Schadensfall vor Notartermin?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Ende nächster Woche ist der Beurkundungstermin für den Verkauf meines Elternhauses. Vorgestern ist dann leider ein Wasserschaden entstanden, der sehr wahrscheinlich auf einen Rohrbruch zurückzuführen ist. Genaueres erfahre ich erst am Montag, wenn eine Ortungsfirma sich das angeguckt hat.
Die Käufer wissen davon, sie waren sogar Vorort und haben mir geholfen, dass Wasser zu beseitigen. Sie sehen das alles auch sehr locker, so daß ich keine Angst haben muss, dass sie vom Kauf zurücktreten. Was mir jetzt aber Bauschmerzen bereitet: wir haben beschlossen, dass der Schaden im Notarvertrag aufgenommen werden soll. Kann es dadurch passieren, dass sich der Zahlungstermin verschiebt, weil der Schaden vor Zahlung beseitigt sein MUSS oder können wir den nur der Vollständigkeit halber aufnehmen und die Zahlung kann zum normalen Termin erfolgen (wenn alle Bedingungen mit Grundbuchamt usw. erfüllt sind)? Die Zahlung stellt nämlich das Eigenkapital für den Kauf eines anderen Hauses dar, für das die Beurkundung kurz drauf stattfinden soll.
6 Antworten
Schaden der Versicherung melden, von der Ortungs- und/oder der Installationsfirma einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Diesen der Versicherung geben und genehmigen lassen. Das dann den Käufern vorlegen.
Ich befürchte, dass wird zeitlich ein bisschen knapp bis zum Notartermin. Wie sehr sich das allerdings auf die Zahlung auswirkt, hängt von der Formulierung im Vertrag ab. Es kann sein, dass ein Zahlungsverzug entsteht, muss aber nicht. Das hängt natürlich auch ein bisschen von der Schnelligkeit Eurer Versicherung ab.
Ich habe jetzt nochmal mit den Verkäufern telefoniert. Sie haben sich auch noch mal beraten (lassen) und möchten nur, dass der Schaden erwähnt und ordnungsgemäß behoben wird. Alles andere soll seinen gewohnten Gang gehen.
Dem Notar habe ich das auch schon geschrieben und meinem Installateur Bescheid gesagt, damit er sich bereit hält. Ich gehe ja mal davon aus, dass der Versicherung auch daran gelegen ist, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird und nicht noch ein größerer Schaden entsteht.
Der Käufer kann frei entscheiden wann er den Kaufvertrag bei Vorliegen eines solchen Schadens unterschreibt. Wichtig ist, dass schnellstens geklärt wird wie der Schaden reguliert wird.
Wenn die zuständige Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung abgibt, wird wahrscheinlich/möglicherweise dem Beurkundungstermin nichts mehr entgegenstehen.
Für den Käufer ist es letztendlich uninteressant, ob Du durch eine Verzögerung der Beurkundung in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.
Das solltest du mit dem Käufer und dem Notar klären.
Wenn ihr nur festhaltet, dass ein Schaden vorlag, ohne Rechtsfolgen für die Zahlung ist alles wie es vorher war.
Lass dir daraus keinen Strick drehen (Haftung für Spätfolgen, Zahlungsverzug oder dgl.). Wichtig wäre höchstens, dass das Recht auf Zahlung der Gebäudeversicherung (die du hoffentlich dafür hast) auf den Käufer übergeht, wenn der Eigentumsübergang vor Zahlung der Versicherungssumme liegt.
Aber du musst das dringend vorher klären in welcher Form der Notar das in den Kaufvetrag aufnehmen soll.
Danke für die schnellen Antworten.
Den Schaden habe ich direkt gestern morgen der Versicherung gemeldet. Der Schadensfall wurde aufgenommen und die Ortungsfirma von der Versicherung beauftragt. Dass die erst am Montag kommt, liegt an der Menge an Aufträgen, die die im Moment aufgrund des Wetters haben.
Ich werde noch mal mit den Käufern sprechen.