Reihenhaus+Nachbarhaus vergammelt
Hallo,
wir wohnen in einem Reihenhaus von 1961. Wie sieht das eigentlich aus, wenn die Nachbarn ihr Haus vergammeln lassen. Sie sagen immer sie hätten kein Geld... Wenn z. B. das Dach kaputt ist oder der Keller feucht oder ähnliches... Ich habe Angst dass das auf unser Haus "übergreifen" könnte. Hat man da eine rechtliche Handhabe?
6 Antworten
http://www.derwesten.de/nachrichten/video/wdr/2009/7/10/news-125237702/detail.html Hier ist etwas in der Art.Anscheinend kann man da nicht wirklich viel machen.
wie malinea schreibt, wird ein kaputtes dach nicht unbedingt auf eures "übergreifen" wobei ich bei einem reihenhaus das problem sehe, dass schäden am dach unter umständen die trennwand zum nebendach durchfeuchten könnte.
viel größer sehe ich das problem mit dem angrenzenden keller / kellerwand, da nicht abzuschätzen ist, ob der keller des nachbarn feucht ist und somit feuchtigkeit / schwamm im mauerwerk etc. bei Destiny05 übegreifen kann.... wenn du es dir leisten kannst, so wend dich doch mit der frage na den eigentümer / vermieterverein - das ist das gegenstück zum mieterschutzverein, wobei diese beiden vereine nicht nur da sind, bei rechtlichen auseinandersetzungen zwischen mieter / vermieter zu schlichten, sonder dieser eigentümerverein sich grade auch mit solchen komplizierten fragen zu beschäftigen.
denn, wie malinea auch schreibt: wenn dein nachbar zum "Messi" neigt, kannst du auf dem umweg was erreichen, aber damit ist dein problem nicht gelöst und zu langwierig...
tut mir leid, mehr kann ich dir da nicht raten. lg
also ein kaputtes dach wird mit sicherheit nicht übergreifen, ich glaube mit diesen Schäden hast du noch keine rechtliche handhabe. wenn dein nachbar aber vielleicht nicht in der lage ist alleine zu leben und/oder alles vermüllen lässt, kannst du dich an sozialstellen wenden, aber auch das ist nicht immer erfolgreich und kann einige zeit in anspruch nehmen.
Ein kaputtes Dach vielleicht nicht, aber wenn der Keller und damit die Wände feucht sind, dann kann das sehr wohl übergreifen, wenn die Zwischenwand zwischen den zwei Kellern von der Feuchtigkeit betroffen ist.
In wie weit dann aber ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann weiß ich auch nicht. :-P
Ich weiß nicht ob meine Antwort hilft in Gegenteil wir haben noch größere Probleme was ist wenn der Nachbar kein Strom Gas und Wasser hat und trotzdem 2 Jahre so da lebt der Garten wurde auch seit 2 Jahren nicht betreteten bzw gepflegt, ok das ist nicht mein Problem aber was ist wenn der Nachbar nicht mehr versichert ist was ich glaube und das Haus brennt ab etc. bleibt da ewig eine Baulücke es ist ein Mittelhaus. Mein ganzes Leben was Rente usw. gilt habe ich in das Reihenhaus gesteckt und nun kommt so ein Mist. Na ja
Du kannst da rechtlich leider gar nichts vorbeugendes machen, d.h. den unwilligen Nachbarn zu Reparaturen und Instandsetzungen zwingen. Aber: Du solltes aus eigenem Interesse den Istzustand fotografisch dokumentieren, also Foto mit Datum. Wenn es nämlich, wie von Dir befürchtet, durch seinen Reparaturstau zu Schäden an deinem Eigentum kommt, kannst du ihn dafür haftbar machen-bzw in Regreß nehmen - ggf dessen Haftpflichversicherung.