Nachbarn gegen Malen mit Kreide vor ihrem gemieteten Haus. Ist das rechtlich geregelt?

11 Antworten

DAs wird nicht so einfach zu klären sein. Wem gehört der Bürgersteib, ist die Kreide einfach zu entfernen etc. DAs Verhältnis wird nicht besser, wenn Du das rechtlich klären lassen willst. Die NAchbarn sind scheinbar einfach blöd. Also: Ignorieren, und lasst Euren Sohn woanders malen. Strafbar ist es jedenfalls nicht. Solange er nicht neugelernte Schimpfwörter hinmalt.

Abgesehen davon, dass dein Nachbar einen an der Klatsche hat, solltest du im Interesse deines Kindes zusehen, dass dein Sohn Abstand von diesen Leuten hält.

Rechtlich gesehen gibt es keinen Grund nicht mi Kreide zu malen.

ponska 
Beitragsersteller
 02.05.2013, 13:19

Leider doch

Davidtheanswer  02.05.2013, 13:26
@ponska

"leider doch" danke für die allumfassende antwort.

Ja, das darf er! Eure Nachbarn sind doch nicht Eigentümer des Bürgersteigs. Auch wenn sie Eigentümer des Hauses wären und nicht Mieter, können sie gegen das Malen auf dem Bürgersteig nichts machen.

ponska 
Beitragsersteller
 02.05.2013, 13:20

Eben doch. Bzw. der Vermieter ist Eigentümer der Stücks Gehweg

Klar darf man mit Normaler kreide malen....Mietverhältnis oder nicht, egal...ist keine Sachbeschädigung weil wenn es Regnet wieder alles weg...wo kommen wir denn dahin...lass die leute reden und halte kinder fern , nicht das die nachbarn mal völlig ausrasten

Natürlich darf dein kleiner mit Kreide malen !

Diese Kreide ist extra dafür entwickelt. Sie ist Umweltfreundlich, frei von Schadstoffen und leicht ab (wisch) waschbar. Man muss ja nichtmal "schrubben", einen eimer Wasser darüber kippen und schon ist es weg.

Also mach dir mal keine Sorgen ;)

lg, jojo