Private Swingerpartys in Eigentumshaus Legal?
Hallo,
unsere Nachbarn Veranstalten Private Swingerpartys in ihrem Haus. Sie suchen ihre "Kunden" im Internet. Das Haus ist alleinstehend. Aber ist das Rechtlich Legal? Das Haus steht in einer Kleinstandt.
8 Antworten
stellt sich die frage woran sich der fragesteller gestört fühlt...
- dass er oder sie keine(n) Partner(in) hat, den er mitnehmen kann
- dass er oder sie nicht eingeladen ist
- dass aus dem Haus laute musik dröhnt
- dass fremde autos die straße verstopfen
- dass es nicht moralisch ist
zur frage der legalität kann man nur so viel sagen: wird damit geld verdient, ist es gewerblich, dann sind einige auflagen zu erfüllen
- ggf. schankerlaubnis
- GEZ und GEMA Gebühren
- Hygiene und Gesundheitsvorschriften
- Gewerbesteuerpflicht
- bereitstellungspflicht für Parkplätze
um mal die wichtigsten zu nennen...
ist es nicht gewerblich, wird der fragesteller es wohl erdulden müssen, sofern keine massiven ruhrstörungen durch laute musik oder kopilation im Garten erfolgen...
lg, anna
Grundsätzlich hat @Peppie85 bereits viele richtige Antwort gegeben. Ergänzen sollte man noch wie folgt:
"Eintritt" bedeutet nicht gleichzeitig auch Umsatz im Sinne der gewinnorientierten Absicht. "Eintritt" kann sowohl auch Umlage bedeuten. Umlage bedeutet eine 1:1 Verteilung der entstehenden Kosten für einen solchen Abend. Der Beitragsschreiber sollte konkreter definieren - woher weiß er von Eintritt, wie ist die Suche definiert, etc. Nur die Suche via Portal / Plattform alleine bedeutet nicht zugleich eine gewerbliche Aktivität.
Insbesondere diese Abende führen teilweise erhebliche Kosten mit sich, weshalb es vollkommen legitim ist, dass jenes Paar eine Umlage erhebt, sofern es privat ist.
Sofern es sich um ein Privathaus handelt und nicht jeden Samstag entsprechende Swingerabende stattfinden, keine weiteren Anzeichen einer regelmäßigen und gewerblichen Tätigkeit zu erkennen sind - deutet somit auch alles auf eine private Veranstaltung hin.
Was diese in ihrem Haus machen - hat bei Unterlassung jeder Störung nach außen - Dritte nicht zu interessieren. Ob in der Nachbarschaft eine Schule, Seniorenheim, Krankenhaus oder die christliche Gemeinschaft angesieldet ist - ist dabei vollkommen unerheblich.
wenn es private partys sind, kannst du nichts dagegen machen
Gegenfrage: neben mir ist ein Mietshaus mit 20 Wohnungen. Alle Wohnungen sind von Pärchen gemietet. Alle haben sie Sex!! Teilweise haben die Pärchen schon Kinder bekommen, die beim Sex im Nebenraum sind. Und der Vermieter kassiert für das Sündenpfuhl noch Miete!!!
Du sagst, dass sie dafür Geld verlangen -> also ist es gewerblich -> also brauchen sie dafür eine Genehmigung und müssen die Auflagen für so ein Etablissement erfüllen.