachweisen, dass sie die Zulassungsbescheinigung Teil I genau aus dem Grund des Eigentumsvorbehalt in Ihrem Besitz behalten hat und das der Exfreund nur auf illegalem Wege in dessen Besitz gelangt ist. In einem Rechtsstreit würde dann villeicht Aussage gegen Aussage stehen, aber im allgemeinen folgen Richter in solchen Fällen ehr dem unbescholtenen Anspruchsteller als dem sich bisher nicht an Vereinbarungen gehaltenen Schuldner.
Genau das habe ich versucht. Seine Antwort war, er wird das nicht unterschreiben.
Am einfachsten wäre es wenn Du noch einen Ersatzschlüssel für das Auto hast. Dann setzt Du Dich in die Kiste und fährst von dannen.
Ansonsten setz ihm eine Frist von 14 Tagen (schriftlich, per Einschreiben) Dir Das Fahrzeug nebst zugehörigen Papieren und Schlüsseln zu übergeben. Fruchtet das nicht stell einen Strafantrag wegen Unterschlagung, § 246 StGB. Ein freundlicher Brief an die Staatsanwaltschaft reicht schon. Spätestens wenn er zu Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei vorgeladen wird, dürfte sich sein Cooperationsbereitschaft deutlich erhöhen. Daß Du eine Anzeige machst, solltest Du ihm nicht mitteilen, der Überraschungseffekt ist auch hilfreich.
An deiner Stelle wäre ich schon längst beim Anwalt.
Kaufvertrag läuft auf dich, was hast du mit dem Freund schriftlich vereinbart?
Auto auf ihn zugelassen, Fahrzeugbrief heimlich mitgenommen (wie kommt er da ran).
Suche dir einen Anwalt, der den kompletten Fall kennernlernt und der kann die entsprechenden Schritte unternehmen, hier kann das keiner.
Vielleicht macht es ihm Beine, wenn du ankündigst, das Auto zu verkaufen, wenn er nicht pünktlich bezahlt. So würde es jeder andere Darlehensgeber auch machen.
Du hast das Fahrzeug per Kaufvertrag erworben, bezahlt, übereignet bekommen und es deinem (Ex-)Freund zur Verfügung gestellt. Da du es offenkundig nie weiterverkauft hast, steht es nach wie vor in deinem Eigentum, also könntest du es notfalls auch verkaufen.
Für Kosten eines Rechtsstreits müsstest du ohne Rechtsschutzversicherung immer erst mal in Vorkasse gehen - würde ich vermeiden.
Dazu müßte sie zunächst mal in den Besitz ihres Eigentums gelangen, nämlich des Kfz, der Zulassungsbescheinigung Teil I und II kommen und an die Schlüssel. Und das notfalls auch gerichtlich. Zudem stünde sie bei einem Verkauf erneut in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und das ohne genau zu wissen was der Ex in der Zwischenzeit mit dem Auto veranstaltet hat.
Ja, sicherlich. Nenn es platt, aber ich denke, dass bei ganz vielen die konkrete Androhung - Geld oder Auto weg - schon reicht. Man möchte die Eskalationsleiter ja von unten nach oben klettern (zumindest freuen sich die gut beschäftigten Gerichte, wenn man das so macht).
Wieso "war" es ihr Auto? Es bleibt ihr Auto so lange bis es vollständig bezahlt ist und der Kaufvertrag ist das einzige rechtsverbindliche Dokument um die Eigentümerschaft nachzuweisen.
Durch das Darlehen ist zwar gleichzeitig ein Kaufvertrag entstanden (eigentlich umgekehrt, das Darlehen wegen dem Kaufvertrag) aber so lange dieser nicht von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bleibt das Auto Eigentum der Fragestellerin. Und um es gleich vorweg zu nehmen, daran ändert sich auch nichts, falls der Ex berechtigt oder unberechtigt in den Besitz des Kfz und der Zulassungsbescheinigung Teil I gelangt ist oder das er Halter des Kfz ist.