Gebrauchtwagen gekauft, nach 2 Monaten Zylinderkopfdichtung defekt
Hallo,
vor etwa 2,5 Monaten (am 21.06.2012) habe ich bei einem freien Händler ein Mini Cooper (BJ 2002) 99.000km gekauft. Kaufvertrag besteht natürlich mit dem vermerk dass auf Motor und Getriebe 1 Jahr Gewährleitung besteht.
So, nach ca 500 km ist mir das Auto mitten auf der Autobahn stehen geblieben. Alles ereignete sich innerhalb weniger sekunden, Auto fing bei ca tempo 120 km/h zu ruckeln und wurde plötzlich immer langsamer. Ich hatte gerade mal Zeit das Auto noch auf den Standstreifen rollen zu lassen. Dann, ADAC angerufen und die haben das Auto erstaml zu meiner Werkstatt abgeschleppt.
Am nächsten Tag rief ich den Händler an und schilderte mein Fall. Die Mitarbeiter konnten mir aber leider nichts sagen da der Geschäftsführer im Urlaub sei und er in einer Woche erst zurückkäme. "Ok" dachte ich mir "dann warte ich solange". Nach dieser besagten Woche rief ich nochmals an und ich konnte dann endlich mit dem Geschäftsfüher sprechen. Dieser meinte allerdings das sein Mechaninker im Urlaub sei und er sonst keine möglichkeit habe da Auto zu sich abschleppen zu lassen, ich solle mich doch bitte um eine weitere Woche gedulden. Zähneknirschend habe ich dies dann hingenommen.
Nach 2 Wochen wurde das Auto dann endlich zur Werkstatt des Händlers abgeschleppt. Am nächsten Tag rief mich der Mechaniker an und meinte die Zylinderkopfdichtiung sei defekt. Es zu reparieren würde ca 700- 800 Euro kosten. Ich sagte "ok es läuft ja eh über die Garantie" er wiederrum "da wäre ich mir nicht so sicher da die Zylinderkopfdichtung unter Verschleissteil läuft". Ich war natürlich skeptisch und rief umgehend den Händler an. Dieser war bereits informiert und meinte exakt dasselbe wie der Mechaniker "die Zylinderkopfdichtung ist ein Verschleissteil". Und somit müsse er für die Kosten nicht aufkommen. Ich war damit natürlich nicht einverstanden da ich mich im vorfeld informiert hatte. Im verlauf des Gespräches kam der Händler mir "entgegen" und er würde die hälfte der kosten üpbernehmen, da ich ja das Auto erst vor 2,5 Monaten bei ihm gekauft hatte. Aber ich sehe trotz allem nicht ein das ich da überhaupt was bezahlen muss da ich ja anspruch auf 1 Gewährlestung habe, das Auto gerade mal vor 2,5 Monaten bei Ihm gekauft habe und lediglich 500 km weit gekommen bin. Der Händler stellt sich nun sturr.
Ich bin nun zum entschluss gekommen ein Anwalt aufzusuchen, auch ein telefonat mit der Rechtschutz gab mir in diesem fall recht. Aber was passiert nun mit Auto? Könnte ich im besten fall vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ich würde trotz allem gerne eure Meinung erfahren bzw ähnliche fälle sowie Tipps.
Besten Dank für lesen und Antworten :)
Hier noch mal in kurzform:
- Auto gekauft von freiem Händler (Bj.2002 - 99,000 km)
- Kaufvertrag besteht mit Anmerkung : "der Käufer erhält 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe
- nach ca 2,5 Monaten bzw 500 km Zylinderkopfdichtung defekt
- Händler weigert sich die Reperaturkosten komplett zu übernehmen, sein Angebot war die hälfte der kosten
5 Antworten
Da du eine Rechtsschutzversicherung hast und du mit denen schon in Kontakt warst und eine Kostendeckungszusage gekriegt hast, geh sofort zum Anwalt und mach dir keinen Kopf mehr darüber. Dies ist das Beste was du machen kannst, bevor du noch irgendetwas zugestehst, was du hättest nicht machen brauchen. Ein Anwalt regelt alles weitere. Versuch von deiner RS noch eine schriftliche Kostendeckungszusage zu bekommen und nimm diese zum Termin beim RA mit !
Du hast ein Jahr Gewährleistung. Das heisst nur, dass der Verkäufer 12 Monate lang gewährleisten muss, dass der Wagen am Tag der Übergabe in vertragsgemässem Zustand war. Was er ja war, sonst wärst du ja nicht damit vom Hof gekommen.
Deine Gewährleistung ist keine Mobilitätsgarantie und ein Bauteil wie eine Dichtung ist eine ganz normale Reparatur eines ganz normalen Defektes. Das Auto ist 10 (!!!) Jahre alt.
Jeder Anwalt mit Ahnung wird dir das Selbe sagen.
die zylinderkopfdichtung ist eine dichtung ,eigentlich kein motorteil
Hier nochwas zum Nachlesen:
http://81.169.162.205/shop2/index.php?user=ersatzteilland&weiteres=6
Eben da steht es: "Treten Mängel innerhalb der ersten 6 Monate auf, so wird vermutet, dass die Sache schon bei der Übergabe qualitativ mangelhaft war. Hier findet also eine Beweislastumkehr (im Vergleich zum alten Recht) zugunsten des Käufers statt. Der Verkäufer kann aber diese Vermutung widerlegen. Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung, oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind."
Ich finde das beisst sich etwas mit deiner Antwort :)
Genau DA steht es:
Der Verkäufer haftet hingegen nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung, oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind."
Ich würde den Verkäufer noch EINMAL ansprechen und die für Dich kostenfreie Reparatur verlangen. Der Zylinderkopf ist Teil des Motors! Wenn er das verweigert sagst Du ihm, das er Post von Deinem Anwalt bekommt (Du hast eine Rechtsschutzvers. .....gut...). Dann wird er wohl einknicken...
hallo
verschleissteil , bei mir wärst du weggetreten , nimm die hälfte und gib ruhe , bevor er es sich anders überlegt
gruss mike
typisch - eine Krähe kackt der anderen kein Auge aus
:D Danke!
was hat das eine mit dem anderen zu tun ?? dichtung gleich verschleiss !! vielleicht hast du ihn heissgefahren , oder oder oder !!
- einmal sorry - ich bin eine Frau. ABer als erstes - gehört der Zylinderkopf udn die Dichtung nicht zwingend zum Motor???
Aber wie dem auch sei. Wenn du über Händler gekauft hast gibt es eine gesetzliche Gewährleistung - die kann auch der komische Vertrag nicht aushebeln. Generell gilt in allen Verträgen, dass die Vereinbarungen hier anders sein können, als im Gesetz - aber auch keinen Fall schlechter. Also würde ich sagen, die Anmerkung im VK ist nicht die Tinte wehrt mit der sie geschrieben ist. Somit haftet der Händler für einwandfreie Ware bis 2 Jahre.
Aber vllt. suchst du mal unter gewährleistung im Net.
Danke, allerdings verstehe ich dann nicht wesahlb er mir dann 1 Jahr auf Motor Gewährleistung gibt. Das würde doch kein Sinn machen. Es ist doch so das er 1 Jahr Gewährleisten muss das am Motor nix ist, unabhänging vom alter des Autos. Und die Zylinderkopfdichtung ist doch ein Teil des Motors. Auserdem ist in den ersten 6 Monaten der Händler beweispflichtig das tatsächlich der schaden nicht schon bei übergabe bestand.