Wann bezahlt man die Ablöse für Küche?
Hallo,
mein Freund und ich haben heute die Zusage für eine Wohnung bekommen.
Wir haben bei der Besichtigung mit dem Vormieter vereinbart, die relativ neue Küche für 1000 Euro abzulösen.
Aber wann sind die 1000 Euro zu bezahlen?
Bei unterschreiben des Mietvertrages (am 21.9.) oder erst bei unserem Einzug (1.12.)
Was ist üblich?
Vielen Dank.
5 Antworten
Hallo Sina14o9,
ich denke, dass es üblich ist, die Ablöse so zu bezahlen, wie es mit dem Vormieter vereinbart wird, denn das hat mit der Miete an sich nichts zu tun!
Wenn dem Abschluss des Vertrags nichts mehr im Wege steht, kannst Du die Ablöse auch jetzt schon bezahlen!
Sollte es allerdings mit dem Vermieter Probleme geben und der Mietvertrag nicht zustande kommen, seid Ihr Besitzer dieser Küchen und evtl. für die "Entsorgung" / Ausbau zuständig!
Norina
Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten. 1. Mietvertrag, 2. Küchenkauf.
Zuerst müsst ihr den MV unterschreiben. Der Küchenkauf kommt ja erst zustande, wenn der Vormieter auszieht, da er bis dahin die Küche nutzt. Die Ablöse würde ich erst dann bezahlen, wenn der Vormieter die Wohnung verlässt, z.B. am 28. 11.2018.
Das ist auch sinnvoll. Vllt. richtet der Vormieter noch Schäden an, nicht absichtlich. Es kann z.B. das Ceranfeld einen Sprung bekommen.
Macht es doch so : Küche besichtigen, derzeitiges Protokoll erstellen. Bei Übergabe eine Endabnahme machen. Ist alles in Ordnung, 1.000.-- € wie vereinbart zahlen. Sind in der Zeit Mängel aufgetreten, VB.
Damit der Vormieter weiß dass ihr die Küche übernehmt, Vorvertrag anfertigen. Bei Endabnahme endgültigen Kaufvertrag erstellen. So sind beide Seiten befriedigt.
Üblich ist alles. Klärt das mit dem Vermieter ab.
Nach Unterschrift des Mietvertrages würde eine Anzahlung (vielleicht 50%) dem Vormieter ja schon helfen, nur wenn er danach drängelt.
Den Rest nach Übernahme der Wohnung, wenn die Küche dann noch in diesem Zustand vorhanden ist.
Bitte schriftlich festmachen, wofür die 1000 Euros sind. Normalerweise wird eine Küche mitvermietet. Wenn sie Euch gehört dürft Ihr die mitnehmen beim Auszug. Ich würde vor dem Mietvertrag ( der Unterschrift) nicht bezahlen.