Hallo zusammen,
ich wohne als Mieter in meiner Wohnung seit dem 11.1.2010. Ich habe auch einen Stellplatz angemietet - direkt auf dem Grundstück unseres Mehrfamilienhauses - für den ich jeden Monat 15 € zahle. Dies ist im Mietvertrag für die Wohnung aufgeführt. Es sind also keine separaten Mietverträge - für Wohnung und Stellplatz. Nun will der Vermieter, die Miete für den Stellplatz von 15 € auf 20 € erhöhen und bittet um Zustimmung.
Mein Vermieter hat mir folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr XY,
ihre monatliche Miete für einen PKW-Stellplatz hat sich seit dem 11.1.2010 nicht geändert. Ich bitte deshalb um ihre Zustimmung zu einer Erhöhung gemäß folgender Zusammensetzung:
Kaltmiete: 523 €
Betriebskosten: 130 €
PKW-Stellplatz: 20 €
Gesamtmiete: 673 €
Die neue Miete ist nach § 558b BGB mit Beginn des dritten Kalendermonats ab dem Zugang des Erhöhungsverlangens, somit am 1.7.2020 zu zahlen. Bitte bestätigen Sie die Erhöhung anhand der beigefügten Zustimmungserklärung.
Freundliche Grüße, YX
1) Frage ich mich, ob mein Vermieter, nur die Miete für den Stellplatz einfach so erhöhen darf? Ich habe recherchiert und immer wieder gelesen, dass, wenn die Miete für einen PKW-Stellplatz erhöht werden soll, was nicht in einem separaten Vertrag ist sondern im Mietvertrag der Wohnung aufgeführt (inklusiv also) ist, nicht möglich sei. Der Vermieter müsse quasi die Miete erhöhen und könne nicht nur den Stellplatz sich rauspicken. Aber, um die Miete zu erhöhen müsste er einen Mietspiegel etc. vorlegen, Vergleichspreise etc. vorlegen usw. und nicht einfach sagen, dass sich die Miete für den Stellplatz nicht erhöht hätte.
2) Ist dieses Schreiben so formell überhaupt richtig? Müsste er nicht eine Begründung aufführen? Ich meine, muss er nicht belegen wie die 5 € sich berechnen? Aus meiner Sicht ist die Erhöhung formell falsch. Könnte ich es deswegen ignorieren?
3) Was wäre, wenn ich der Erhöhung nicht zustimme bzw. es ignoriere und gar nicht antworte? Nach der Logik, könnte er mir den Stellplatz nicht kündigen, weil es an den Mietvertrag gekoppelt ist. Wenn dann müsst er mir die Wohnung kündigen, was wiederum in keiner Relation stehen würde.
Es geht mir bei der Sache einfach ums Prinzip und nicht um den Betrag!