Gewährleistung auf Einbau von Gebrauchtmotor?
Hallo Leute,
im März hat mir ein Autohaus nach einem Motorschaden einen gebrauchten Motor eingebaut. Diesen haben Sie vorher durch eine Internetabfrage gesucht.
Jetzt verliert der Motor Öl, sodass er ausgetauscht oder aufgearbeitet werden muss.
Habe ich ein Anrecht auf Gewährleistung, d.h. muss das Autohaus das Auto bzw. den Motor wieder kostenfrei fahrtüchtig machen?
MIR WÄRE WICHTIG; DASS NUR LEUTE ANTWORTEN; DIE ES WIRKLICH GANZ GENAU WISSEN:
Viele Grüße und Lieben Dank kolakoo
6 Antworten
Wer ist für den Kauf verantwortlich ? Wenn Werkstatt dann besteht ne chance wenn nicht:
Nein - wenn nicht extra im KVA oder Auftrag vereinbart - und das macht keine Werkstatt - Garantie, auf etwas, was sie selber nicht gebaut, bestellt oder hergestellt haben - NEIN.
Auf den Einbau könnte es allerdings ( evtl. ) eine Garantie, bzw. Gewährleistung geben. Es ist aber unwahrscheinlich, dass der Ölverlust mit dem Einbau in Zusammenhang steht - außer - die haben beim Einbau z.B. die Ölwanne beschädigt. Ist aber unwahrscheinlich, wenn die nich ganz blöd waren ! Und selbst wenn - wie sollte man das beweisen ?
Selbstverständlich hast du auch auf einen gebrauchten Motor Gewährleistung! Gesetzlich 24 Monate, was aber auf 12 Monate reduziert werden darf, wenn es so vereinbart wird. Das Gesetz unterscheidet nicht, welche Ware gebraucht verkauft wird, also ob es ein ganzes Auto oder nur der Motor ist.
das ist mir mehr als bewusst, weil es mein Tagesgeschäft ist. Da wir aber noch in den ersten 6 Monaten seit Einbau sind (das war laut Fragesteller im März) bin ich darauf nicht eingegangen.
prinzipiell in den ersten 6 Monaten ja .. insofern der Verkauf und Einbau an dich in Rechnung gestellt wurde. Anders sieht es aus , wenn der Motor als selbst mitgebracht dotiert wurde , bzw ihn separat bezahlt hast.. Auch wenn man sich auf der Rechnung, von der Gewährleistung freigesprochen hat und du es unterschrieben hast..
Ja, Du hast auch auf den gebrauchten Motor Gewährleistung. Den Schaden muss das Autohaus übernehmen, wenn der Kauf des gesamten Fahrzeuges nicht länger als die gesetzliche Gewährleistung her ist.
Natürlich greift die gesetzliche Gewährleistung. Nur weil er Öl (von welcher Menge redest du) verliert, musst nicht gleich der Motor ausgetauscht werden.
Gehe zum Autohaus die den Motor eingebaut haben und beanstande den Mangel. Zu deiner Sicherheit solltest du einen schriftlichen Arbeitsauftrag erteilen auf dem auch der Hinweis auf die Gewährleistungsarbeit steht.
mit einem kleinen Unterschied ...
mit Beginn des siebten Monats muss er beweisen , dass das öl austritt weil es in den ersten 6 Monaten bereits einen Fehler am Motor gab.. "In den ersten sechs Monaten" reicht es das Problem zu zeigen und auffordern es zu reparieren...